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Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Die Frage die sich weiters stellt und ich nirgends erörtert finde: Bleibt eine Schusswaffe die auf den Kat. A Platz gelegt wurde eine Kat. A und kann diese dann auch nur an Inhaber einer solchen Berechtigung verkauft werden, oder kann diese auch als Kat. B an einen WBK Besitzer ohne Berechtigung nach §17 verkauft werden? Weil solange nicht 17/1/11 hat sich die Eigenschaft der Waffe ja nicht verändert.
Anm.: Mein SB meinte: Wenn man die SW ohne +10 Mags verkauft kann diese von jedem "normalen" WBK Inhaber erworben werden.
Da das WaffG zwar ein BG ist jedoch jede SBH eine eigene Vorgehensweise pflegt bin ich mir da nicht so sicher.
Anm.: Mein SB meinte: Wenn man die SW ohne +10 Mags verkauft kann diese von jedem "normalen" WBK Inhaber erworben werden.
Da das WaffG zwar ein BG ist jedoch jede SBH eine eigene Vorgehensweise pflegt bin ich mir da nicht so sicher.
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Das Ar15 ist in .223 Rem mit 30er Magazine und die Glock-Magazine fassen 33 Schuss.
Srvus
Harbag
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Bei der Verwahrungsüberprüfung haben die Polizisten nur mit der Schulter gezuckt. Mittlerweile habe ich noch ein paar Magazine dazu gekauft, die vom Händler ordnungsgemäß eingetragen wurden. Die zeige ich bei der nächsten Überprüfung dann her.
Servus
Harbag
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
OK verstehe. Dann würde ich mir die Bestätigung der Meldung gut aufbewahren. Könnte nützlich sein wenn du mal umziehst oder in 10 Jahren niemand mehr was von deinem jetzigen SB weiß und sich plötzlich irgendwer fragt wieso du solche Magazine hast, die nicht im ZWR stehen.
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Warum so umständlich mit dem 3D Druck die meist nicht stabil genug sind. Teilesatz und fertig.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Übrigens: im neuen Runderlass steht nichts davon das Magazine einer Waffe nach 17/1/7 o. 8 zu 17/1/9 o. 10 werden wenn die "Grundwaffe" nicht mehr besessen wird.
Das wird mit der Zeit sicher spannend für alle Beteiligten.
Das wird mit der Zeit sicher spannend für alle Beteiligten.
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
OT: das Gesetz ist schon OK, nur hat man es dann falsch ausgelegt. Hätte man z.B. die Verhaltensanweisung gegeben, dass nur Waffen die mit untrennbaren Magazinen von verbotener Kapazität verbunden sind in § 17 Abs. 1 Z. 7/8 eingetragen werden, aber einzeln wechselbare Magazine immer nach § 17 Abs. 1 Z. 9/10 eingetragen werden und somit eine G17 z.B. nie auf Kat.A wechseln kann, dann hätte man sich den meisten Zirkus schon gespart und für nicht so viel Verwirrung gesorgt.
Noch mehr OT: ich wette, dass erst die heiße Zeit mit den Eintragungen kommt. Wenn die Behörden plötzlich tausende Magazine eingeben müssen und es vollkommen uneinheitliche Eintragungen gibt, dann wird mE auch der Druck steigen, die Vorgangsweise nochmal zu überlegen (vor allem auch, da die meisten Bearbeiter verständlicherweise relativ wenig Lust auf stundenlanges Eintippen ins ZWR haben). Ist dann zwar schon zu spät, aber das Chaos wird man irgendwann wieder beseitigen müssen. Ich würde mir zumindest eine klarstellende Novelle wünschen.
Noch mehr OT: ich wette, dass erst die heiße Zeit mit den Eintragungen kommt. Wenn die Behörden plötzlich tausende Magazine eingeben müssen und es vollkommen uneinheitliche Eintragungen gibt, dann wird mE auch der Druck steigen, die Vorgangsweise nochmal zu überlegen (vor allem auch, da die meisten Bearbeiter verständlicherweise relativ wenig Lust auf stundenlanges Eintippen ins ZWR haben). Ist dann zwar schon zu spät, aber das Chaos wird man irgendwann wieder beseitigen müssen. Ich würde mir zumindest eine klarstellende Novelle wünschen.
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- 9mm Para
- Beiträge: 25
- Registriert: Mi 18. Nov 2015, 16:18
- Wohnort: Baden Niederösterreich
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Hallo also ich kenne mich schön langsam auch nicht mehr wirklich aus, wie ich dann schön langsam alles eintragen lassen soll.
Ich werde mit den Magazinen auch meine Erweiterung beantragen will nicht 2x für eine neue WBK bezahlen.
1) Habe eine Glock mit 2Stk. 33er Magazin als was wird die dann eingetragen?? Besitz von beiden schon vor dem 14.12.
2) Weiteres habe ich eine AR 15 mit 4Stk. 30er Magazine Beides schon vor dem 14.12. in meinen Besitz
3) und dann besitze ich noch 1Stk. AUG Magazin OHNE dazugehörige Waffe natürlich auch schon vor dem 14.12.
Ich möchte mir ein AUG nach erfolgreichen Melden der Magazine+ Erweiterung kaufen, und natürlich dieses 1Stk. AUG 30er Magazin anstecken.
Gibt es dann noch eine Möglichkeit für mich offiziell 30er AUG Magazine zu kaufen?
LG
Ich werde mit den Magazinen auch meine Erweiterung beantragen will nicht 2x für eine neue WBK bezahlen.
1) Habe eine Glock mit 2Stk. 33er Magazin als was wird die dann eingetragen?? Besitz von beiden schon vor dem 14.12.
2) Weiteres habe ich eine AR 15 mit 4Stk. 30er Magazine Beides schon vor dem 14.12. in meinen Besitz
3) und dann besitze ich noch 1Stk. AUG Magazin OHNE dazugehörige Waffe natürlich auch schon vor dem 14.12.
Ich möchte mir ein AUG nach erfolgreichen Melden der Magazine+ Erweiterung kaufen, und natürlich dieses 1Stk. AUG 30er Magazin anstecken.
Gibt es dann noch eine Möglichkeit für mich offiziell 30er AUG Magazine zu kaufen?
LG
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
1 platz gem. §17/1/7vanhinten006 hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 11:241) Habe eine Glock mit 2Stk. 33er Magazin als was wird die dann eingetragen?? Besitz von beiden schon vor dem 14.12.
im ZWR werden zwei passende magazine zu /1/7 glock 9x19 +20 eingetragen
1 platz gem. §17/1/8vanhinten006 hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 11:242) Weiteres habe ich eine AR 15 mit 4Stk. 30er Magazine Beides schon vor dem 14.12. in meinen Besitz
im ZWR werden vier passende magazine zu /1/8 {herstellername der magazine} 223rem +10 eingetragen
1 platz gem. §17/1/10vanhinten006 hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 11:243) und dann besitze ich noch 1Stk. AUG Magazin OHNE dazugehörige Waffe natürlich auch schon vor dem 14.12.
neinvanhinten006 hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 11:24Ich möchte mir ein AUG nach erfolgreichen Melden der Magazine+ Erweiterung kaufen, und natürlich dieses 1Stk. AUG 30er Magazin anstecken. Gibt es dann noch eine Möglichkeit für mich offiziell 30er AUG Magazine zu kaufen?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
JA, aber:gewo hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 12:35neinvanhinten006 hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 11:24Ich möchte mir ein AUG nach erfolgreichen Melden der Magazine+ Erweiterung kaufen, und natürlich dieses 1Stk. AUG 30er Magazin anstecken. Gibt es dann noch eine Möglichkeit für mich offiziell 30er AUG Magazine zu kaufen?
Geht nur wenn er das AR15 verkauft, und das AUG am 17/1/8 legt.
Dann, und nur dann, kann er ebenso 30er Magazine fürs AUG nachkaufen..
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Ist das neu, oder wird das von BH zu BH anders gehandhabt ?
Bei mir wurde weder Hersteller noch Kaliber eingetragen.
(Habe ich bei meiner Meldung gar nicht angegeben)
if your government says you don´t need an ar15
you need an ar15
you need an ar15
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Die Glock und EIN Magazin auf §17/1/7vanhinten006 hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 11:241) Habe eine Glock mit 2Stk. 33er Magazin als was wird die dann eingetragen?? Besitz von beiden schon vor dem 14.12.
damit kannst du unbegrenzt Magazine nachkaufen.
Das andere Magazin auf §17/1/9
Das AR und EIN Magazin auf §17/1/8vanhinten006 hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 11:242) Weiteres habe ich eine AR 15 mit 4Stk. 30er Magazine Beides schon vor dem 14.12. in meinen Besitz
damit kannst du unbegrenzt Magazine nachkaufen.
Die anderen 3 Magazine auf §17/1/10
Warum siehe unten
Kommt auf §17/1/10vanhinten006 hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 11:243) und dann besitze ich noch 1Stk. AUG Magazin OHNE dazugehörige Waffe natürlich auch schon vor dem 14.12.
Selbstverständlich möglich.vanhinten006 hat geschrieben: ↑Do 9. Sep 2021, 11:24Ich möchte mir ein AUG nach erfolgreichen Melden der Magazine+ Erweiterung kaufen, und natürlich dieses 1Stk. AUG 30er Magazin anstecken. Gibt es dann noch eine Möglichkeit für mich offiziell 30er AUG Magazine zu kaufen?
Du gibst die 3 o.a. Magazine auf §17/1/10 zurück, verkaufst die etc.
Hast 3 freie Plätze für neue Magazine.
Alternativ kaufst xAnzahl an Magazinen und lasst die auf
die o.a. §17/1/8 eintragen
if your government says you don´t need an ar15
you need an ar15
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- 9mm Para
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Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Ok super danke für die Informationen na dann werde ich mal bei der BH alles beantragen jetzt kenne ich mich schon besser aus.
Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Das heißt, wenn ich einen 9mm Halbautomaten besitze und ein passendes, frei verkäufliches 20er Mag, ohne passender Kurzwaffe kaufe ist diese „Kombination“ erlaubt, solange ich das 20er Magazin nicht an den Halbautomaten anstecke? In einem behördlich genehmigten Schießstand darf ich das Mag dann anstecken? Gibt es Probleme, wenn ich den HA und das Mag dann zum Schießstand transportiere? Der Transport erfolgt natürlich so wie er gesetzlich zu erfolgen hat. Getrennt voneinander.
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- Supporter 20x138mmB
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Re: Magazine Spezial / kein Durchblick / Bitte um Hilfe
Nein, da gibt's keine Probleme. Du darfst beides besitzen und am Schießstand gemeinsam verwenden. Nur Zuhause/ außerhalb des Schießstand darf das Magazin nicht angesteckt werden.
From My Cold, Dead Hands