ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Master-chief1000
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 31
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 28. Nov 2014, 13:18

Da ich neu hier im Forum bin hoffe ich das Thema richtig reingestellt zu haben und bitte andernfalls um Korrektur. :)

Meine Frage wäre folgende, da ich schon mehrere Waffen Kat. C/D besitze und mich schon auf meine WBK freue da ich im Februar 21 werde wollte ich schon einmal das Psychologische Gutachten und den Waffenführerschein machen.
Nun habe ich aber schon oft gelesen von benötigten Bestätigungen bezüglich geleisteten Grundwehrdienst welchen ich noch nicht geleistet habe.
Nun stellt sich für mich die Frage ob ich die WBK erst nach dem GWD beantragen kann bzw. warum, denn so wie ich das sehe besteht die 15 Jährige Sperre erst mit der Unterzeichnung zur ablehnung von Waffengewalt worauf der Zivildienst folgt.
Btw habe ich vor den GWD zu machen und habe auch einen Tauglichkeitsbescheid (reicht der Behörde vielleicht sogar dieser :?: ).

Würde mich über Hilfe sehr freuen :think:

LG

Masterchief

ordonanzler
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 591
Registriert: Di 2. Sep 2014, 10:07
Wohnort:

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von ordonanzler » Fr 28. Nov 2014, 13:22

erst nach abgeleisteten GWD möglich
Si vis pacem, para bellum
Kimme und Korn, immer nach vorn !

.22lfb .9mm .40S&W 8x50R und 223rem

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von rupi » Fr 28. Nov 2014, 13:26

ordonanzler hat geschrieben:erst nach abgeleisteten GWD möglich

das stimmt doch garnicht
member the old PD design ? oh I member

Master-chief1000
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 31
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 28. Nov 2014, 13:26

Danke für die rasche Antwort. ;)
Trotzdem stellt sich für mich die Frage warum, denn im Waffengesetz habe ich keine Stelle gefunden wo dieser eine Voraussetzung für die WBK wäre.
Beziehungsweise ist er auch bei der Behörde nicht unter den Voraussetzungen angeführt. :cry:

ordonanzler
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 591
Registriert: Di 2. Sep 2014, 10:07
Wohnort:

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von ordonanzler » Fr 28. Nov 2014, 13:28

rupi hat geschrieben:
ordonanzler hat geschrieben:erst nach abgeleisteten GWD möglich

das stimmt doch garnicht


hätte ich anders verstanden - lasse mich aber gern eines besseren belehren :

Welche Dokumente sind beim Antrag vorzulegen:
• Amtlicher Lichtbildausweis
• Meldezettel
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Nachweis des akademischen Grades
• Heiratsurkunde (bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung)
• ein Lichtbild
Für männliche Staatsbürger bis zum vollendeten 50. Lebensjahr: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes bzw. Untauglichkeitserklärung oder Bescheid über Zivildienst
• Rechtfertigung (bei der Waffenbesitzkarte). Hier genügt die Berufung auf den Gesetzestext (Bereithalten der Waffe in Wohnung, Haus oder Betriebsräumen zur Selbstverteidigung, § 22(1) WaffG), aber auch Sportschießen, Sammeln,...
• Nachweis des Bedarfs (beim Waffenpass)
• Psychologisches Gutachten (darf nicht älter als 6 Monate sein)
• Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (sog. Waffenführerschein,
Kurs beim Waffenfachhandel – darf nicht älter als 6 Monate sein)

quelle
http://www.professional-arms.at/download/WBK_WP.pdf

LG
Si vis pacem, para bellum
Kimme und Korn, immer nach vorn !

.22lfb .9mm .40S&W 8x50R und 223rem

Winston
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 443
Registriert: Mo 11. Okt 2010, 23:57

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von Winston » Fr 28. Nov 2014, 13:31

Ich hab meine WBK auch vor dem GWD beantragt und bekommen. Ich hab einfach die Bestätigung für die Eignung des GWD abgegeben und das hat auch vollkommen ausgereicht.

Master-chief1000
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 31
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 28. Nov 2014, 13:31

Danke für die Begründung!
stellt sich nur die Frage ob die Angaben dieser Quelle rechtlich Relevant sind oder nicht :P

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von rupi » Fr 28. Nov 2014, 13:32

und wie machen dass dann Männer die garnicht zum Bundesheer eingezogen werden ?
die dürfen dann keine WBK machen ?
oder Büchsenmacher Lehrlinge mit 16 die eine für den Beruf brauchen ?
etc.

da gibts schon Möglichkeiten
und ohne Zivibescheid hat er auch kein "Ziviverbot"
member the old PD design ? oh I member

Master-chief1000
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 31
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 28. Nov 2014, 13:32

Winston hat geschrieben:Ich hab meine WBK auch vor dem GWD beantragt und bekommen. Ich hab einfach die Bestätigung für die Eignung des GWD abgegeben und das hat auch vollkommen ausgereicht.

Also Tauglichkeitsbescheid mitnehmen und ich muss mir keine Sorgen mache? :D

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von gewo » Fr 28. Nov 2014, 13:37

rupi hat geschrieben:oder Büchsenmacher Lehrlinge mit 16 die eine für den Beruf brauchen ?


hi

es gibt mit 16 jahren keine WBK, bestenfalls einen WP nach ermessen (jagdausuebung)

angestellte im waffenhandel und im transportwesen benoetigen keine waffenrechtlichen dokumente zur innehabung von waffen die gegenstand ihrer geschaeftstaetigkeit sind
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von rupi » Fr 28. Nov 2014, 14:12

also ich kenn 2 Büchsenmacher die mit 16 die WBK bekommen haben mit einem Platz
is halt scho ein bissl her
member the old PD design ? oh I member

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von gewo » Fr 28. Nov 2014, 14:44

rupi hat geschrieben:also ich kenn 2 Büchsenmacher die mit 16 die WBK bekommen haben mit einem Platz
is halt scho ein bissl her



hi

wie gesagt ... laut waffengesetz fuer mitarbeiter im handel und im transport nicht erforderlich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Chrissi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 117
Registriert: Mo 23. Dez 2019, 22:17

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von Chrissi » Mo 12. Jul 2021, 12:36

Hallo liebe PD Community,

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Ersteller dieses Treads. Ich werde in einem halben Jahr 21 und freu mich scho seit eh und je darauf, endlich die WBK beantragen zu können.

Nun ist es bei mir so, dass ich den Grundwehrdienst noch ableisten muss. Beim Militärkommando wurde mir im Frühjahr gesagt, ich könne im Sommer den Grundwehrdienst nicht machen und so hab ich den Einberufungsbefehl erst für den Jänner 2022 bekommen.

Im Internet auf einigen Webseiten steht, das für die WBK der Nachweis des abgeleisteten Präsenzdienstes erforderlich ist. Jedoch auf Österreich.gv.at steht nix von diesem Nachweis und im Waffengesetzt habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden. Kann mich jemand aufklären?

Ps:
Lustig zu erwähnen ist, dass ich streng genommen schon eine WBK habe und zwar eine mit Eintrag für Magazin Altbestand. Also will ich eigentlich ja meine WBK um zwei Kat. B Plätze erweitern oder sehe ich das falsch?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von gewo » Mo 12. Jul 2021, 12:47

Chrissi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 12:36
Hallo liebe PD Community,

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Ersteller dieses Treads. Ich werde in einem halben Jahr 21 und freu mich scho seit eh und je darauf, endlich die WBK beantragen zu können.

Nun ist es bei mir so, dass ich den Grundwehrdienst noch ableisten muss. Beim Militärkommando wurde mir im Frühjahr gesagt, ich könne im Sommer den Grundwehrdienst nicht machen und so hab ich den Einberufungsbefehl erst für den Jänner 2022 bekommen.

Im Internet auf einigen Webseiten steht, das für die WBK der Nachweis des abgeleisteten Präsenzdienstes erforderlich ist. Jedoch auf Österreich.gv.at steht nix von diesem Nachweis und im Waffengesetzt habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden. Kann mich jemand aufklären?

Ps:
Lustig zu erwähnen ist, dass ich streng genommen schon eine WBK habe und zwar eine mit Eintrag für Magazin Altbestand. Also will ich eigentlich ja meine WBK um zwei Kat. B Plätze erweitern oder sehe ich das falsch?
sollte kein problem sein
du darfst den wehrdienst nicht verweigert haben
und das hast du ja auch nicht
im prinzip sollte der einberufungsbefehl fuer jaenner 2022 fuer die ausstellung der WBk reichen

gibt aber sicher probleme
der fall ist unueblich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Chrissi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 117
Registriert: Mo 23. Dez 2019, 22:17

Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK

Beitrag von Chrissi » Mo 12. Jul 2021, 14:03

gewo hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 12:47
Chrissi hat geschrieben:
Mo 12. Jul 2021, 12:36
Hallo liebe PD Community,

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Ersteller dieses Treads. Ich werde in einem halben Jahr 21 und freu mich scho seit eh und je darauf, endlich die WBK beantragen zu können.

Nun ist es bei mir so, dass ich den Grundwehrdienst noch ableisten muss. Beim Militärkommando wurde mir im Frühjahr gesagt, ich könne im Sommer den Grundwehrdienst nicht machen und so hab ich den Einberufungsbefehl erst für den Jänner 2022 bekommen.

Im Internet auf einigen Webseiten steht, das für die WBK der Nachweis des abgeleisteten Präsenzdienstes erforderlich ist. Jedoch auf Österreich.gv.at steht nix von diesem Nachweis und im Waffengesetzt habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden. Kann mich jemand aufklären?

Ps:
Lustig zu erwähnen ist, dass ich streng genommen schon eine WBK habe und zwar eine mit Eintrag für Magazin Altbestand. Also will ich eigentlich ja meine WBK um zwei Kat. B Plätze erweitern oder sehe ich das falsch?
sollte kein problem sein
du darfst den wehrdienst nicht verweigert haben
und das hast du ja auch nicht
im prinzip sollte der einberufungsbefehl fuer jaenner 2022 fuer die ausstellung der WBk reichen

gibt aber sicher probleme
der fall ist unueblich
Hallo Gewo,

Vielen Dank für deine Antwort. Ich sehe das auch so wie du. Auch bei der Auskunft meiner Interessenvertretung wurde mir ebenfalls gesagt, das es eigentlich kein Problem sein sollte.

Leider vermute ich aber auch, dass es Welche geben wird. Was würdest du mir als nächsten Schritt empfehlen? Soll ich mit einem Waffenhändler in meiner Gegend reden (der die BH kennt) oder vielleicht mit der SB persönlich reden?

Antworten