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Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- 9mm Para
- Beiträge: 31
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Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
Da ich neu hier im Forum bin hoffe ich das Thema richtig reingestellt zu haben und bitte andernfalls um Korrektur.
Meine Frage wäre folgende, da ich schon mehrere Waffen Kat. C/D besitze und mich schon auf meine WBK freue da ich im Februar 21 werde wollte ich schon einmal das Psychologische Gutachten und den Waffenführerschein machen.
Nun habe ich aber schon oft gelesen von benötigten Bestätigungen bezüglich geleisteten Grundwehrdienst welchen ich noch nicht geleistet habe.
Nun stellt sich für mich die Frage ob ich die WBK erst nach dem GWD beantragen kann bzw. warum, denn so wie ich das sehe besteht die 15 Jährige Sperre erst mit der Unterzeichnung zur ablehnung von Waffengewalt worauf der Zivildienst folgt.
Btw habe ich vor den GWD zu machen und habe auch einen Tauglichkeitsbescheid (reicht der Behörde vielleicht sogar dieser ).
Würde mich über Hilfe sehr freuen
LG
Masterchief
Meine Frage wäre folgende, da ich schon mehrere Waffen Kat. C/D besitze und mich schon auf meine WBK freue da ich im Februar 21 werde wollte ich schon einmal das Psychologische Gutachten und den Waffenführerschein machen.
Nun habe ich aber schon oft gelesen von benötigten Bestätigungen bezüglich geleisteten Grundwehrdienst welchen ich noch nicht geleistet habe.
Nun stellt sich für mich die Frage ob ich die WBK erst nach dem GWD beantragen kann bzw. warum, denn so wie ich das sehe besteht die 15 Jährige Sperre erst mit der Unterzeichnung zur ablehnung von Waffengewalt worauf der Zivildienst folgt.
Btw habe ich vor den GWD zu machen und habe auch einen Tauglichkeitsbescheid (reicht der Behörde vielleicht sogar dieser ).
Würde mich über Hilfe sehr freuen
LG
Masterchief
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- .50 BMG
- Beiträge: 591
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Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
erst nach abgeleisteten GWD möglich
Si vis pacem, para bellum
Kimme und Korn, immer nach vorn !
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Kimme und Korn, immer nach vorn !
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Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
ordonanzler hat geschrieben:erst nach abgeleisteten GWD möglich
das stimmt doch garnicht
member the old PD design ? oh I member
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- 9mm Para
- Beiträge: 31
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
Danke für die rasche Antwort.
Trotzdem stellt sich für mich die Frage warum, denn im Waffengesetz habe ich keine Stelle gefunden wo dieser eine Voraussetzung für die WBK wäre.
Beziehungsweise ist er auch bei der Behörde nicht unter den Voraussetzungen angeführt.
Trotzdem stellt sich für mich die Frage warum, denn im Waffengesetz habe ich keine Stelle gefunden wo dieser eine Voraussetzung für die WBK wäre.
Beziehungsweise ist er auch bei der Behörde nicht unter den Voraussetzungen angeführt.
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- .50 BMG
- Beiträge: 591
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Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
rupi hat geschrieben:ordonanzler hat geschrieben:erst nach abgeleisteten GWD möglich
das stimmt doch garnicht
hätte ich anders verstanden - lasse mich aber gern eines besseren belehren :
Welche Dokumente sind beim Antrag vorzulegen:
• Amtlicher Lichtbildausweis
• Meldezettel
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Nachweis des akademischen Grades
• Heiratsurkunde (bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung)
• ein Lichtbild
• Für männliche Staatsbürger bis zum vollendeten 50. Lebensjahr: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes bzw. Untauglichkeitserklärung oder Bescheid über Zivildienst
• Rechtfertigung (bei der Waffenbesitzkarte). Hier genügt die Berufung auf den Gesetzestext (Bereithalten der Waffe in Wohnung, Haus oder Betriebsräumen zur Selbstverteidigung, § 22(1) WaffG), aber auch Sportschießen, Sammeln,...
• Nachweis des Bedarfs (beim Waffenpass)
• Psychologisches Gutachten (darf nicht älter als 6 Monate sein)
• Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (sog. Waffenführerschein,
Kurs beim Waffenfachhandel – darf nicht älter als 6 Monate sein)
quelle
http://www.professional-arms.at/download/WBK_WP.pdf
LG
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Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
Ich hab meine WBK auch vor dem GWD beantragt und bekommen. Ich hab einfach die Bestätigung für die Eignung des GWD abgegeben und das hat auch vollkommen ausgereicht.
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- 9mm Para
- Beiträge: 31
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
Danke für die Begründung!
stellt sich nur die Frage ob die Angaben dieser Quelle rechtlich Relevant sind oder nicht
stellt sich nur die Frage ob die Angaben dieser Quelle rechtlich Relevant sind oder nicht
Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
und wie machen dass dann Männer die garnicht zum Bundesheer eingezogen werden ?
die dürfen dann keine WBK machen ?
oder Büchsenmacher Lehrlinge mit 16 die eine für den Beruf brauchen ?
etc.
da gibts schon Möglichkeiten
und ohne Zivibescheid hat er auch kein "Ziviverbot"
die dürfen dann keine WBK machen ?
oder Büchsenmacher Lehrlinge mit 16 die eine für den Beruf brauchen ?
etc.
da gibts schon Möglichkeiten
und ohne Zivibescheid hat er auch kein "Ziviverbot"
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- 9mm Para
- Beiträge: 31
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
Winston hat geschrieben:Ich hab meine WBK auch vor dem GWD beantragt und bekommen. Ich hab einfach die Bestätigung für die Eignung des GWD abgegeben und das hat auch vollkommen ausgereicht.
Also Tauglichkeitsbescheid mitnehmen und ich muss mir keine Sorgen mache?
Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
rupi hat geschrieben:oder Büchsenmacher Lehrlinge mit 16 die eine für den Beruf brauchen ?
hi
es gibt mit 16 jahren keine WBK, bestenfalls einen WP nach ermessen (jagdausuebung)
angestellte im waffenhandel und im transportwesen benoetigen keine waffenrechtlichen dokumente zur innehabung von waffen die gegenstand ihrer geschaeftstaetigkeit sind
doubleaction OG, Wien
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Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
also ich kenn 2 Büchsenmacher die mit 16 die WBK bekommen haben mit einem Platz
is halt scho ein bissl her
is halt scho ein bissl her
member the old PD design ? oh I member
Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
rupi hat geschrieben:also ich kenn 2 Büchsenmacher die mit 16 die WBK bekommen haben mit einem Platz
is halt scho ein bissl her
hi
wie gesagt ... laut waffengesetz fuer mitarbeiter im handel und im transport nicht erforderlich
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Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
Hallo liebe PD Community,
Ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Ersteller dieses Treads. Ich werde in einem halben Jahr 21 und freu mich scho seit eh und je darauf, endlich die WBK beantragen zu können.
Nun ist es bei mir so, dass ich den Grundwehrdienst noch ableisten muss. Beim Militärkommando wurde mir im Frühjahr gesagt, ich könne im Sommer den Grundwehrdienst nicht machen und so hab ich den Einberufungsbefehl erst für den Jänner 2022 bekommen.
Im Internet auf einigen Webseiten steht, das für die WBK der Nachweis des abgeleisteten Präsenzdienstes erforderlich ist. Jedoch auf Österreich.gv.at steht nix von diesem Nachweis und im Waffengesetzt habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden. Kann mich jemand aufklären?
Ps:
Lustig zu erwähnen ist, dass ich streng genommen schon eine WBK habe und zwar eine mit Eintrag für Magazin Altbestand. Also will ich eigentlich ja meine WBK um zwei Kat. B Plätze erweitern oder sehe ich das falsch?
Ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Ersteller dieses Treads. Ich werde in einem halben Jahr 21 und freu mich scho seit eh und je darauf, endlich die WBK beantragen zu können.
Nun ist es bei mir so, dass ich den Grundwehrdienst noch ableisten muss. Beim Militärkommando wurde mir im Frühjahr gesagt, ich könne im Sommer den Grundwehrdienst nicht machen und so hab ich den Einberufungsbefehl erst für den Jänner 2022 bekommen.
Im Internet auf einigen Webseiten steht, das für die WBK der Nachweis des abgeleisteten Präsenzdienstes erforderlich ist. Jedoch auf Österreich.gv.at steht nix von diesem Nachweis und im Waffengesetzt habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden. Kann mich jemand aufklären?
Ps:
Lustig zu erwähnen ist, dass ich streng genommen schon eine WBK habe und zwar eine mit Eintrag für Magazin Altbestand. Also will ich eigentlich ja meine WBK um zwei Kat. B Plätze erweitern oder sehe ich das falsch?
Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
sollte kein problem seinChrissi hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 12:36Hallo liebe PD Community,
Ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Ersteller dieses Treads. Ich werde in einem halben Jahr 21 und freu mich scho seit eh und je darauf, endlich die WBK beantragen zu können.
Nun ist es bei mir so, dass ich den Grundwehrdienst noch ableisten muss. Beim Militärkommando wurde mir im Frühjahr gesagt, ich könne im Sommer den Grundwehrdienst nicht machen und so hab ich den Einberufungsbefehl erst für den Jänner 2022 bekommen.
Im Internet auf einigen Webseiten steht, das für die WBK der Nachweis des abgeleisteten Präsenzdienstes erforderlich ist. Jedoch auf Österreich.gv.at steht nix von diesem Nachweis und im Waffengesetzt habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden. Kann mich jemand aufklären?
Ps:
Lustig zu erwähnen ist, dass ich streng genommen schon eine WBK habe und zwar eine mit Eintrag für Magazin Altbestand. Also will ich eigentlich ja meine WBK um zwei Kat. B Plätze erweitern oder sehe ich das falsch?
du darfst den wehrdienst nicht verweigert haben
und das hast du ja auch nicht
im prinzip sollte der einberufungsbefehl fuer jaenner 2022 fuer die ausstellung der WBk reichen
gibt aber sicher probleme
der fall ist unueblich
doubleaction OG, Wien
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Re: Bestätigung des Grundwehrdienstes für WBK
Hallo Gewo,gewo hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 12:47sollte kein problem seinChrissi hat geschrieben: ↑Mo 12. Jul 2021, 12:36Hallo liebe PD Community,
Ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Ersteller dieses Treads. Ich werde in einem halben Jahr 21 und freu mich scho seit eh und je darauf, endlich die WBK beantragen zu können.
Nun ist es bei mir so, dass ich den Grundwehrdienst noch ableisten muss. Beim Militärkommando wurde mir im Frühjahr gesagt, ich könne im Sommer den Grundwehrdienst nicht machen und so hab ich den Einberufungsbefehl erst für den Jänner 2022 bekommen.
Im Internet auf einigen Webseiten steht, das für die WBK der Nachweis des abgeleisteten Präsenzdienstes erforderlich ist. Jedoch auf Österreich.gv.at steht nix von diesem Nachweis und im Waffengesetzt habe ich diesbezüglich auch nichts gefunden. Kann mich jemand aufklären?
Ps:
Lustig zu erwähnen ist, dass ich streng genommen schon eine WBK habe und zwar eine mit Eintrag für Magazin Altbestand. Also will ich eigentlich ja meine WBK um zwei Kat. B Plätze erweitern oder sehe ich das falsch?
du darfst den wehrdienst nicht verweigert haben
und das hast du ja auch nicht
im prinzip sollte der einberufungsbefehl fuer jaenner 2022 fuer die ausstellung der WBk reichen
gibt aber sicher probleme
der fall ist unueblich
Vielen Dank für deine Antwort. Ich sehe das auch so wie du. Auch bei der Auskunft meiner Interessenvertretung wurde mir ebenfalls gesagt, das es eigentlich kein Problem sein sollte.
Leider vermute ich aber auch, dass es Welche geben wird. Was würdest du mir als nächsten Schritt empfehlen? Soll ich mit einem Waffenhändler in meiner Gegend reden (der die BH kennt) oder vielleicht mit der SB persönlich reden?