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Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- combatmiles
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
@ AUG-andy:
Bist mitm Edding übern Bildschirm gegangen??
Grüße
Bist mitm Edding übern Bildschirm gegangen??
Grüße
Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Gibt's da eine bessere Lösung?
Computer sind nicht meine Lieblinge, da hab ich schönere Hobbys.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Naja, Screenshot und dann Photoshop oder für so eine kleine Sache wie was wegzumachen eher Paint... Man soll ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen... Dass jemand wirklich mit Edding den Bildschirm angemalt hat um etwas zu schwärzen hab ich auch noch nicht gesehen.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Hast du dieses Posting für Ernst genommen?mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 11. Jan 2021, 02:10Naja, Screenshot und dann Photoshop oder für so eine kleine Sache wie was wegzumachen eher Paint... Man soll ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen... Dass jemand wirklich mit Edding den Bildschirm angemalt hat um etwas zu schwärzen hab ich auch noch nicht gesehen.
War doch schon vom tousibaer als Scherz gepostet worden.
MfG
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
naja
dein ruf eilt dir voraus
wer mit dem virus tanzt und benzin trinkt der schwaerzt auch dokumente mitn edding am bildschirm ...
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
MfG
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Ich hab mich diesbezüglich vor ein paar Wochen extra bei meiner BH erkundigt.
Die wollten nur ein formloses Mail über den Lagerort damit sie die Beamten gleich zur richtigen Adresse schicken können.
Ist nur ein minimaler Aufwand und nicht der Rede wert.
Wie man hier gleich von einem voraus eilendem Gehorsam reden kann ist mir rätselhaft
Die wollten nur ein formloses Mail über den Lagerort damit sie die Beamten gleich zur richtigen Adresse schicken können.
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
kann eh jeder machen was er willDa_Mani hat geschrieben: ↑Mo 11. Jan 2021, 12:22Ich hab mich diesbezüglich vor ein paar Wochen extra bei meiner BH erkundigt.
Die wollten nur ein formloses Mail über den Lagerort damit sie die Beamten gleich zur richtigen Adresse schicken können.
Ist nur ein minimaler Aufwand und nicht der Rede wert.
Wie man hier gleich von einem voraus eilendem Gehorsam reden kann ist mir rätselhaft
aber es ist wirklich sinnlos
wenn deine behoerde es im ZWR eintragen koennte dann wuerde ich es ja noch verstehen
kann sie aber nicht
damit geht die wirkung so einer mitteilung gegen null
und die ueberpruefung muss sie laut erlass immer an deinen hauptwohnsitz schicken
egal was du ihr mitteilst zum verwahrungsort
und selbst dann wenn du dzt garkeine waffen besitzt
ich glaub immer noch dass manche bearbeiter sich deshalb brav beim buerger fuer solche meldungen bedanken weil sie vermeiden wollen dem buerge jetzt minutenlang erklaeren zu muessendass so a mitteilung zwecklos ist und warum.
simple frage der zeiteffizienz moeglicherweise ...
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Dann nehm ich an du wirst dorthin auch keine privaten Waffen verbringen dürfen?!combatmiles hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 16:43zu meinem 2.Wohnsitz haben die Beamten ohne richterlichen Beschluss gar keinen Zutritt....
Das ist bei mir auch der Fall. Mein Nebenwohnsitz liegt allerdings in einem anderen Meldebezirk, und ich hab jetzt ein Problem bei meiner Erweiterung. Die SA (SVA4 LPDW) hat mir gesagt weil mein Nebenwohnsitz in einem anderen Meldebezirk liegt als die zuständige Behörde von meinem Hauptwohnsitz, müssens von denen eine Bestätigung einholen, dass dort kein Waffenverbot gegen mich vorliegt.AUG-andy hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 15:38Bei mir stehen beide Wohnsitze definitiv im ZWR drinnen.
Hauptwohnsitz Wien und Nebenwohnsitz NÖ.
Kommen jedesmal zuerst am HWS zum Kontrollieren, und weil dort nichts liegt wird der Akt nach NÖ geschickt. Bekomme dann immer einen Anruf vorher ob ich mit einer Kontrolle an der vorher ausgemachten Zeit zu Hause bin. Alles ganz easy bisher. Kontrolle mit Ankündigung ist perfekt.
Erscheint mir nur etwas sinnbefreit, denn wenn für mich ein Waffenverbot ausgesprochen worden wäre, egal in welchen Bezirk, wäre ich wohl meine WBK los, und würde damit nicht zu ihnen gehen können und eine Erweiterung beantragen ... aber naja, soll mir recht sein.
Mein Proble besteht nur darin, dass die zuständige BH an meinem Nebenwohnsitz das nicht bearbeitet ... schon seit Anfang Dezember.
- combatmiles
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Doch, selbstverständlich darf ich....KGR84 hat geschrieben: ↑Di 12. Jan 2021, 14:10Dann nehm ich an du wirst dorthin auch keine privaten Waffen verbringen dürfen?!combatmiles hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 16:43zu meinem 2.Wohnsitz haben die Beamten ohne richterlichen Beschluss gar keinen Zutritt....
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Da geht es nicht um ein waffenverbot sondern um „sonstige auffälligkeiten“ die evt vorliegen.KGR84 hat geschrieben: ↑Di 12. Jan 2021, 14:10Dann nehm ich an du wirst dorthin auch keine privaten Waffen verbringen dürfen?!combatmiles hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 16:43zu meinem 2.Wohnsitz haben die Beamten ohne richterlichen Beschluss gar keinen Zutritt....
Das ist bei mir auch der Fall. Mein Nebenwohnsitz liegt allerdings in einem anderen Meldebezirk, und ich hab jetzt ein Problem bei meiner Erweiterung. Die SA (SVA4 LPDW) hat mir gesagt weil mein Nebenwohnsitz in einem anderen Meldebezirk liegt als die zuständige Behörde von meinem Hauptwohnsitz, müssens von denen eine Bestätigung einholen, dass dort kein Waffenverbot gegen mich vorliegt.AUG-andy hat geschrieben: ↑Sa 9. Jan 2021, 15:38Bei mir stehen beide Wohnsitze definitiv im ZWR drinnen.
Hauptwohnsitz Wien und Nebenwohnsitz NÖ.
Kommen jedesmal zuerst am HWS zum Kontrollieren, und weil dort nichts liegt wird der Akt nach NÖ geschickt. Bekomme dann immer einen Anruf vorher ob ich mit einer Kontrolle an der vorher ausgemachten Zeit zu Hause bin. Alles ganz easy bisher. Kontrolle mit Ankündigung ist perfekt.
Erscheint mir nur etwas sinnbefreit, denn wenn für mich ein Waffenverbot ausgesprochen worden wäre, egal in welchen Bezirk, wäre ich wohl meine WBK los, und würde damit nicht zu ihnen gehen können und eine Erweiterung beantragen ... aber naja, soll mir recht sein.
Mein Proble besteht nur darin, dass die zuständige BH an meinem Nebenwohnsitz das nicht bearbeitet ... schon seit Anfang Dezember.
Die werden oft nur regional gespeichert aus div gruenden
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Mir wurde erklärt dass eben dann niemand zum HWS geschickt wird wenn sie vorher schon wissen dass die Waffen dort nicht gelagert werden.gewo hat geschrieben: ↑Di 12. Jan 2021, 00:34kann eh jeder machen was er willDa_Mani hat geschrieben: ↑Mo 11. Jan 2021, 12:22Ich hab mich diesbezüglich vor ein paar Wochen extra bei meiner BH erkundigt.
Die wollten nur ein formloses Mail über den Lagerort damit sie die Beamten gleich zur richtigen Adresse schicken können.
Ist nur ein minimaler Aufwand und nicht der Rede wert.
Wie man hier gleich von einem voraus eilendem Gehorsam reden kann ist mir rätselhaft
aber es ist wirklich sinnlos
wenn deine behoerde es im ZWR eintragen koennte dann wuerde ich es ja noch verstehen
kann sie aber nicht
damit geht die wirkung so einer mitteilung gegen null
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ich glaub immer noch dass manche bearbeiter sich deshalb brav beim buerger fuer solche meldungen bedanken weil sie vermeiden wollen dem buerge jetzt minutenlang erklaeren zu muessendass so a mitteilung zwecklos ist und warum.
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Seis wie's sei. Irgendwann wirds ja aufkommen ob so eine Meldung etwas bringt
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Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
Kleiner Input:
Ich habe schon mal in Betracht gezogen, meine Waffen beim Händler aufzubewahren (Frau ist nicht so happy mit Waffen im Haus). Der Waffenhändler hat gemeint, da muss nichts gemeldet werden - die Polizei kommt zur Überprüfung zum HWS, dann sagst du du hast deine Waffen nicht dort sondern beim Händler und dass man sich gerne dort treffen kann zwecks Überprüfung. Es hat gemeint, das gab nie Probleme.
Ich habe schon mal in Betracht gezogen, meine Waffen beim Händler aufzubewahren (Frau ist nicht so happy mit Waffen im Haus). Der Waffenhändler hat gemeint, da muss nichts gemeldet werden - die Polizei kommt zur Überprüfung zum HWS, dann sagst du du hast deine Waffen nicht dort sondern beim Händler und dass man sich gerne dort treffen kann zwecks Überprüfung. Es hat gemeint, das gab nie Probleme.
Weil du das gerade ansprichst: Wie ist es denn, wenn ich meine WBK in einem anderen Bundesland erstausgestellt bekommen habe, dann aber meinen Wohnort in ein anderes Bundesland wechsle und dort eine WBK Erweiterung beantrage. Wird dann quasi mein Akt von der einen Behörde zur anderen Behörde geschickt, wegen der "sonstigen Auffälligkeiten" die ich hoffentlich nicht habe?
Re: Meldepflicht bei Waffen die nicht am HWS liegen
neinAlexej hat geschrieben: ↑Fr 15. Jan 2021, 22:13Kleiner Input:
Ich habe schon mal in Betracht gezogen, meine Waffen beim Händler aufzubewahren (Frau ist nicht so happy mit Waffen im Haus). Der Waffenhändler hat gemeint, da muss nichts gemeldet werden - die Polizei kommt zur Überprüfung zum HWS, dann sagst du du hast deine Waffen nicht dort sondern beim Händler und dass man sich gerne dort treffen kann zwecks Überprüfung. Es hat gemeint, das gab nie Probleme.
Weil du das gerade ansprichst: Wie ist es denn, wenn ich meine WBK in einem anderen Bundesland erstausgestellt bekommen habe, dann aber meinen Wohnort in ein anderes Bundesland wechsle und dort eine WBK Erweiterung beantrage. Wird dann quasi mein Akt von der einen Behörde zur anderen Behörde geschickt, wegen der "sonstigen Auffälligkeiten" die ich hoffentlich nicht habe?
geschick wird nix
aber sobald dein akt in welcher weise auch immer in bearbeitung kommt wird angefragt bei allen behoerden in denen du in den letzten ca 5 jahren gewohnt hast
passiert zb bei erweiterungen
oder ausstellung eines WP
aber auch zb bei der zulassung zu sprengbefugtenkurs und sprengbefugten pruefung
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