wie soll der legal in deine wohnung kommen?
mit welcher ausnahme der ausgangsbeschraenkungen?
Lockdown bis 14. Jänner 2021 (geplant bis 24. Jänner 2021)
Es gelten folgende Regeln:
Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr:
Wichtige Ausnahmen:
Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Erfüllung familiärer Verpflichtungen
Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
Physische und psychische Erholung (z. B. Individualsport, Spaziergänge)
Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine
Handel und Dienstleistungen:
Weiterhin zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet bleiben Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Post etc.
Click & Collect ist in allen Geschäften möglich, Abholung zwischen 6 und 19 Uhr
Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sind geschlossen.
Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben dürfen weiterhin aufgesucht werden (z. B. Banken, KFZ- und Fahrrad -Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien etc.)
Sport:
Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden (z. B. Eislaufplatz, Loipen), Abstand von mindestens 1 Meter, 10 m2-Regel.
Seilbahnen sind geöffnet, Mindestvorgaben durch Bund: Abstand von mindestens 1 Meter z. B. beim Anstellen, FFP2 -Masken ab 14 Jahren (ab 6 Jahren MNS) und 50%ige Auslastung in Gondeln und auf abdeckbaren Sesseln, MNS -Pflicht in Freiluftbereichen von Seil- und Zahnradbahnen; weitere regionale Maßnahmen möglich .
Gastronomie und Beherbergung:
Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten. Lieferservice ist 24 /7 möglich.
Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen).
Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden.
Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.
Kultur: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive sind geschlossen.
Freizeit: Tierparks, Zoos und botanische Gärten sind geschlossen.
quelle:
https://www.sozialministerium.at/Inform ... ahmen.html