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neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von yoda » Do 15. Okt 2020, 08:40

Herzerzog hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 08:18
Zur Info, für alle welche es betrifft, und ich denke mich betrifft das nicht, da alle meine Schusswaffen
an Lauf, Kammer, und Verschluss, im Falle der Glock sogar am Rahmen bereits beschriftet sind:

Ich habe im August ein metallurgisches Gutachten mit dem Hinweis, dass eine Gefahr für Leib und Leben,
also eine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit besteht, im Parlament eingebracht.

Das ging an den Verband, das Bundesheer, die Interessensgemeinschaft, bis hinauf bis zum Landeshauptmann Stellvertreter
von OÖ und eben ins Parlament.
Hat bloß leider nichts gebracht.

Die Kurzfassung, einsehbar auf der Seite des Parlaments:

Eine nachträgliche, über die an Legalwaffen ohnehin bereits vorhandene Kennzeichnung
systemrelevanter Bauteile, geforderte Kennzeichnung, widerspricht nicht nur allen Regeln der
Wärmebehandlung, sondern auch dem Grundrecht der Genfer Konvention auf körperliche
Unversehrtheit! Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Meine Bedenken, unterlegt und untermauert auch von Experten der Deutschen Gesellschaft für Materialkunde und österreichischen Werkstoffwissenschaftlern:

Durch nachträgliches Anbringen einer Nummer oder eines QR - Codes, oder was auch immer sich der Gesetzgeber darunter vorstellt, an systemrelevanten Bauteilen von Schusswaffen NACH erfolgter Wärmebehandlung, sei es durch Lasern oder Elekrogravur, kommt es zu undefinierten Gefügezuständen in diesen Bauteilen.
Nachträgliches Anlassen, bzw. Normalglühen nach der nachträglichen Kennzeichnung kommt nicht in Frage, da es zur Zerstörung,
bzw. "weichmachen" der Bauteile führen würde.

Heißt in Kurzfassung: Bei in Schusswaffen verwendeten Vergütungsstählen (z.B. 42CrMo4 bei Läufen), entsteht beim Lasern oder Elektrogravieren ein undefinierter, nicht angelassener Martensit mit einer Härte von 800 bis 1000 HV (Härte nach Vickers), umgerechnet sind das 64 - 70 HRC, (wer damit besser rechnen kann).
Dies bedeutet, es kommt lokal zu massiven Zugeigenspannungen, neben den durch das Lasern entstehenden Mikro - Spitzkerben.

An hoch - druckbelasteten Bauteilen wie Kammern oder Trommeln, aber auch den Läufen, können infolge wiederholter
Schussabgabe, welche nichts anderes als Biegewechselschwingungen bedeuten, Dauerbrüche ausgehen. Bedeutet: Trommel - oder Kammersprengungen, Laufberstung, alles was man sich als Schütze so wünscht.

Selbt nachträgliches Anbringen von Schlagzahlen verursachen Gefügeverdichtungen infolge von eingebrachten Kerben und Zugeigenspannungen.

Dies alles wurde offenbar als "nicht relevant" abgeschmettert. Politische Kommentare erspare ich mir.

Wie es mit einer Sammelklage oder einem Volksbegehren oder wie auch immer aussieht weiß ich nicht, es haben sich für mich erschreckend wenige Leute damals beteiligt, ihre Bedenken einzubringen.
Ich will jetzt nicht raunzen aber du weisst schon wie das Beschussamt seit zig Jahren Beschusszeichen an fertigen Läufen und Verschlüssen anbringt ? Die lasern das da 2-3/100mm tief mit einem Laser rein, und es gibt damit nicht die geringsten Probleme, man kann so eine gelaserte Gravur auch wieder runterfeilen, also das mit den 64-70 HRC ist auch falsch. Bei solchen Härten würde jede Feile nur mehr drüberrutschen.

Die Gravurlaser sind Laser mit 20-60W, um eine Oberfläche mit einem Laser zu härten brauchst du Geräte mit >1200W.

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Scout17 » Do 15. Okt 2020, 09:25

Nur damit ich mich auskenne - wenn ich ein Gewehr kaufe, welches zum ersten Mal schon vor dem 14.09.2018 verkauft wurde, ich es aber erst jetzt vom Erstbesitzer erwerbe, dann brauche ich diese Markierungen nicht auf das Gewehr rauf geben oder?
Aber wieso werden dann noch historische Gewehre extra erwähnt? Das macht ja dann keinen Sinn...

Und wie soll ich beweisen, dass das Gewehr schon vor dem 19.09. Bei einem Endverbraucher war - wenn ich 2., 3. oder gar schon Viertbesitzer der Waffe bin?
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Scout17 » Do 15. Okt 2020, 09:33

Entschuldigt, hätte da noch eine Frage - ab welchem Baujahr gilt eine Waffe als historische Waffe? Habe dazu leider nichts gefunden. Danke vielmals
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!

Herzerzog
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Herzerzog » Do 15. Okt 2020, 09:58

yoda hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 08:40
Ich will jetzt nicht raunzen aber du weisst schon wie das Beschussamt seit zig Jahren Beschusszeichen an fertigen Läufen und Verschlüssen anbringt ?
Darum sind diese Beschusszeichen, Serialnummern usw also hernach silbrig glänzend, gell?
Oder sind die Läufe und die Zeichen etwa schwarz?
yoda hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 08:40
Die lasern das da 2-3/100mm tief mit einem Laser rein, und es gibt damit nicht die geringsten Probleme, man kann so eine gelaserte Gravur auch wieder runterfeilen,
Die Lasertiefen variieren zwischen 3µm und 0,6mm. Es entsehen spitzkerbige Einbrände.
Glaub es oder nicht, ist rein zufällig mein Beruf, solche Dinge aufzuklären, ich sag mal ich bin technischer Forensiker.

Runterfeilen, soso. :naughty:
yoda hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 08:40
also das mit den 64-70 HRC ist auch falsch. Bei solchen Härten würde jede Feile nur mehr drüberrutschen.
Eingestanzte/geschlagene Zahlen und Zeichen ja. Normal vergütete Teile haben ja nicht mehr als 900 bis 1300 MPa.
yoda hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 08:40
Die Gravurlaser sind Laser mit 20-60W, um eine Oberfläche mit einem Laser zu härten brauchst du Geräte mit >1200W.
Nein. Um eine Oberfläche eines martensitisch-bainitischen Vergütungsstahles infolge von Blitztemperaturen (da reden wir von 900 bis 1400°C, was beim Lasern stattfindet) aufzuhärten, braucht es nicht den imperialen Todesstern, da genügt auch ein
Elektrogravierstift, ein Erodierdraht, eine Erodierelektrode oder eben ein Beschriftungslaser.
Habe jahrelang solche Untersuchungen gemacht.

Ansonsten bin ich hier raus, wollte nur höflich drauf aufmerksam machen. :eusa-hand:

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von combatmiles » Do 15. Okt 2020, 10:26

Darum sind diese Beschusszeichen, Serialnummern usw also hernach silbrig glänzend, gell?
Oder sind die Läufe und die Zeichen etwa schwarz?



Kann man da nicht die Schriftfarbe einstellen? :headslap: :D :D :)
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von yoda » Do 15. Okt 2020, 11:10

Herzerzog hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 09:58
Darum sind diese Beschusszeichen, Serialnummern usw also hernach silbrig glänzend, gell?
Oder sind die Läufe und die Zeichen etwa schwarz?
Weil du die Brünierung bzw. die Beschichtung wegbrennst und die ist nunmal sehr sehr dünn, und Alu/Stahl ist nunmal nicht schwarz sondern silbrig. Sehr oberflächlich hat man je nach Einstellung manchmal eine marginale Verfärbung die aber weg ist wenn man einmal mit der Stahlwolle drüberfährt.
Herzerzog hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 09:58

Die Lasertiefen variieren zwischen 3µm und 0,6mm. Es entsehen spitzkerbige Einbrände.
Glaub es oder nicht, ist rein zufällig mein Beruf, solche Dinge aufzuklären, ich sag mal ich bin technischer Forensiker.

Runterfeilen, soso. :naughty:
Die Leistung kann ich beim Laser beliebig runterfahren, nach oben gibts auch keine Grenzen, 3mm Graviertiefe ist auch 0 Problem, habe ich schon gemacht.
Herzerzog hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 09:58
Eingestanzte/geschlagene Zahlen und Zeichen ja. Normal vergütete Teile haben ja nicht mehr als 900 bis 1300 MPa.
Ich rede ausschließlich von deiner Aufhärtung auf 64 HRC + durch den Gravierlaser und abgesehene davon haben oberflächengehärtete Waffenteile sowieso teilweise >60 HRC Oberflächenhärte. Bei den durchgehärteten Verschlussköpfen geht das bis 1700 MPa, alles schon gemessen.
Herzerzog hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 09:58
Nein. Um eine Oberfläche eines martensitisch-bainitischen Vergütungsstahles infolge von Blitztemperaturen (da reden wir von 900 bis 1400°C, was beim Lasern stattfindet) aufzuhärten, braucht es nicht den imperialen Todesstern, da genügt auch ein
Elektrogravierstift, ein Erodierdraht, eine Erodierelektrode oder eben ein Beschriftungslaser.
Habe jahrelang solche Untersuchungen gemacht.

Ansonsten bin ich hier raus, wollte nur höflich drauf aufmerksam machen. :eusa-hand:
In der Praxis hast du dadurch aber keine MASSIVEN ZUGEIGENSPANNUNGEN weil die Laser viel zu schwach sind. Das Beschussamt lasert seit vielen Jahren höchstbeanspruchte Waffenteile, da ist noch kein einziges Teil deswegen kaputtgegangen. Und die lasern sicher mit 60-100W weil man da immer schön die braune Verfärbung am Rand sieht und die Graviertiefe so 2-3/100mm sind. Also wenn das in einem Durchgang passiert ist das dort ein recht anständiger Laser.

+ Mal abgesehen von den 1000enden Waffenherstellern weltweit die ihre Teile nach der Oberflächenbehandlung lasergravieren. Du bist ein Theoretiker, nicht mehr und nicht weniger.

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Herzerzog » Do 15. Okt 2020, 17:37

Drum hab ich mich auch auf deutschen Unis und in der Schweiz dummgelernt,
bin beeideter Sachverständiger (auch für Luftfahrt), mache seit 30 Jahren technische Schadensanalyse,
hatte Fälle wo es Tote und Schwerstverletzte infolge (auch) von Mikrokerben gab (anderer Bereich), und muss mich
von einem selbsternannten „Meister Yoda“ sicher nicht Theoretiker nennen lassen.
Einer, der 1700 MPa (das sind gut 50,5 HRC Federhärte) als durchgehärtet bezeichnet.
Ich nenne das hochvergütet, wobei das bis 1850 MPa gehen kann bei Aubert-Duval oder Ovako Stählen,
und die dabei immer noch hoch duktil (für dich: zäh) sind.
Made my day.
Egal. Lass dich nur fest in deinen Rechten einschränken. Ohne aufmucken. Ganz getreu Linie. :mrgreen:
Bald haben wir deutsche Verhältnisse.
Zuletzt geändert von Herzerzog am Do 15. Okt 2020, 17:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von gewo » Do 15. Okt 2020, 17:43

Herzerzog hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 17:37
Lasst euch nur feste in euren Rechten einschränken. Ohne aufmucken. Ganz getreu der Linie.
es hat sich bisher in der branche keine s** um das beschussgesetz gekuemmert
ich denke das neue wird jetzt ein aehnliches schicksal erleiden ...
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von RcL » Do 15. Okt 2020, 17:47

Wenn ich 2019 ein OA-10 gekauft hab, ist da schon alles gekennzeichnet wie es sein soll, oder muss das Ding jetzt irgendwie extra kennzeichnen lassen? :think:

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von yoda » Do 15. Okt 2020, 17:59

Herzerzog hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 17:37
Drum hab ich mich auch auf deutschen Unis und in der Schweiz dummgelernt,
bin beeideter Sachverständiger (auch für Luftfahrt), mache seit 30 Jahren technische Schadensanalyse,
hatte Fälle wo es Tote und Schwerstverletzte infolge (auch) von Mikrokerben gab (anderer Bereich), und muss mich
von einem selbsternannten „Meister Yoda“ sicher nicht Theoretiker nennen lassen.
Einer, der 1700 MPa (das sind gut 50,5 HRC Federhärte) als durchgehärtet bezeichnet.
Ich nenne das hochvergütet, wobei das bis 1850 MPa gehen kann bei Aubert-Duval oder Ovako Stählen,
und die dabei immer noch hoch duktil (für dich: zäh) sind.
Made my day.
Egal. Lass dich nur fest in deinen Rechten einschränken. Ohne aufmucken. Ganz getreu Linie. :mrgreen:
Bald haben wir deutsche Verhältnisse.
Durchgehärtet bedeutet lediglich dass das Material über den gesamten Querschnitt die selbe Härte hat. Inwiefern sollte das Wort DURCHgehärtet je den Gefügezustand beschreiben können? Dummgelernt dürfte stimmen :mrgreen:

gewo
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von gewo » Do 15. Okt 2020, 18:19

RcL hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 17:47
Wenn ich 2019 ein OA-10 gekauft hab, ist da schon alles gekennzeichnet wie es sein soll, oder muss das Ding jetzt irgendwie extra kennzeichnen lassen? :think:
lasst euch doch bitte ned naaarisch machen leute ..

waffen die ihr besitzt
waffen die sich schon im besitz von endkunden befinden
waffen die sich schon in oesterreich befinden
usw

sind doch alle ned betroffen
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von itadakimasu » Do 15. Okt 2020, 18:32

gewo hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 18:19
RcL hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 17:47
Wenn ich 2019 ein OA-10 gekauft hab, ist da schon alles gekennzeichnet wie es sein soll, oder muss das Ding jetzt irgendwie extra kennzeichnen lassen? :think:
lasst euch doch bitte ned naaarisch machen leute ..

waffen die ihr besitzt
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usw

sind doch alle ned betroffen
Dann können meine Sachen ruhig noch im Depot bei dir schlummern ; ).

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Emil » Do 15. Okt 2020, 19:01

gewo hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 18:19
RcL hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 17:47
Wenn ich 2019 ein OA-10 gekauft hab, ist da schon alles gekennzeichnet wie es sein soll, oder muss das Ding jetzt irgendwie extra kennzeichnen lassen? :think:
lasst euch doch bitte ned naaarisch machen leute ..

waffen die ihr besitzt
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usw

sind doch alle ned betroffen
Vorweg Gratulation gewo zum neuen Forumsinhaber und Admin! :clap:
Freut mich wirklich dass das so gekommen ist, ich hoffe ich darf auch noch nach wie vor manchmal nicht ganz deiner Meinung sein :shifty:


Zum Thema:

Ja und nein gewo, für alle die Waffen importieren bzw. die neue Waffen kaufen wollen (woher weiß ich denn schon wann der Gewerbetreibende sie in seinem Waffenbuch aufgenommen hat?), insbesondere aus dem Ausland ist das ganze schon ein Thema.

Dass es nicht möglich war es über ein Sachverständigengutachten zu machen und die Wortfolge "im Hinblick auf geschichtlich relevante Ereignisse oder Persönlichkeiten eine herausragende Bedeutung" abzuändern ist dabei ärgerlich. Wer weiß schon ob das Bundesdenkmalamt einem Einzelstückvorserienmodell einer Colt 1911 aus dem Jahr 1908 (Kostenpunkt 10.000de Euro aufwärts) eine solche "im Hinblick auf geschichtlich relevante Ereignisse [was für relevantes Ereignis..? Ist die Vorserienproduktion der Colt 1911 geschichtlich relevant genug? - ich befürchte nein] oder Persönlichkeiten [reicht etwa John Moses Browning als bekannter Waffenentwickler..?! - ich befürchte nein] herausragende Bedeutung" zukommen lässt.

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von gewo » Do 15. Okt 2020, 19:06

Emil hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 19:01
Ja und nein gewo, für alle die Waffen importieren bzw. die neue Waffen kaufen wollen (woher weiß ich denn schon wann der Gewerbetreibende sie in seinem Waffenbuch aufgenommen hat?), insbesondere aus dem Ausland ist das ganze schon ein Thema.
in den uebergangsbestimmungen steht (sinngemaess) dass jene waffen die sich schon im besitz eines endkunden befinden ausgenommen sind.

das wird wohl auf praktisch alle ordonnazwaffen zutreffen
denn neu produziert werden ja keine

aufgrund der EU bestimmungen ueber die freizuegigkeit duerfen keinesfalls einwohner bestimmter staaten benachteilgt werden
es muss daher voellig egal sein ob es ein deutscher endkunde oder ein oesterreichischer endkunde ist der die waffe besitzt

feddich

betroffen sind neuwaffen
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Herzerzog » Do 15. Okt 2020, 19:45

yoda hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 17:59
Durchgehärtet bedeutet lediglich dass das Material über den gesamten Querschnitt die selbe Härte hat. Inwiefern sollte das Wort DURCHgehärtet je den Gefügezustand beschreiben können? Dummgelernt dürfte stimmen :mrgreen:
Vielleicht hat sich da schon jemand einen Gravurlaser gekauft und sinnt auf das neue Geschäftsmodell?

Mit jemandem, der nicht zwischen angelassen, normalisiert, geglüht auf bestimmtes Gefüge (BG-geglüht),
hochgeglüht, vergütet (aka tempering & quenching, QPQ - Verfahren zu erklären erspare ich mir),
gehärtet (durchgehärtet), randschichtgehärtet (die einzelnen Verfahren zu erörtern erspare ich mir ebenfalls),
erklären will dass man anhand von durchhärten nicht auf ein Gefüge rückschließen kann soll ich mich
unterhalten? Einer der keine ZTU - Schaubilder kennt?

Genau mein Humor.

Gehärtet bedeutet immer, dass ein Körper wenigstens Federhärte (je nach Werkstoff 40 bis 45, bzw. 45 bis 50 HRC hat),
also ergo aus (hoch) angelassenem Martensit, respektive Bainit besteht. Bainit ist auch jener Gefügezustand,
welche vergütete Gewehrläufe, Kammern, etc. als Gefügezustand aufweisen.

(Läufe und Systeme aus rostträgen Stählen lasse ich mal außen vor, die sind ein eigener Fall,
Aluminium oder andere Leichtmetallegierungen interessiert an dieser Stelle nicht).

Werden ein Lauf, eine Kammer, andere systemrelevante Bauteile welche aus Vergütungsstählen mit > 0,35 % C - Gehalt
bestehen, nachträglich gelasert oder in anderweitiger Form thermisch beaufschlagt, entsteht infolge des C-Gehaltes und
der Abkühlung durch Luft (Umgebungsluft!), das von mir besprochene undefinierte Martensitgefüge.
Fachleute nennen das "strukturlosen Martensit".
Manche nennen das auch Weißschicht oder Schleifbrand. Sind dann auch Fachleute.

Die "wohnen" dann eher in der DGM, der THE, der Uni Bonn Rhein Sieg oder Osnabrück oder wia da wö.
Jedefalls nicht in Yodas Höhle.


Dieser entsteht bei: Falschem Schleifen infolge mangelnder Kühlung oder zu hoher Umfangsgewindigkeit des
Schleifmittels zum Werkstück, beim Erodieren, beim Hartdrehen, oder eben beim Lasern von Stählen mit höheren
C-Gehalten als etwa 0,3 %. Etc., pp.

Wir haben mittels Kleinlasthärteprüfungen, Fisherscope, etc. Härten von teils über 1000 HV gemessen.
Bei Hydropulsversuchen konnten wir die Brüche, welche durch nachfolgend unsachgemäße Behandlung
verursacht wurden, nachstellen.
Im Rastermikroskop analysieren.

Der Pathologe hat immer Recht. Halt zu spät.
Vorher hört nämlich keiner zu.

Alte, unlegierte Vergütungsstähle mit Kohlenstoffgehalt von 0,5 % und mehr, sind noch gefährdeter.
Wenn ich nun an Ordonnanzwaffen denke.

Ende und aus.

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