Nordi hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 09:49
MikeD hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 09:25
Nordi hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 09:05
Danke für die schnelle Antwort
Bzgl deiner Frage : Also die Dame in der Behörde hat mich damals gefragt ob ich für beide Waffen "große Magazine besitze, habe ich mit Nein beantwortet und damit war das Thema für sie durch....war das jetzt ein Fehler von Ihr?
Meiner Meinung nach war´s nicht korrekt, wenn Du zum Stichtag keine großen Magazine hattest, hätten die beiden Waffen eigentlich nicht als Kat. A eingetragen werden dürfen. Wenn Du dir jetzt im guten Glauben große Magazine dafür kaufst, kann dir aber wohl niemand einen Vorwurf machen...
Ich werde wohl einfach meine Behörde anrufen und fragen, bevor ich mich da in Teufels Küche reite.
du hast die richtigen angaben gemacht
und du hast dann einen (darueber hinausgehenden) bescheid erhalten der auf einer falschen rechtsauslegung basiert
die behoerde hat die moeglichkeit innerhalb von drei jahren ab ausstellung des bescheids diesen zu beheben
solange sie das ned tut ist dieser bescheid rechtskraeftig
also was willst jetzt anrufen ..?
kann hoechstens a beweisfrage sein was du angegeben hast damals
aber das muss man ja eh immer schriftlich machen oder?
ich glaube nicht das es eine verpflichtung gibt das zu melden ..
bin aber ned sicher
ist wohl so wie wenn du die PKW fuehrerschein pruefung ablegst und sie geben dir irrtuemlich den schweren PKW anhaenger dazu auf das FS dokument
bescheid ist bescheid