Da hat wer wohl zu viel Hollywood geschaut, denn es ist auch trotz SD noch sehr laut. Halt nicht mehr gehörschädigend laut und das ist auch der springende Punkt.
Über Sinn/Unsinn der Magazinskapazitätsbeschränkung brauch ma eh ned diskutieren...
Da hat wer wohl zu viel Hollywood geschaut, denn es ist auch trotz SD noch sehr laut. Halt nicht mehr gehörschädigend laut und das ist auch der springende Punkt.
§ 25 Abs 1 WaffG: Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.Prometheus hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 17:04Bisher war eigentlich immer nur von Schusswaffen die Rede.
Und nachdem Magazine nicht schießen können...........höchstens vielleicht wenn die Feedlips brechen.
Aber du hast natürlich recht so eine Formulierung ist schnell geändert und wenn sie es machen wollen kann man sie kaum daran hindern.
Ich finde es jedenfalls nicht sonderlich sinnvoll alle 5 Jahre Plastik/Alu Gehäuse mit Federn zu zählen und habe mir eher erwartet dass das nur bei Verdacht auf Unzuverlässigkeit kontrolliert wird.
Wie verhält es sich bei Schalldämpfern?
Werden Jäger, die sonst nur Kat C Waffen und Schalldämpfer haben, von nun an auch besucht?
John Connor hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 17:41§ 25 Abs 1 WaffG: Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.Prometheus hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 17:04Bisher war eigentlich immer nur von Schusswaffen die Rede.
Und nachdem Magazine nicht schießen können...........höchstens vielleicht wenn die Feedlips brechen.
Aber du hast natürlich recht so eine Formulierung ist schnell geändert und wenn sie es machen wollen kann man sie kaum daran hindern.
Ich finde es jedenfalls nicht sonderlich sinnvoll alle 5 Jahre Plastik/Alu Gehäuse mit Federn zu zählen und habe mir eher erwartet dass das nur bei Verdacht auf Unzuverlässigkeit kontrolliert wird.
Wie verhält es sich bei Schalldämpfern?
Werden Jäger, die sonst nur Kat C Waffen und Schalldämpfer haben, von nun an auch besucht?
§8 Abs 6 WaffG: Schließlich gilt ein Mensch als nicht verlässlich, wenn aus Gründen, die in seiner Person liegen, die Feststellung des für die Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich war. Als solcher Grund gilt jedenfalls, wenn der Betroffene sich anlässlich der Überprüfung seiner Verlässlichkeit weigert, der Behörde
1. Waffen, die er nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunde besitzen darf, samt den zugehörigen Urkunden vorzuweisen; (...)
§ 3 Abs 2 2. WaffV: Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich, (...)
Da braucht gar keine Formulierung schnell geändert zu werden. Darf man eine Waffe nur aufgrund eines Waffendokuments besitzen, darf sie auch kontrolliert werden.
Nutzt nix - is so
Prometheus hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 19:22Die Passagen wo explizit Schusswaffen erwähnt werden hast jetzt bei deinem Argument sicher ganz unabsichtlich ausgelassen.
Ganz dämlich bin ich auch nicht aber ein .22 Subsonic mit einem ordentlichen Dämpfer drauf und am besten so, dass der Verschluss nicht zurückschnalzt (das "Klack-Klack" ist nämlich gar nicht mal so leise) ist tatsächlich im Bereich von einmal in die Hände zu klatschen (wenn überhaupt). Klar, ne gedämpfte .50BMG wirst nicht auf ein "Plopp" bekommenWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 17:31Da hat wer wohl zu viel Hollywood geschaut, denn es ist auch trotz SD noch sehr laut. Halt nicht mehr gehörschädigend laut und das ist auch der springende Punkt.
Wie ist das dann bei den Leuten welche als Altbestand lange Magazine plus passende Waffen melden? Soweit ich gehört habe wird in den Fällen ja gar keine Magazinanzahl im ZWR gespeichert, sondern nur wenn Magazine ohne passende Waffe gemeldet werden?
Nöburggraben hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 23:18Wie ist das dann bei den Leuten welche als Altbestand lange Magazine plus passende Waffen melden? Soweit ich gehört habe wird in den Fällen ja gar keine Magazinanzahl im ZWR gespeichert, sondern nur wenn Magazine ohne passende Waffe gemeldet werden?
Ich hab Altbestand (AR 15) plus große Magazine gemeldet. Bei mir sinds im ZWR eingetragen worden (Wien)burggraben hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 23:18Wie ist das dann bei den Leuten welche als Altbestand lange Magazine plus passende Waffen melden? Soweit ich gehört habe wird in den Fällen ja gar keine Magazinanzahl im ZWR gespeichert, sondern nur wenn Magazine ohne passende Waffe gemeldet werden?
Nö. Wichtig ist, dass man die Magazine gemeldet hat. Jeder hat einen waffenpolizeilichen Akt. Da ist viel mehr drin, als im ZWR abgebildet ist (zB Waffenführerschein, Verwahrungskontrolle, Meldung großer Menge an Munition usw.). Ist die Meldung im Akt, ist alles in Butter, auch wenn die Behörde die Daten nicht ins ZWR übernommen hat. Dafür kann der Waffenbesitzer ja nix.gewo hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 23:23Nöburggraben hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 23:18Wie ist das dann bei den Leuten welche als Altbestand lange Magazine plus passende Waffen melden? Soweit ich gehört habe wird in den Fällen ja gar keine Magazinanzahl im ZWR gespeichert, sondern nur wenn Magazine ohne passende Waffe gemeldet werden?
Es wird auch beim altbestand die genaue anzahl ins ZWR erfasst
Was nicht im ZWR steht ist nicht rechtmaessig im besitz nach meiner auffassung ...
TjaJohn Connor hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 23:47Nö. Wichtig ist, dass man die Magazine gemeldet hat. Jeder hat einen waffenpolizeilichen Akt. Da ist viel mehr drin, als im ZWR abgebildet ist (zB Waffenführerschein, Verwahrungskontrolle, Meldung großer Menge an Munition usw.). Ist die Meldung im Akt, ist alles in Butter, auch wenn die Behörde die Daten nicht ins ZWR übernommen hat. Dafür kann der Waffenbesitzer ja nix.gewo hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 23:23Nöburggraben hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 23:18Wie ist das dann bei den Leuten welche als Altbestand lange Magazine plus passende Waffen melden? Soweit ich gehört habe wird in den Fällen ja gar keine Magazinanzahl im ZWR gespeichert, sondern nur wenn Magazine ohne passende Waffe gemeldet werden?
Es wird auch beim altbestand die genaue anzahl ins ZWR erfasst
Was nicht im ZWR steht ist nicht rechtmaessig im besitz nach meiner auffassung ...
Ich hab damals extra bei der WB Wien angerufen, weil meine Magazine nicht im ZWR eingetragen waren. Die SB war sehr freundlich und hat mir mitgeteilt (war ganz kurz nach der Novelle) dass „man sich noch nicht auskennt und um Aufwand hintanzuhalten noch nix im ZWR eingetragen hat“. Sie sagte auch, dass das auch nicht notwendig ist, da die Meldung „eh im Akt steht“. Sie konnte auch meinen Antrag auf WBK Ausstellung (der gleichzeitig mit der Magazinmeldung erfolgte) für Kat A Altbestand in der Sekunde aufrufen. Sie hats dann auf mein Bitten hin im ZWR eingetragen und 5 Minuten später konnte ich's auch schon online einsehen. Gehe davon aus, dass da keine Handakten mehr existieren und alles auf Elektronischen Akt umgestellt wurde.gewo hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 23:57TjaJohn Connor hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 23:47Nö. Wichtig ist, dass man die Magazine gemeldet hat. Jeder hat einen waffenpolizeilichen Akt. Da ist viel mehr drin, als im ZWR abgebildet ist (zB Waffenführerschein, Verwahrungskontrolle, Meldung großer Menge an Munition usw.). Ist die Meldung im Akt, ist alles in Butter, auch wenn die Behörde die Daten nicht ins ZWR übernommen hat. Dafür kann der Waffenbesitzer ja nix.gewo hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 23:23Nöburggraben hat geschrieben: ↑Di 23. Mär 2021, 23:18
Wie ist das dann bei den Leuten welche als Altbestand lange Magazine plus passende Waffen melden? Soweit ich gehört habe wird in den Fällen ja gar keine Magazinanzahl im ZWR gespeichert, sondern nur wenn Magazine ohne passende Waffe gemeldet werden?
Es wird auch beim altbestand die genaue anzahl ins ZWR erfasst
Was nicht im ZWR steht ist nicht rechtmaessig im besitz nach meiner auffassung ...
Wenn du das sagst ...
Soweit mir bekannt wurden die frueheren waffenbezogenen handakte mit inbetriebnahme des ZWR aufgeloest .....
In Innsbruck gibts definitiv auch noch schöne dicke Aktenordner mit jedem Papierschnipsel drin, der mal im Zusammenhang mit dir erzeugt wurde.
lol, ja Wenn vor denen unterschreibst, dass an Wurstsemmel kaufen willst und den Zettel nicht schnell genug einsteckst landet der auch im Akt. Sogar den Kassazettel von der Glock habens fotokopiert und in den Akt gelegt... zusammen mit der ZWR Registrierungsbestätigung die der Händler ausgedruckt hat, die ZMR Meldebestätigung, die Jungs sind wie ein Staubsauger... Ich glaube fast die kriegen pro Zettel den sie archivieren bezahlt... Das nächste mal nehme ich die Tiroler Tageszeitung mit, vielleicht landet die dann auch im Akt.