Ich würde die Kat A-Plätze einfach genießen und nicht viel Fragen.Nordi hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 09:49Ich werde wohl einfach meine Behörde anrufen und fragen, bevor ich mich da in Teufels Küche reite.MikeD hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 09:25Meiner Meinung nach war´s nicht korrekt, wenn Du zum Stichtag keine großen Magazine hattest, hätten die beiden Waffen eigentlich nicht als Kat. A eingetragen werden dürfen. Wenn Du dir jetzt im guten Glauben große Magazine dafür kaufst, kann dir aber wohl niemand einen Vorwurf machen...Nordi hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 09:05
Danke für die schnelle Antwort
Bzgl deiner Frage : Also die Dame in der Behörde hat mich damals gefragt ob ich für beide Waffen "große Magazine besitze, habe ich mit Nein beantwortet und damit war das Thema für sie durch....war das jetzt ein Fehler von Ihr?
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Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz
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Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz
Sehe ich genau so, kauf dir die 20er Magazine und gut ist es !
Im schlimmsten Fall kommt die Behörde irgendwann d´rauf dass die Kat. A Berechtigung nicht in Ordnung war und streicht sie wieder (neuer Bescheid=WBK, Waffen werden dann wieder Kat. B). Die jetzt erworbenen 20er Magazine müssten dann von Amts wegen als §17/1/10 eingetragen werden (wurden ja auf Grund der Kat. A Berechtigung legal erworben). Ich glaube aber nicht, dass sich das die Behörde antun will/wird...
Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz
Nordi hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 09:49Ich werde wohl einfach meine Behörde anrufen und fragen, bevor ich mich da in Teufels Küche reite.MikeD hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 09:25Meiner Meinung nach war´s nicht korrekt, wenn Du zum Stichtag keine großen Magazine hattest, hätten die beiden Waffen eigentlich nicht als Kat. A eingetragen werden dürfen. Wenn Du dir jetzt im guten Glauben große Magazine dafür kaufst, kann dir aber wohl niemand einen Vorwurf machen...Nordi hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 09:05
Danke für die schnelle Antwort
Bzgl deiner Frage : Also die Dame in der Behörde hat mich damals gefragt ob ich für beide Waffen "große Magazine besitze, habe ich mit Nein beantwortet und damit war das Thema für sie durch....war das jetzt ein Fehler von Ihr?
du hast die richtigen angaben gemacht
und du hast dann einen (darueber hinausgehenden) bescheid erhalten der auf einer falschen rechtsauslegung basiert
die behoerde hat die moeglichkeit innerhalb von drei jahren ab ausstellung des bescheids diesen zu beheben
solange sie das ned tut ist dieser bescheid rechtskraeftig
also was willst jetzt anrufen ..?
kann hoechstens a beweisfrage sein was du angegeben hast damals
aber das muss man ja eh immer schriftlich machen oder?
ich glaube nicht das es eine verpflichtung gibt das zu melden ..
bin aber ned sicher
ist wohl so wie wenn du die PKW fuehrerschein pruefung ablegst und sie geben dir irrtuemlich den schweren PKW anhaenger dazu auf das FS dokument
bescheid ist bescheid
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Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz
Meine 30er für die Glock sind natüprlich Kat A und (als Altbestand) zu melden. Klar!
Aber was ist meinen 17er Magazinen für welche es (in 9Para) +4 Erweiterungen gibt?
Sind die +4 Erweiterungen selbst Kat A?
Oder die 17er mit danebenliegenden +4 auch schon Kat A oder nur wenn sie montiert sind?
Ich hab aber mehr +4er als 17er Magazine (meist hab ich 19er)
Bin ich dann illegal wenn ich nächstes Jahr die +4er montiere?
LG Wolfgang
Aber was ist meinen 17er Magazinen für welche es (in 9Para) +4 Erweiterungen gibt?
Sind die +4 Erweiterungen selbst Kat A?
Oder die 17er mit danebenliegenden +4 auch schon Kat A oder nur wenn sie montiert sind?
Ich hab aber mehr +4er als 17er Magazine (meist hab ich 19er)
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LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
31,36,44VL,12/70
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Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz
wenn die +4 erweiterungen am 14.12.2019 montiert waren dann sind das altbestandsmagazineTrijikon hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 11:36Meine 30er für die Glock sind natüprlich Kat A und (als Altbestand) zu melden. Klar!
Aber was ist meinen 17er Magazinen für welche es (in 9Para) +4 Erweiterungen gibt?
Sind die +4 Erweiterungen selbst Kat A?
Oder die 17er mit danebenliegenden +4 auch schon Kat A oder nur wenn sie montiert sind?
Ich hab aber mehr +4er als 17er Magazine (meist hab ich 19er)
Bin ich dann illegal wenn ich nächstes Jahr die +4er montiere?
LG Wolfgang
altbestand melden bis 13.12.2021
wenn die +4 erweiterungen am 14.12.2019 nicht montiert (oder wo moeglich noch gar nicht im besitz) waren dann sind das "normale" magazine. wenn du die erweiterung ausserhalb eines behoerdlich genehmigten schiessstands draufmontierts hast du ein kat A magazin gem §17/1/x mehr im besitz
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Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz
koennen tust du
du darfst aber ned
weils dann ja ned altbestand ist
rechnungen sind nirgendwo vorgeschrieben
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Re: Magazinanzahl bei Waffe auf A-Platz
Außer in Bruck an der Leitha, da wollen sie nach meinem Kenntnisstand Rechnungen vom Magazin-Altbestand sehen, soweit die Erfahrung mehrerer Kollegen.gewo hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 12:31koennen tust du
du darfst aber ned
weils dann ja ned altbestand ist
rechnungen sind nirgendwo vorgeschrieben
Wie das begründet wird? Keine Ahnung. Jedenfalls sieht das der Gesetzestext nicht vor.