Hirschberg hat geschrieben: ↑Sa 17. Jul 2021, 08:41
Was ist für eine Meldung per E-Mail erforderlich?
Ich denke da an C-Waffen die teilweise schon jahrzehntelang im Besitz sind und für die es keine Kaufbelege etc. gibt!
Kaufdatum, Hersteller, Modell, Kaliber, Seriennummer sowie Begründung für den Besitz. Ad Kaufdatum: der Händler kann eh ned überprüfen, ob das Datum stimmt. Wenn du ihm daher den 01.01.2000 nennst (und du zu diesem Zeitpunkt schon volljährig warst), dann wird er diesen Tag übernehmen. Auch das System fragt hier nicht nach.
Incite hat geschrieben: ↑Sa 17. Jul 2021, 11:23
Wenn die C Waffen (Repetierer) die nicht im ZWR sind dann geht das glaube ich nur mehr über die Behörde.
Für Flinten war der Stichtag 14.12.2019 und melden geht noch bis Mitte Dezember (13.12.2021)
Das ist inkorrekt, ein Händler kann jederzeit auch nachträglich registrieren. Es gibt die Amnestiebestimmung des § 53 Abs. 3 (
Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.). Wenn du daher zum Händler gehst und bei diesem die ZWR Registrierung mit einem Erwerbdatum vor dem 14.12.2019 angibst, dann kann dieser die ZWR Registrierung ohne erweiterte Herkunftsangabe durchführen, ohne dass du dich dabei strafbar machst. Wenn du hierbei einen Erwerb nach dem 13.12.2019 angibst, dann muss eine erweiterte Herkunft erfasst werden.