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Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: Fr 16. Dez 2016, 06:32
Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
Hallo zusammen,
ich wollte einmal fragen wie bei euch die Magazine überprüft worden sind.
Dieses Thema soll den Ablauf und die Erfahrungen diskutieren, nicht die Sinnhaftigkeit .
SG
ich wollte einmal fragen wie bei euch die Magazine überprüft worden sind.
Dieses Thema soll den Ablauf und die Erfahrungen diskutieren, nicht die Sinnhaftigkeit .
SG
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- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: Fr 16. Dez 2016, 06:32
Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
Meine Erfahrung zu diesem Thema:
komplett entspannt!
- Ich hab gefragt was sie sehen wollen und wie wir es angehen
- Zur Antwort , machen wir einfach alphabetisch
- Okay Type 1 bitte vorlegen
- Schrank aufgesperrt und einmal alles auf den Boden aufgelegt (kein Tisch in der Nähe)
- Type 2
- Type 3
- Type X
Als wir dann durch waren (auch noch meine Kat A + B Waffen auf korrekte SN überprüft) hab ich wieder alles im Schrank verstaut.
Auf meine Frage ob viel los ist, wurde lapidar geantwortet, dass dies deren erste Verwahrungskontrolle mit gemeldeten Magazinen ist.
Die Uniformierte waren selbst sehr neugierig und haben halt nachgefragt warum und weshalb, kurz über die Notwendigkeit gequatscht und nach 15min war alles erledigt.
Wir haben uns auf in 5 Jahre verabschiedet (oder halt bis meine bessere Hälfte ihre Kontrolle hat)... Also sehen wir uns in den kommenden Tagen wieder.
komplett entspannt!
- Ich hab gefragt was sie sehen wollen und wie wir es angehen
- Zur Antwort , machen wir einfach alphabetisch
- Okay Type 1 bitte vorlegen
- Schrank aufgesperrt und einmal alles auf den Boden aufgelegt (kein Tisch in der Nähe)
- Type 2
- Type 3
- Type X
Als wir dann durch waren (auch noch meine Kat A + B Waffen auf korrekte SN überprüft) hab ich wieder alles im Schrank verstaut.
Auf meine Frage ob viel los ist, wurde lapidar geantwortet, dass dies deren erste Verwahrungskontrolle mit gemeldeten Magazinen ist.
Die Uniformierte waren selbst sehr neugierig und haben halt nachgefragt warum und weshalb, kurz über die Notwendigkeit gequatscht und nach 15min war alles erledigt.
Wir haben uns auf in 5 Jahre verabschiedet (oder halt bis meine bessere Hälfte ihre Kontrolle hat)... Also sehen wir uns in den kommenden Tagen wieder.
Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
Welche Details sind zu den Magazinen vermerkt?
Kaliber
Patronenanzahl
Hersteller
Nummern
???
Kaliber
Patronenanzahl
Hersteller
Nummern
???
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
bin jetzt ned 100% sicher
aber ich denk mal:
magazin im besitz gem. welchem § (17/1/7 oder /8 oder /9 usw)
magazin fuer welche waffentype (AR10, AR15, AK usw)
hersteller
kaliber
herstellernummer (wird meist 0000 sein)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
es steht das im ZWR was der Bearbeiter einträgt.
Bei mir steht zB bei Kaliber und Herstellernummer:
Kaliber 1 keine Schusswaffe, keine Schusswaffe
Herstellernummer 1 0000
Bei mir steht zB bei Kaliber und Herstellernummer:
Kaliber 1 keine Schusswaffe, keine Schusswaffe
Herstellernummer 1 0000
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- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: Fr 16. Dez 2016, 06:32
Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
Eintrag im ZWR:
Kat.: A
Art: §17/1/10 +10Magazin
Hersteller-Modell: AK
Kaliber: Kal.1 keine Schusswaffe keine Schusswaffe
Nummer: 0000
Erworben am: 13.12.2019
Kat.: A
Art: §17/1/10 +10Magazin
Hersteller-Modell: AK
Kaliber: Kal.1 keine Schusswaffe keine Schusswaffe
Nummer: 0000
Erworben am: 13.12.2019
- Prometheus
- .50 BMG
- Beiträge: 786
- Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51
Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
Aha das klingt ja sehr interessant.
Was machens wennst 100 Magazine meldest?
Alle ohne Nummer.
Da müssens eh einen Polizisten mit Matura schicken um die alle zu zählen.
Klingt für manche vielleicht übertrieben aber wenn man schnell überlegt 10 Waffen á 10 Magazine wird das schon realistisch.
Ich hab schon WBKs gesehen mit >35 Plätzen.
Wurde das jetzt eigentlich in irgend einer Durchführungsverordnung festgehalten dass die Magazine überhaupt kontrolliert werden dürfen?
Was machens wennst 100 Magazine meldest?
Alle ohne Nummer.
Da müssens eh einen Polizisten mit Matura schicken um die alle zu zählen.
Klingt für manche vielleicht übertrieben aber wenn man schnell überlegt 10 Waffen á 10 Magazine wird das schon realistisch.
Ich hab schon WBKs gesehen mit >35 Plätzen.
Wurde das jetzt eigentlich in irgend einer Durchführungsverordnung festgehalten dass die Magazine überhaupt kontrolliert werden dürfen?
Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
ja, dann zählt der Polizist die 100 Magazine durch (wenn ers ernst nimmt).
Die Magazine sind Kategorie A Waffen, also wird auch schwer zu argumentieren sein dass die nicht zu kontrollieren sind...
Die Magazine sind Kategorie A Waffen, also wird auch schwer zu argumentieren sein dass die nicht zu kontrollieren sind...
- Prometheus
- .50 BMG
- Beiträge: 786
- Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51
Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
Bisher war eigentlich immer nur von Schusswaffen die Rede.
Und nachdem Magazine nicht schießen können...........höchstens vielleicht wenn die Feedlips brechen.
Aber du hast natürlich recht so eine Formulierung ist schnell geändert und wenn sie es machen wollen kann man sie kaum daran hindern.
Ich finde es jedenfalls nicht sonderlich sinnvoll alle 5 Jahre Plastik/Alu Gehäuse mit Federn zu zählen und habe mir eher erwartet dass das nur bei Verdacht auf Unzuverlässigkeit kontrolliert wird.
Wie verhält es sich bei Schalldämpfern?
Werden Jäger, die sonst nur Kat C Waffen und Schalldämpfer haben, von nun an auch besucht?
Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
Schalldämpfer werden glaube ich nicht im ZWR registriert.Prometheus hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 17:04Wie verhält es sich bei Schalldämpfern?
Werden Jäger, die sonst nur Kat C Waffen und Schalldämpfer haben, von nun an auch besucht?
- Wilhelmshoehe
- .308 Win
- Beiträge: 310
- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
Nicht ganz, es kommt darauf an aufgrund welcher Bewilligung die Schalldämpfer besessen werden. Wennst nen WP/WBK mit §17 (1) Z5 hast dann stehen diese Schalldämpfer sehr wohl im ZWR und verbrauchen auch 'Plätze'.v0s hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 17:14Schalldämpfer werden glaube ich nicht im ZWR registriert.Prometheus hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 17:04Wie verhält es sich bei Schalldämpfern?
Werden Jäger, die sonst nur Kat C Waffen und Schalldämpfer haben, von nun an auch besucht?
Zuletzt geändert von Wilhelmshoehe am Di 23. Mär 2021, 17:23, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
Auch spannend... ich behaupte jetzt mal aus dem Bauch heraus, dass man mit einem Schalldämpfer deutlich mehr Unfug machen kann, als mit einem pöhsen 20/30er Mag
Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
richtigWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 17:22Nicht ganz, es kommt darauf an aufgrund welcher Bewilligung die Schalldämpfer besessen werden. Wennst nen WP/WBK mit §17 (1) Z5 hast dann stehen diese Schalldämpfer sehr wohl im ZWR und verbrauchen auch 'Plätze'.
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- Prometheus
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Re: Verwahrungskontrolle Waffen gem. §17 (Magazine)
Also wenn ich mir aussuchen könnte ob ich mit einem Magazin (Kat A Waffe) oder mit einer Repetierbüchse (Kat C) angegriffen werde ist die Wahl glaube ich für jeden klar.
Zeigt aber sehr gut wie absurd das Gesetz ist.