gewo hat geschrieben: ↑Sa 7. Aug 2021, 15:45
Beschuss vor 1945 ist ungueltig.
Wo es steht ... keine ahnung.
Aber es stimmt sicher denn ich hatte genau die frage bei der juristin bei der waffenhandelsprüfung.
Kann mich deshalb so gut erinnern weil die dame mich unabsichtlich ein bisserl in die irre gefuehrt hat weil sie - als ich kurz gezoegert habe - nebenbei gemeint hat es waere ein „rundes datum“ gewesen ....
Na ja
Was ist rund an 1945?
Ich wollte eh 1945 raten aber hab dann halt 1900 geraten was falsch war.
War die einzig falsch beantwortete frage
Hab trotzdem mein „Mit Auszeichnung bestanden“ bekommen damals
Das hättest du die Juristin dort gleich fragen können, weil es meines Wissens falsch ist.
Basiernd auf §4, 5 Abs 6 und 12 des Beschussgesetzes wurde 2013 die Prüfzeichenverordnung verordnet. Das sind die Paragraphen die bestimmen dass durch Verordnung zu regeln ist welche Beschusszeichen in Österreich als gültig anzusehen sind.
Beschussgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10011273
Die darauf basierende Verordnung ist die Prüfzeichenverordnung 2013, in welcher ganz oben geregelt wird, dass eigentlich jede Waffe auch den CIP N Stempel draufhaben muss, was die älteren Waffen aber alle nicht haben, somit wären damit eigentlich ziemlich viele Waffen laut aktuellem Gesetz nicht beschossen, wäre da nicht der §3 welcher Folgendes besagt:
"
§ 3. Die im Anhang dargestellten Zeichen der in § 1 Abs. 1 genannten ausländischen Staaten sowie jene des seinerzeitigen Staates Yugoslawien sind den in § 1 Abs. 1 dargestellten Zeichen unter folgenden Maßgaben gleichzuachten:
1.Zeichen auf Handfeuerwaffen: Erprobung erfolgte vor dem 20. Oktober 2014;
2.Typenprüfzeichen auf Packungen für Munition: Erprobung erfolgte vor dem 20. Oktober 2016;
3.Zeichen auf Handfeuerwaffen und Typenprüfzeichen auf Packungen für Munition des Staates Yugoslawien: Erprobung erfolgte vor dem 30. September 1992.""
Und hier ist der Link zum Anhang:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... Anhang.pdf
und zur Prüfzeichenverordnung 2013:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008703
Und wenn wir uns da nur Deutschland ansehen finden wir in diesem Anhang die uralten Beschusszeichen bis 1939, die reichsdeutschen Beschusszeichen von 1939 bis 1945, die DDR Beschusszeichen von 1945 bis 1950, die DDR Beschusszeichen von 1950 bis 1975, die DDR Beschusszeichen von 1975 bis 1990, die BRD Beschusszeichen von 1945 bis 1990 und die BRD Beschusszeichen ab 1991.
Es steht sogar explizit nochmal im §2 der Beschussverordnung "
(2) Die Verpflichtung gemäß Abs. 1 entfällt hinsichtlich von Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchten Teilen von Handfeuerwaffen, welche mit einem gültigen österreichischen (§ 19 Abs. 2 und 4, § 34 Abs. 1, § 48 Abs. 4) oder anerkannten Prüfzeichen gemäß den Bestimmungen der Prüfzeichenverordnung 2013, BGBl. II Nr. 444/2013, versehen sind,....."
Beschussverordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2013-12-16
Also in dem Moment wo da irgendein Beschusszeichen gemäß Prüfzeichenverordnung 2013 oder Anhang drauf ist, entfällt der Neubeschuss meiner Meinung nach.
§1 (2) Beschussgesetz sagt das Selbe
"(2) Ebenso sind Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen, die bereits im Verkehr stehen, aber kein gültiges Beschußzeichen aufweisen, zu erproben. Das gleiche gilt für die aus dem Ausland eingeführten Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchten Teile von Handfeuerwaffen,
sofern sie nicht mit einem dem inländischen gleichzuachtenden ausländischen Beschußzeichen versehen sind."
In keinem diesbezüglichen Gesetz oder Verordnung findet man das Jahr 1945 als Grenze etc.
Das Ganze macht so auch wesentlich mehr Sinn als irgendeine dubiose Neubeschusspflicht ab 1945, sonst müsste jede Sammlerwaffe mit irgendwelche neuzeitlichen Beschusszeichen verschandelt werden, was in der Realität niemand macht. Gemäß Beschussgesetz könnten diese Sammlerwaffen dann, sofern es denn so wäre, sogar für verfallen erklärt werden.