Nachdem der A-Platz "höherwertig" ist als die B-Waffe sollte es kein Problem sein diese darauf zu platzieren ohne den A-Status zu verlieren. Es darf halt kein Revolver sein sondern nur eine Pistole - wieso ist mir unverständlich da das eigentlich wurst sein sollte.Huck_Finn hat geschrieben: ↑Di 13. Jul 2021, 19:51Wie kann man eine Waffe der Kategorie "B" auf einen "A" Platz hinterlegen? Muss man dann bei der Meldung den Verzicht auf den "A" Platz angeben? Wie ist es wenn man eine SLF auf einen "A" Platz verschieben will um den "B" Platz anderweitig zu nutzen. Zum Beispiel für einen Revolver.
Danke für deine Einschätzung Gewo.
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Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Weil du den APlatz bekommen hast weil die entsprechende Waffe mehr als 20 bzw 10 Schuß aufnehmen könnte...
Wird bei an Revolver schwierig....
Wird bei an Revolver schwierig....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
schwierig, aber möglich.
Besch... ausschau'n tut's außerdem

Quelle: google Bildersuche

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...





.....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
was meinst mit "hoeherwertig" ?Wolf1971 hat geschrieben: ↑Mi 14. Jul 2021, 08:19Nachdem der A-Platz "höherwertig" ist als die B-Waffe sollte es kein Problem sein diese darauf zu platzieren ohne den A-Status zu verlieren. Es darf halt kein Revolver sein sondern nur eine Pistole - wieso ist mir unverständlich da das eigentlich wurst sein sollte.Huck_Finn hat geschrieben: ↑Di 13. Jul 2021, 19:51Wie kann man eine Waffe der Kategorie "B" auf einen "A" Platz hinterlegen? Muss man dann bei der Meldung den Verzicht auf den "A" Platz angeben? Wie ist es wenn man eine SLF auf einen "A" Platz verschieben will um den "B" Platz anderweitig zu nutzen. Zum Beispiel für einen Revolver.
Danke für deine Einschätzung Gewo.
du kannst auf einem platz fuer eine pumpgun auch keinen revolver besitzen ...
die berechtigung gem § 17/1/7 oder /8 gilt fuer waffen dieser kategorie ....
revolver oder KK waffen gehoeren nicht dazu
ohne spezielle absprache mit der jeweiligen waffenbeorde wuerde ich auf einen §17/1/x platz keine kat B waffe legen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Mitbesitz gibt es bei Waffen nicht.rudi223 hat geschrieben: ↑Di 15. Jun 2021, 16:22Hat egtl. schon jemand Erfahrung wie es mit Mitbesitz aussieht?
Also, wenn z.B. zwei Personen mit WBK, im gemeinsamen Haushalt, gemeinsame Eigentumsrechte an Altbestand (Schusswaffen und Magazine) haben.
Müssen dann beiden Personen von der BH Plätze in entsprechender Anzahl genehmigt werden, obwohl die Gegenstände an sich ja nur bei einer Person im ZWR gemeldet sein können?
Entweder du hast die Waffe bzw. das Magazin am 14.12.2019 besessen, oder auch nicht.
Je nachdem kannst du Altbestand beantragen (Waffe+Mag, Mag only) oder auch nicht.
Betreffend Waffen ist das, was am 14.12.2019 im ZWR stand fix.
Rein theoretisch hätte man der anderen Person am 13.12.2019 eine Waffe schenken können, dafür wären dann für die Meldung 6 Wochen Zeit gewesen.
Diese 6 Wochen sind definitiv vorbei.
Die einzige offene Frage ist, wer am 14.12.2019 wie viele der Magazine besessen hat.
Vorsicht allerdings vor der Idee, falls es im Verbund z.B 10 Magazine gibt, dass beide Personen jeweils 10 Magazine melden.
Denn dann könnte es bei einer Kontrolle interessant werden, wenn statt 20 gemeldeten Magazinen nur 10 da sind...
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Man könnte das ja tageweise regeln - an den geraden Tagen gehören sie dem einen und an den ungeraden dem anderenzeroflow hat geschrieben: ↑Mi 14. Jul 2021, 11:21Mitbesitz gibt es bei Waffen nicht.rudi223 hat geschrieben: ↑Di 15. Jun 2021, 16:22Hat egtl. schon jemand Erfahrung wie es mit Mitbesitz aussieht?
Also, wenn z.B. zwei Personen mit WBK, im gemeinsamen Haushalt, gemeinsame Eigentumsrechte an Altbestand (Schusswaffen und Magazine) haben.
Müssen dann beiden Personen von der BH Plätze in entsprechender Anzahl genehmigt werden, obwohl die Gegenstände an sich ja nur bei einer Person im ZWR gemeldet sein können?
Entweder du hast die Waffe bzw. das Magazin am 14.12.2019 besessen, oder auch nicht.
Je nachdem kannst du Altbestand beantragen (Waffe+Mag, Mag only) oder auch nicht.
Betreffend Waffen ist das, was am 14.12.2019 im ZWR stand fix.
Rein theoretisch hätte man der anderen Person am 13.12.2019 eine Waffe schenken können, dafür wären dann für die Meldung 6 Wochen Zeit gewesen.
Diese 6 Wochen sind definitiv vorbei.
Die einzige offene Frage ist, wer am 14.12.2019 wie viele der Magazine besessen hat.
Vorsicht allerdings vor der Idee, falls es im Verbund z.B 10 Magazine gibt, dass beide Personen jeweils 10 Magazine melden.
Denn dann könnte es bei einer Kontrolle interessant werden, wenn statt 20 gemeldeten Magazinen nur 10 da sind...

Ob die BH oder die prüfenden Organe das dann akzeptieren ist halt die Frage
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
So, langsam muss ich mich wohl auch mit diesem leidigen Thema beschäftigen
Bis jetzt habe ich diverse Threads schon überflogen, aber so 100%ig überblicke ich das Ganze noch nicht.
Relevanter Altbestand ist wie folgt vorhanden:
Kurzes AR-15 (OA 15 M8) mit diversen 20er/30er Magazinen (muss ich wahrscheinlich noch genau abmessen)
Glock mit den üblichen Standardmags (17/19) und ein 33er
Kleinkaliber-Magazine sollten ja irrelevant sein oder? Wenn es schon einen "Best practice" Leitfaden gibt, bitte um den Link

Bis jetzt habe ich diverse Threads schon überflogen, aber so 100%ig überblicke ich das Ganze noch nicht.
Relevanter Altbestand ist wie folgt vorhanden:
Kurzes AR-15 (OA 15 M8) mit diversen 20er/30er Magazinen (muss ich wahrscheinlich noch genau abmessen)
Glock mit den üblichen Standardmags (17/19) und ein 33er
Kleinkaliber-Magazine sollten ja irrelevant sein oder? Wenn es schon einen "Best practice" Leitfaden gibt, bitte um den Link

Für leiwand, gegen Orsch!
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
ja
die antwort kenn ich auch ned ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
ich kann natürlich nicht für alle bhs/lpds sprechen, aber hier ist's zumindest so, dass die magazine zugehörige magazine (zu einer vormals besessenen z7/z8 waffe) bleiben und zu keinen z9/z10 magazinen werden. selbst schon erfolgreich ausprobiert. dass das potential zum missbrauch hat, wird sicherlich nicht ewig unbemerkt bleiben. ich würde das also nicht überstrapazieren, sonst wird hier früher oder später sicher ein riegel vorgeschoben.
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
im grosinger/siegert/szymanski praxiskommentar wird das imho etwas näher erläutert. ich muss aber selber nochmal nachschlagen, hab den wortlaut nicht mehr im kopf...thomers hat geschrieben: ↑Mo 19. Jul 2021, 13:13ich kann natürlich nicht für alle bhs/lpds sprechen, aber hier ist's zumindest so, dass die magazine zugehörige magazine (zu einer vormals besessenen z7/z8 waffe) bleiben und zu keinen z9/z10 magazinen werden. selbst schon erfolgreich ausprobiert. dass das potential zum missbrauch hat, wird sicherlich nicht ewig unbemerkt bleiben. ich würde das also nicht überstrapazieren, sonst wird hier früher oder später sicher ein riegel vorgeschoben.
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Die könnten sogar in Z8 bleiben. Warum?
Ich habe mit meinem SA gesprochen denn ich habe Magazine als Z10 registriert und ich kaufe mir nun ein Gewehr in das sie passen und lasse dieses Gewehr nun auf einen freien §17/1/8 Waffenplatz legen. Die gemeldeten Magazine bleiben dann aber in Z10. Keine neue WBK nötig
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
ja, aber das ist ja die umgekehrte situation. siehe fetter text im quote.Die könnten sogar in Z8 bleiben. Warum?jaWas passiert eigentlich in dem Fall beim einem Verkauf der Z8 ohne Magazine?
Neue WBK zahlen weil die Magazine dann Z10 werden?![]()
die antwort kenn ich auch ned ...
Ich habe mit meinem SA gesprochen denn ich habe Magazine als Z10 registriert und ich kaufe mir nun ein Gewehr in das sie passen und lasse dieses Gewehr nun auf einen freien §17/1/8 Waffenplatz legen. Die gemeldeten Magazine bleiben dann aber in Z10. Keine neue WBK nötig
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Ich hätte da die selbe Frage wir Strawanzer weiter oben.
Ich hab eine G17 gen4 und 2 33er Magazine, und ich glaub noch ein 21 Magazin.
Gibt es eine Seite die zusammenfasst was man jetzt vor Dezember zu tun hat? ich hab den thread durchgelesen aber ich kenn mich nimmer aus. das letztemal hab ich vor 6 monaten reingeschaut, jetzt ist es noch undurchsichtiger mit den Z... Abkürzungen.
ich will auch niemandem die zeit stehlen... falls es eine zusammenfassung gibt, bitte um link.
danke
Ich hab eine G17 gen4 und 2 33er Magazine, und ich glaub noch ein 21 Magazin.
Gibt es eine Seite die zusammenfasst was man jetzt vor Dezember zu tun hat? ich hab den thread durchgelesen aber ich kenn mich nimmer aus. das letztemal hab ich vor 6 monaten reingeschaut, jetzt ist es noch undurchsichtiger mit den Z... Abkürzungen.
ich will auch niemandem die zeit stehlen... falls es eine zusammenfassung gibt, bitte um link.
danke
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
@ riddler.. ich habs fast so ähnlich gehabt. hab die G17 und 1 33er auf A-platz, die restlichen 33/30er sind auf magazinplätzen ohne zugehörige waffe.. ging ohne weiteres