gewo hat geschrieben: ↑Mo 23. Nov 2020, 09:26
auch jedes einzelne magazin HiCap ist im ZWR eingetragen
die erstdefinition im 41iger lautet aber auf SCHUSSwaffen
daher denke ich dass die magazine nicht gemeint sind bei der verwahrungskontrolle
auch dann nicht wenn sie nachher im §41 immer nur mehr abgeküerzt als "waffe" bezeichnet werden
Selbst wenn, eine Waffe ist im WaffG wie folgt definiert:
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Beides trifft m.E. nicht auf Magazine zu, da diese ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt sind, um [plakativ] jemanden zu schlagen, noch man damit alleine schießen kann.