ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
TheCursedBaron
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 198
Registriert: Sa 30. Dez 2017, 11:51

Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von TheCursedBaron » Sa 21. Nov 2020, 19:41

Hallo Leute.
Ich hab zu dem Thema nichts Konkretes gefunden, vielleicht hab ich aber was übersehen. Wenn ihr dazu was findet, bitte postet es hier.

Ich bin jetzt in folgender Situation: Ich habe ein AR-15, mit großen Magazinen, Kat. A, §17 Abs. 1 Ziffer 7.
Das bedeutet, dass alle High-Cap AR-15 Magazine bei dieser Waffe im Melderegister eingetragen sind und nicht extra unter Ziffer 10 als zusätzliche Kat. A Magazine.
Ich habe vor, das AR-15 zu verkaufen und mir ein RDB-17 zuzulegen, welches auch wieder AR-15 Mags nimmt. Dieses kann ich ja ohne Probleme auf den freien Kat. A Platz legen, sobald er frei ist - und in diesem Falle sind all die AR-15 Magazine auch wieder bei der Waffe eingetragen.

Nun der Knackpunkt:
Was passiert zwischen dem Verkauf der AR-15 und dem Kauf der RDB? Ich rechne damit, dass ich die neue Waffe Tage oder Wochen später erst bekomme und anmelde. Was passiert mit den AR-15 Magazinen, die gemeinsam mit der AR-15 auf dem Kat. A Platz registriert waren? Ich wette, wenn ich bei der BH frage, weiß das wahrscheinlich noch keiner, weil's noch keiner gemacht hat.

Kann man das aus dem Gesetzestext irgendwie herauslesen oder war das noch einer der Punkte, der beim Einführen dieses tollen Gesetzes nicht bedacht wurde? Oder hat schon jemand Erfahrung diesbezüglich?

LG
Baron

Benutzeravatar
martin
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 421
Registriert: So 9. Mai 2010, 18:37

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von martin » So 22. Nov 2020, 00:33

Die Waffenbehörde kann das im Runderlass nachlesen, dort werden konkrete Beispiele beschrieben.

In dem von dir geschilderten Fall gibt es überhaupt kein Problem. Grundsätzlich bleiben die Magazine nach dem Verkauf der Langwaffe weiterhin dem "§17 (1) Z8" Platz zugeordnet. Die später erworbene Waffe die auf genau diesen A Platz kommt muss aber mit den Magazinen kompatibel sein.

Wenn deine Magazine "Altbestand" sind darfst du diese sowieso weiterhin besitzen, selbst wenn die neue Waffe (mit großem Magazin) nicht kompatibel wäre.
Zuletzt geändert von martin am So 22. Nov 2020, 10:34, insgesamt 1-mal geändert.

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von mastercrash » So 22. Nov 2020, 10:28

TheCursedBaron hat geschrieben:
Sa 21. Nov 2020, 19:41
Ich habe ein AR-15, mit großen Magazinen, Kat. A, §17 Abs. 1 Ziffer 7.
Dein AR-15 ist eine Kurzwaffe?
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Simon80
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: So 10. Sep 2017, 12:07

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von Simon80 » So 22. Nov 2020, 12:54

martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 00:33
Die später erworbene Waffe die auf genau diesen A Platz kommt muss aber mit den Magazinen kompatibel sein.
Ist doch eben genau nicht so, oder?

Meines Wissens nach kann man auf den A Platz dann eine beliebige Waffe kaufen. Statt dem AR15 z.B. ein AUG Z, die AR Magazine bleiben auf den Platz gemeldet, aber man darf immer nur Magazine nachkaufen die zur gerade am Platz befindlichen Waffe passen.

Benutzeravatar
TheCursedBaron
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 198
Registriert: Sa 30. Dez 2017, 11:51

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von TheCursedBaron » So 22. Nov 2020, 14:09

mastercrash hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 10:28
TheCursedBaron hat geschrieben:
Sa 21. Nov 2020, 19:41
Ich habe ein AR-15, mit großen Magazinen, Kat. A, §17 Abs. 1 Ziffer 7.
Dein AR-15 ist eine Kurzwaffe?
Dann eben Z8 - ich hab die erste Ziffer auf meiner WBK abgeschrieben :mrgreen:

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von mastercrash » So 22. Nov 2020, 15:08

TheCursedBaron hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 14:09
mastercrash hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 10:28
TheCursedBaron hat geschrieben:
Sa 21. Nov 2020, 19:41
Ich habe ein AR-15, mit großen Magazinen, Kat. A, §17 Abs. 1 Ziffer 7.
Dein AR-15 ist eine Kurzwaffe?
Dann eben Z8 - ich hab die erste Ziffer auf meiner WBK abgeschrieben :mrgreen:
Genau das meinte ich im Thread "viewtopic.php?f=20&t=51300" mit "man hätte Piktogramme statt Ziffern auf die WBK aufdrucken sollen", aber
Wolf1971 hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 09:14
Otto Normalverbraucher hat eh keine WBK - und wenn du die neue WBK mit dem ganzen Scheiß hinten oben schon hast dann hast dich eh schon mit der Materie beschäftigt.... ;-)
:lol:
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Benutzeravatar
martin
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 421
Registriert: So 9. Mai 2010, 18:37

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von martin » So 22. Nov 2020, 18:16

Simon80 hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 12:54
martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 00:33
Die später erworbene Waffe die auf genau diesen A Platz kommt muss aber mit den Magazinen kompatibel sein.
Ist doch eben genau nicht so, oder?

Meines Wissens nach kann man auf den A Platz dann eine beliebige Waffe kaufen. Statt dem AR15 z.B. ein AUG Z, die AR Magazine bleiben auf den Platz gemeldet, aber man darf immer nur Magazine nachkaufen die zur gerade am Platz befindlichen Waffe passen.
Hast recht, da hab ich etwas verdreht, habe das jetzt im Erlass nachgelesen. :headslap:
Kauft man ein Magazin auf einen Z7/8 Platz und später die Waffe, ist das nur zulässig wenn diese mit dem Magazin kompatibel ist.

In einem anderen Beispiel steht wenn man Waffe+Magazin besitzt und nur die Waffe verkauft, darf man das alte Magazin weiterhin besitzen. Kauft man nun eine andere Waffe auf diesen A Platz, müssen (neue) Waffe und (altes) Magazin nicht kompatibel sein.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2525
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von Promo » So 22. Nov 2020, 18:22

martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 18:16
Hast recht, da hab ich etwas verdreht, habe das jetzt im Erlass nachgelesen. :headslap:
Kauft man ein Magazin auf einen Z7/8 Platz und später die Waffe, ist das nur zulässig wenn diese mit dem Magazin kompatibel ist.

In einem anderen Beispiel steht wenn man Waffe+Magazin besitzt und nur die Waffe verkauft, darf man das alte Magazin weiterhin besitzen. Kauft man nun eine andere Waffe auf diesen A Platz, müssen (neue) Waffe und (altes) Magazin nicht kompatibel sein.
Und das soll eine Waffenbehörde und ein Waffenbesitzer noch verstehen. Komplizierter geht es echt nicht mehr. Nie im Leben funktioniert das. Das ZWR schmeißt daraus ja auch keine Fehlermeldung raus, woher soll ein Bearbeiter auch wissen, ob Magazin X zu Waffe Y kompatibel ist? Von der Logik her schon klar, dass eine verbotene Waffe (weil ja so böse Magazine) nicht am "gleichen Platz" sein kann wie dazu nicht kompatible ebenfalls verbotene Magazine, aber sie wollten ja eine derartig komplizierte Lösung.

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass vor allem die Behörden dem BMI viel Druck machen werden, wenn dann plötzlich tausende Magazine eingetragen werden müssen und ständig Waffen zwischen den Kategorien hin und her springen, dass man sich vielleicht doch eine einfachere Lösung überlegt..... Träumen darf man ja!
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

voodoo-medic
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 230
Registriert: Di 20. Jun 2017, 06:19
Wohnort: Hoher Norden

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von voodoo-medic » So 22. Nov 2020, 21:06

martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 18:16
Simon80 hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 12:54
martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 00:33
Die später erworbene Waffe die auf genau diesen A Platz kommt muss aber mit den Magazinen kompatibel sein.
Ist doch eben genau nicht so, oder?

Meines Wissens nach kann man auf den A Platz dann eine beliebige Waffe kaufen. Statt dem AR15 z.B. ein AUG Z, die AR Magazine bleiben auf den Platz gemeldet, aber man darf immer nur Magazine nachkaufen die zur gerade am Platz befindlichen Waffe passen.
Hast recht, da hab ich etwas verdreht, habe das jetzt im Erlass nachgelesen. :headslap:
Kauft man ein Magazin auf einen Z7/8 Platz und später die Waffe, ist das nur zulässig wenn diese mit dem Magazin kompatibel ist.

In einem anderen Beispiel steht wenn man Waffe+Magazin besitzt und nur die Waffe verkauft, darf man das alte Magazin weiterhin besitzen. Kauft man nun eine andere Waffe auf diesen A Platz, müssen (neue) Waffe und (altes) Magazin nicht kompatibel sein.
Wo kann ich besagten Erlass denn finden?
Vielleicht brauche ich doch noch ein AUG ;-)

Benutzeravatar
rider650
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 637
Registriert: Sa 22. Feb 2014, 14:21
Wohnort: Reutte

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von rider650 » Mo 23. Nov 2020, 08:52

Schlimmstenfalls schreiben sie dir die Magazine der Z8 Waffe auf Z10, wenn du die Waffe verkaufst, und berechnen dir eine neue WBK. Wenn du dir dann eine neue Waffe auf den Z8 Platz kaufts, schreiben sie dir die entsprechenden Magazine wieder auf Z8 dazu, und berechnen dir nochmal eine neue WBK.
Ersteres haben sie bei mir genau so gemacht, als ich mein AR15 verkauft hab. Da ich mir auf den freien Platz dann aber eine AK gekauft hab, haben sie meine Altbesitz AK-Magazine vom Z10 auf den Z8 geschrieben, und die AR15-Mags auf Z10 gelassen.

Benutzeravatar
TheCursedBaron
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 198
Registriert: Sa 30. Dez 2017, 11:51

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von TheCursedBaron » Mo 23. Nov 2020, 21:27

rider650 hat geschrieben:
Mo 23. Nov 2020, 08:52
Schlimmstenfalls schreiben sie dir die Magazine der Z8 Waffe auf Z10, wenn du die Waffe verkaufst, und berechnen dir eine neue WBK. Wenn du dir dann eine neue Waffe auf den Z8 Platz kaufts, schreiben sie dir die entsprechenden Magazine wieder auf Z8 dazu, und berechnen dir nochmal eine neue WBK.
Ersteres haben sie bei mir genau so gemacht, als ich mein AR15 verkauft hab. Da ich mir auf den freien Platz dann aber eine AK gekauft hab, haben sie meine Altbesitz AK-Magazine vom Z10 auf den Z8 geschrieben, und die AR15-Mags auf Z10 gelassen.
Wenn sie das tun, können sie mich gern haben. Ich hoff einfach dass - wie in den vorigen Posts schon erwähnt - das Zeug auf dem Platz bleibt und ich mir dann die Waffe wieder dazumelde.

Jiggler
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 470
Registriert: Mi 3. Aug 2016, 17:48

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von Jiggler » Mo 23. Nov 2020, 23:21

voodoo-medic hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 21:06
martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 18:16
Simon80 hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 12:54
martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 00:33
Die später erworbene Waffe die auf genau diesen A Platz kommt muss aber mit den Magazinen kompatibel sein.
Ist doch eben genau nicht so, oder?

Meines Wissens nach kann man auf den A Platz dann eine beliebige Waffe kaufen. Statt dem AR15 z.B. ein AUG Z, die AR Magazine bleiben auf den Platz gemeldet, aber man darf immer nur Magazine nachkaufen die zur gerade am Platz befindlichen Waffe passen.
Hast recht, da hab ich etwas verdreht, habe das jetzt im Erlass nachgelesen. :headslap:
Kauft man ein Magazin auf einen Z7/8 Platz und später die Waffe, ist das nur zulässig wenn diese mit dem Magazin kompatibel ist.

In einem anderen Beispiel steht wenn man Waffe+Magazin besitzt und nur die Waffe verkauft, darf man das alte Magazin weiterhin besitzen. Kauft man nun eine andere Waffe auf diesen A Platz, müssen (neue) Waffe und (altes) Magazin nicht kompatibel sein.
Wo kann ich besagten Erlass denn finden?
Vielleicht brauche ich doch noch ein AUG ;-)
Ausschnitte davon sind hier im Forum verstreut.

Hier der relevante Teil.
Runderlass hat geschrieben:Inhaber einer Bewilligung für Schusswaffen gemäß §17 Abs.1Z7,8 oder 11 die Möglichkeit dürfen für ihre konkret besessenen Schusswaffen weitere Magazine, die mehr als 10 oder 20 Patronen aufnehmen können (Z9 und Z10), ohne gesondere Bewilligung erwerben, Diesfalls ist keine Meldung an die Behörde erforderlich.

Die Systematik des § 17 Abs. 1 Z. 7 und 8 WaffG in Bezug auf den Umfang dieser Berechtigungen ist (dargestellt anhand einer Berechtigung gemäß Ziffer 7) folgende:

Eine Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG berechtigt einerseits zum Erwerb und Besitz einer Faustfeuerwaffe mit Zentralfeuerzündung und andererseits (zusätzlich) zum Erwerb und Besitz eines großen Magazins für Faustfeuerwaffen. Die Faustfeuerwaffe muss jedenfalls die Möglichkeit zum Anstecken eines Magazins aufweisen (etwa Pistole).

a) Der Inhaber einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG ist somit berechtigt eine entsprechende Faustfeuerwaffe zu erwerben. Er ist jedoch nicht verpflichtet, damit gleichzeitig auch ein großes passendes Magazin zu erwerben, dieses kann (muss aber nicht) zu einem späteren Zeitpunkt gekauft werden. Ein nicht passendes Magazin darf nicht erworben werden.

Umgekehrt kann der Inhaber einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG ein großes Magazin für Faustfeuerwaffen erwerben, ohne gleichzeitig die passende Faustfeuerwaffe erwerben zu müssen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Faustfeuerwaffe erworben, muss diese zum bereits besessenen Magazin kompatibel sein.

b) Wenn der Bewilligungsinhaber bereits im Besitz einer Faustfeuerwaffe mit großem Magazin ist, kann er die Faustfeuerwaffe mit großem Magazin einem anderen Berechtigten überlassen. Er kann aber auch das große Magazin allein einem anderen Berechtigten überlassen, oder die Faustfeuerwaffe allein einem Berechtigten überlassen.

Wird nur die Faustfeuerwaffe verkauft, darf somit das Magazin allein weiter besessen werden. Wird das Magazin allein verkauft, darf die Faustfeuerwaffe auf dem § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG Platz weiter besessen werden.

Wurde die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten, kann anschließend eine andere (neue) Faustfeuerwaffe mit großem Magazin erworben werden. Dies gilt auch dann, wenn das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe ist.

Ebenso ist es zulässig, wenn die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten wurde, dass anschließend (nur) eine andere Faustfeuerwaffe ohne großem Magazin erworben wird. Auch in diesem Fall muss das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe sein.

Für Bewilligungen gemäß § 17 Abs. 1 Z.8 WaffG gilt die dargestellte Systematik analog.
Glock 19
OA 15 BL

Benutzeravatar
rider650
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 637
Registriert: Sa 22. Feb 2014, 14:21
Wohnort: Reutte

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von rider650 » Di 24. Nov 2020, 09:20

TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 23. Nov 2020, 21:27
Wenn sie das tun, können sie mich gern haben. Ich hoff einfach dass - wie in den vorigen Posts schon erwähnt - das Zeug auf dem Platz bleibt und ich mir dann die Waffe wieder dazumelde.
Ich würd vorher nachfragen ob das so geht. So wie ich es verstehe können Magazine alleine auf Z8 Plätzen nicht existieren, wenn es keine Waffe dazu gibt. Vielleicht lassen sie es ja zu, wenn es nur für eine kurze Zeit ist. Bitte berichte wie es läuft!

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36558
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von gewo » Di 24. Nov 2020, 11:07

rider650 hat geschrieben:
Di 24. Nov 2020, 09:20
TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 23. Nov 2020, 21:27
Wenn sie das tun, können sie mich gern haben. Ich hoff einfach dass - wie in den vorigen Posts schon erwähnt - das Zeug auf dem Platz bleibt und ich mir dann die Waffe wieder dazumelde.
Ich würd vorher nachfragen ob das so geht. So wie ich es verstehe können Magazine alleine auf Z8 Plätzen nicht existieren, wenn es keine Waffe dazu gibt. ......
das kann durchaus so sein

denn Z8 ist ja definitiv
"kat A halbautomat langwaffe sowie alle im besitz stehenden DAZUPASSENDEN magazine"

wenn die magazine dann aufgrund verkauf des HA nicht mehr dazupassen dann rutschen sie in Z 10
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Jiggler
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 470
Registriert: Mi 3. Aug 2016, 17:48

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Beitrag von Jiggler » Di 24. Nov 2020, 15:57

Lest doch den Runderlass, den ich drei Beiträge weiter oben geschrieben habe.

Da steht ja, dass man Magazine behalten kann beim Verkauf seiner §17 Waffe und auch erst zu einem späteren, nicht definierten Zeitpunkt, eine andere dazu passende Waffe kaufen kann, welche aber zum in der Zwischenzeit ggf. neu erworbenen Magazin passen muss. Wenn das nach Z9/10 rutschen würde, wäre das ja nicht explizit angeführt, da irrelevant.

Zudem bräuchte man auch jedes Mal nach einem Verkauf eine neue WBK, da auf der Rückseite ja vermerkt ist, wie viele Z9/10 Plätze man hat, wenn das rüberrutschen würde.
Glock 19
OA 15 BL

Antworten