Was hat das mit deinem ZWR Vermutungen zu tun? Genau nix... Die Bestellung war bestimmt Teil der Begründung der Hausdurchsuchung, und da hätte jeder engagierte Staatsanwalt den Händler darum gefragt, wenn er sie noch nicht hat. Ein Richter muss der Hausdurchsuchung ja zustimmen.combatmiles hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 12:48der TE hat ja geschrieben dass er gesehen hat dass der Händler seine Bestellung weitergereicht hat...
Wenn's dir wirklich schlaflose Nächte bereitet, wäre es dann nicht smarter den Händler anzuzeigen da du vermutest, dass er unrechtmäßig ins ZWR geschaut hätte? Am ehesten wird das die Behörde abklären können. Unklar ist, was du in einem öffentlichen Forum abklären willst, wo eh nur alle Vermutungen aufstellen...combatmiles hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 12:48Die Frage nach dem Blick ins ZWR ist mMn schon erlaubt.. eben um abzuklären ob es ein simpler Anruf war: da hat einer probiert was zu kaufen ODER eben ein: ich schau mal was der so hat...
Cui bono?