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WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: WBK
Wenn mit der Weiterleitung den Tatbestand erfüllt hast schauen sie erstmal auf gar nichts mehr.
Und wenn die Sache nicht diversionell erledigt wird, dann kriegst dafür direkt eine Strafverfahren, das vor dem Schwurgericht verhandelt wird.
Und das wegen .................. (entfernt)
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Re: WBK
ich kann diskussionen ueber oder relativierungen des verbotsgesetzes hier nicht zulassen.mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 06:06Wenn mit der Weiterleitung den Tatbestand erfüllt hast schauen sie erstmal auf gar nichts mehr.
Und wenn die Sache nicht diversionell erledigt wird, dann kriegst dafür direkt eine Strafverfahren, das vor dem Schwurgericht verhandelt wird.
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Re: WBK
Ich habe hier nicht das materielle Recht, also das Verbotsgesetz an sich relativiert, sondern das formelle Recht, nämlich dass man das Schwurgericht braucht um am Ende eine Strafe zu verhängen, für die grundsätzlich auch die Verhandlung vor dem Einzelrichter zulässig wäre. Also letzlich die Vergeudung staatlicher Ressourcen für nichts. Denn eine solche Verhandlung kostet nicht wenig! Und das bei einer Justiz die eh sukzessive kaputtgespart wird. Wie sie in anderen Staaten (zB Italien) schon längst tatsächlich kaputtgespart wurde.gewo hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 06:35ich kann diskussionen ueber oder relativierungen des verbotsgesetzes hier nicht zulassen.mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 06:06Wenn mit der Weiterleitung den Tatbestand erfüllt hast schauen sie erstmal auf gar nichts mehr.
Und wenn die Sache nicht diversionell erledigt wird, dann kriegst dafür direkt eine Strafverfahren, das vor dem Schwurgericht verhandelt wird.
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Re: WBK
mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 06:39Ich habe hier nicht das materielle Recht, also das Verbotsgesetz an sich relativiert, sondern das formelle Recht, nämlich dass man das Schwurgericht braucht um am Ende eine Strafe zu verhängen, für die grundsätzlich auch die Verhandlung vor dem Einzelrichter zulässig wäre. Also letzlich die Vergeudung staatlicher Ressourcen für nichts. Denn eine solche Verhandlung kostet nicht wenig! Und das bei einer Justiz die eh sukzessive kaputtgespart wird. Wie sie in anderen Staaten (zB Italien) schon längst tatsächlich kaputtgespart wurde.gewo hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 06:35ich kann diskussionen ueber oder relativierungen des verbotsgesetzes hier nicht zulassen.mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 06:06Wenn mit der Weiterleitung den Tatbestand erfüllt hast schauen sie erstmal auf gar nichts mehr.
Und wenn die Sache nicht diversionell erledigt wird, dann kriegst dafür direkt eine Strafverfahren, das vor dem Schwurgericht verhandelt wird.
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"...für nichts."?
Da hast oder willst du nicht verstehen, warum das Verbotsgesetz so ist, wie es ist oder?
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
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Re: WBK
Und der Nächste der nicht versteht worauf ich hinaus will. Für nichts, weil man exakt das selbe (also die selbe Strafe) auch vor dem Einzelrichter, also dem selben Ergebnis nur mit einem Bruchteil der Kosten erreichen könnte! Und der Einzelrichter verhängt sonst weit höhere Strafen als sie letztlich in diesen Verfahren verhängt werden. Wenn ich also das Selbe für weniger Kosten erreichen kann ist die Differenz die ich darüber zahle für nichts. Es geht hier NICHT UM DIE HÖHE DER STRAFE DIE VERHÄNGT WERDEN SOLL, sondern darum wer sie verhängt und was das kostet!!!milu hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 07:13"...für nichts."?mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 06:39Ich habe hier nicht das materielle Recht, also das Verbotsgesetz an sich relativiert, sondern das formelle Recht, nämlich dass man das Schwurgericht braucht um am Ende eine Strafe zu verhängen, für die grundsätzlich auch die Verhandlung vor dem Einzelrichter zulässig wäre. Also letzlich die Vergeudung staatlicher Ressourcen für nichts. Denn eine solche Verhandlung kostet nicht wenig! Und das bei einer Justiz die eh sukzessive kaputtgespart wird. Wie sie in anderen Staaten (zB Italien) schon längst tatsächlich kaputtgespart wurde.gewo hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 06:35ich kann diskussionen ueber oder relativierungen des verbotsgesetzes hier nicht zulassen.mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 06:06
Wenn mit der Weiterleitung den Tatbestand erfüllt hast schauen sie erstmal auf gar nichts mehr.
Und wenn die Sache nicht diversionell erledigt wird, dann kriegst dafür direkt eine Strafverfahren, das vor dem Schwurgericht verhandelt wird.
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Da hast oder willst du nicht verstehen, warum das Verbotsgesetz so ist, wie es ist oder?
Also nein, es leuchtet mir nicht ein, warum der Staat unter anderem mein hart verdientes Steuergeld zum Fenster rausschmeißen muss, sodass letztlich bei solchen besonders milden Fällen (zB nur ein Bild weitergeleitet) ein Schwurgericht benötigt wird, um maximal eine bedingte Freiheitsstrafe zu verhängen.
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Re: WBK
Es wird hier desöfteren sinngemäß geschrieben „ein Ausrutscher, ein Whatsapp“ etc. Wenn dem wirklich so wäre, es tatsächlich so eine Kleinigkeit gewesen sein soll, dann wäre nach dem EGVG (Artikel 3, Abs 1, Z 4) bestraft worden - denn genau deswegen existiert dieser Artikel - damit nicht jeder kleine Ausrutscher mit dem Verbotsgesetz (und dem glücklicherweise hohen Strafrahmen) belegt wird.Sauer202 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:15Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 3g Verbotsgesetz ist mit Haftstrafen von einem bis zu 10 Jahren betroht, in schweren Fällen bis 20 Jahren.
Das ist absolut keine Kleinigkeit was da der Bursche angestellt hat.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000207
Zitat EGVG:
„nationalsozialistisches Gedankengut im Sinne des Verbotsgesetzes, StGBl. Nr. 13/1945, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. Nr. 25/1947, verbreitet“
Also ich bezweifle das die Herren ein Whatsapp weitergeleitet haben. Der StA wird schon wissen wieso, weshalb, warum.
LG
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."
Re: WBK
Doch, ich hoffe halt, dass ich fich richtig verstehe.mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 07:15Und der Nächste der nicht versteht worauf ich hinaus will. Für nichts, weil man exakt das selbe (also die selbe Strafe) auch vor dem Einzelrichter, also dem selben Ergebnis nur mit einem Bruchteil der Kosten erreichen könnte! Und der Einzelrichter verhängt sonst weit höhere Strafen als sie letztlich in diesen Verfahren verhängt werden. Wenn ich also das Selbe für weniger Kosten erreichen kann ist die Differenz die ich darüber zahle für nichts. Es geht hier NICHT UM DIE HÖHE DER STRAFE DIE VERHÄNGT WERDEN SOLL, sondern darum wer sie verhängt und was das kostet!!!milu hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 07:13"...für nichts."?mastercrash hat geschrieben: ↑Fr 26. Mär 2021, 06:39Ich habe hier nicht das materielle Recht, also das Verbotsgesetz an sich relativiert, sondern das formelle Recht, nämlich dass man das Schwurgericht braucht um am Ende eine Strafe zu verhängen, für die grundsätzlich auch die Verhandlung vor dem Einzelrichter zulässig wäre. Also letzlich die Vergeudung staatlicher Ressourcen für nichts. Denn eine solche Verhandlung kostet nicht wenig! Und das bei einer Justiz die eh sukzessive kaputtgespart wird. Wie sie in anderen Staaten (zB Italien) schon längst tatsächlich kaputtgespart wurde.
Da hast oder willst du nicht verstehen, warum das Verbotsgesetz so ist, wie es ist oder?
Also nein, es leuchtet mir nicht ein, warum der Staat unter anderem mein hart verdientes Steuergeld zum Fenster rausschmeißen muss, sodass letztlich bei solchen besonders milden Fällen (zB nur ein Bild weitergeleitet) ein Schwurgericht benötigt wird, um maximal eine bedingte Freiheitsstrafe zu verhängen.
Soviel ich weiss, hat das schon seinen Grund, warum diese Vergehen vor einem Schwurgericht verhandelt werden und mM auch weiterhin sollen.
Wertigkeit des Deliktes vor der Gesellschaft.
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den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
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Re: WBK
das VG ist auch eines der besten Mittel um unliebsame Leute anzuschwärzen..
Kollege von mir der absolut NICHT RECHTS, aber patriotisch ist (damit ist Österreich, nicht NS oder so gemeint) hätte bei einer Rauferei eines "Bekannten" für ihn falsch aussagen sollen... Hat er verweigert und die Wahrheit gesagt (der "Bekannte" hat gestänkert und dafür kassiert). Dafür hat ihn dann der Bekannte bei der Polizei angezeigt er hätte die bösen Wörter gerufen und Soldatenlieder gesungen... Ende vom Lied: sofortiges Waffenverbot, 1,5 Jahre suspendiert, Jagdschein weg, PC weg usw... hat dann 1,5 Jahre gedauert bis alles als haltlos entlarvt wurde.. jetzt hat er zwar alles wieder, aber was das alles für einen persönlich bedeutet brauch ich euch nicht sagen...
Kollege von mir der absolut NICHT RECHTS, aber patriotisch ist (damit ist Österreich, nicht NS oder so gemeint) hätte bei einer Rauferei eines "Bekannten" für ihn falsch aussagen sollen... Hat er verweigert und die Wahrheit gesagt (der "Bekannte" hat gestänkert und dafür kassiert). Dafür hat ihn dann der Bekannte bei der Polizei angezeigt er hätte die bösen Wörter gerufen und Soldatenlieder gesungen... Ende vom Lied: sofortiges Waffenverbot, 1,5 Jahre suspendiert, Jagdschein weg, PC weg usw... hat dann 1,5 Jahre gedauert bis alles als haltlos entlarvt wurde.. jetzt hat er zwar alles wieder, aber was das alles für einen persönlich bedeutet brauch ich euch nicht sagen...
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Re: WBK
Auch unter den Staatsanwälten gibt es sehr verhaltensoriginelle Personen!
Aber gerade du solltest wissen wie viel von so manchen angeklagten Delikten von StA, die wissen was sie tun, im Endeffekt überbleibt.
Re: WBK
Da hast du schon recht. Ich wollte nur aufzeigen, dass es etwas gibt für solche vermeintlichen „Ausrutscher“ ohne gleich nach dem Verbotsgesetz stigmatisiert zu werden. Genau das scheint ja die Überlegung dahinter zu sein. Die Lücke zwischen Straflosigkeit und (den drakonischen Strafen der) Wiederbetätigung zu schließen.
Und du schreibst es selbst - wenn der Tatbestand nicht erfüllt ist, ist es „egal“ was der/die StA erhebt - es wird idR nicht standhalten. Beim TE hat es aber gehalten. Also hat es ein/e Richter/in bzw Geschworene, genauso gesehen......
Edith: Was ich zu sagen versuche: Bei der Strafe hab ich einfach das Gefühl da stecke mehr dahinter. Aber das ist nur ein Gefühl und ich kenne weder die Eine noch die Andere Seite der kompletten Geschichte.
Und du schreibst es selbst - wenn der Tatbestand nicht erfüllt ist, ist es „egal“ was der/die StA erhebt - es wird idR nicht standhalten. Beim TE hat es aber gehalten. Also hat es ein/e Richter/in bzw Geschworene, genauso gesehen......
Edith: Was ich zu sagen versuche: Bei der Strafe hab ich einfach das Gefühl da stecke mehr dahinter. Aber das ist nur ein Gefühl und ich kenne weder die Eine noch die Andere Seite der kompletten Geschichte.
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Re: WBK
Was ich bei der ganzen Sache tatsächlich nicht verstehe ist folgendes: Mal angenommen, dass es sich um denselben Fall wie verlinkt handelt, nämlich Bildchen in der WA Gruppe, die laut dem TO offensichtliche Satire sind... wieso kommt das überhaupt zu irgendeinem Staatsanwalt?
Wer darf denn Satire machen? Muss man geprüfter Satiriker sein, um Witze machen zu dürfen? Oder ist der Spruch "Satire darf - ja muss sogar - alles" wohl doch nur eine hohle Phrase?
Wer darf denn Satire machen? Muss man geprüfter Satiriker sein, um Witze machen zu dürfen? Oder ist der Spruch "Satire darf - ja muss sogar - alles" wohl doch nur eine hohle Phrase?
Re: WBK
Also zur klarstellung, ich bin nicht Hr.Leberwurst, tatsächlich aber ist mein Fall fast gleich (Bilder WA).
Trauriger weise scheint es mir so, dass bei diesen Vergehen verschärft ermittelt wird (was so auch richtig ist) aber es oftmals Bürger triff die einmal einen Ausrutscher hatten.
Ob es richtig ist oder nicht sei dahingestellt.
Trauriger weise scheint es mir so, dass bei diesen Vergehen verschärft ermittelt wird (was so auch richtig ist) aber es oftmals Bürger triff die einmal einen Ausrutscher hatten.
Ob es richtig ist oder nicht sei dahingestellt.
Re: WBK
ein hervorragendes schlusswort ...
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