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Kat. A Magazin umtauschen
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Kat. A Magazin umtauschen
Hab da mehrere ältere AR15 Magazine, die schon ziemlich abgerodelt sind und nicht mehr 100% laufen.
Könnte mir zwar jederzeit Neue dazukaufen, aber wie siehts eigentlich mit einem Eintausch/Umtausch aus? Sprich ich bring die 4 Mags zum Händler, gebe sie ihm zum entsorgen o.ä. und nehm mir dafür 4 Neue? Oder muss man da erst bei der Behörde vorstellig werden?
wie gesagt, Eintrag für Neukauf ist eh vorhanden, aber ich will keine 4 Magazine rumliegen haben, die dann quasi nicht mehr genutzt werden.
Könnte mir zwar jederzeit Neue dazukaufen, aber wie siehts eigentlich mit einem Eintausch/Umtausch aus? Sprich ich bring die 4 Mags zum Händler, gebe sie ihm zum entsorgen o.ä. und nehm mir dafür 4 Neue? Oder muss man da erst bei der Behörde vorstellig werden?
wie gesagt, Eintrag für Neukauf ist eh vorhanden, aber ich will keine 4 Magazine rumliegen haben, die dann quasi nicht mehr genutzt werden.
Magnum mag man eben!
Re: Kat. A Magazin umtauschen
Lieber gegen übernahmebestätigung bei der polizei abgeben.Teal'c hat geschrieben: ↑Mi 22. Sep 2021, 19:31Hab da mehrere ältere AR15 Magazine, die schon ziemlich abgerodelt sind und nicht mehr 100% laufen.
Könnte mir zwar jederzeit Neue dazukaufen, aber wie siehts eigentlich mit einem Eintausch/Umtausch aus? Sprich ich bring die 4 Mags zum Händler, gebe sie ihm zum entsorgen o.ä. und nehm mir dafür 4 Neue? Oder muss man da erst bei der Behörde vorstellig werden?
wie gesagt, Eintrag für Neukauf ist eh vorhanden, aber ich will keine 4 Magazine rumliegen haben, die dann quasi nicht mehr genutzt werden.
Der händler hat keine freude damit
Er muss fuer jedes magazin das er übernimmt eine vollständige ZWR eintragung vornehmen .. und ist laut gesetz nicht ermaechtigt dafuer was vom kunden zu verlangen ...
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Re: Kat. A Magazin umtauschen
Kann man bei dem Beispiel oben auch ein ar15 30er Magazin gegen ein 33er Glock Magazin tauschen wenn man es für einen 9mm HA braucht?
Re: Kat. A Magazin umtauschen
Ich denke nein
Das eine ist 17/1/7 oder /9
Das andere ist 17/1/8 oder /10
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Re: Kat. A Magazin umtauschen
Hallo gewo
Hätt da auch eine Frage
Wäre es dann möglich zb ein 30er ar15 mag gegen ein 30er AK mag zu tauschen, weil selbe kat wäre es ja, nur eben für a andere Waffe
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Re: Kat. A Magazin umtauschen
ja klarhaberl1204 hat geschrieben: ↑Do 23. Sep 2021, 09:34Hallo gewo
Hätt da auch eine Frage
Wäre es dann möglich zb ein 30er ar15 mag gegen ein 30er AK mag zu tauschen, weil selbe kat wäre es ja, nur eben für a andere Waffe
rechtlich kein problem
WENN das 30iger AR15 auf einem platz 17/1/9 besessen wird
falls das 30iger AR15 auf einem 17/1/7 platz besessen wird nur dann moeglich wenn anstelle des (frueheren) AR15 jetzt ein AK gemeldet ist
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Re: Kat. A Magazin umtauschen
Danke für die info!gewo hat geschrieben: ↑Do 23. Sep 2021, 09:49ja klarhaberl1204 hat geschrieben: ↑Do 23. Sep 2021, 09:34Hallo gewo
Hätt da auch eine Frage
Wäre es dann möglich zb ein 30er ar15 mag gegen ein 30er AK mag zu tauschen, weil selbe kat wäre es ja, nur eben für a andere Waffe
rechtlich kein problem
WENN das 30iger AR15 auf einem platz 17/1/9 besessen wird
falls das 30iger AR15 auf einem 17/1/7 platz besessen wird nur dann moeglich wenn anstelle des (frueheren) AR15 jetzt ein AK gemeldet ist
Is dann also theoretisch Kaliber und Kapazität egal bei einem Tausch, also 30er 223 würde auch zu einem 20er 308 tauschen gehen? Eingetragen sind meine mags ohne Kapazität, nur 223 steht dabei
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Re: Kat. A Magazin umtauschen
Darf ich hier fragen, passt nicht ganz aber wollte nicht eigens was aufmachen.
Seit wann gibt es die KAT A bei Gewehre, waren die Gewehre früher mal erhältlich?
Seit wann gibt es die KAT A bei Gewehre, waren die Gewehre früher mal erhältlich?
Re: Kat. A Magazin umtauschen
Die Kat. A Waffen um die es hier bezüglich den Magazinen geht sind ganz normale Kat. B Halbautomaten die eh immer noch erhältlich sind nur eben mit großen Magazinen.
z.B. Glock + großes Magazin dazu vor dem Verbot besessen = Kat. A Z7 Waffe
z.B. Ar15 + großes Magazin dazu vor dem Verbot besessen = Kat. A Z8 Waffe
Mit einem solchen Kat A Z7 oder Z8 Eintrag dürfen dann beliebig zu der Waffe passende Magazine nachgekauft werden.
Hat man nur die Magazine vor dem Verbot gehabt aber keine passende Waffe bekommt man nur Plätze der Kat. A Z9 oder Z10
Mit diesen Plätzen darf man aber keine Magazine nachkaufen, was jedoch geht ist welche verkaufen und die nun frei gewordenen Plätze durch andere Magazine der gleichen Kategorie wieder aufzufüllen.
Re: Kat. A Magazin umtauschen
rechtlich kein problemhaberl1204 hat geschrieben: ↑Fr 24. Sep 2021, 12:51Danke für die info!gewo hat geschrieben: ↑Do 23. Sep 2021, 09:49ja klarhaberl1204 hat geschrieben: ↑Do 23. Sep 2021, 09:34Hallo gewo
Hätt da auch eine Frage
Wäre es dann möglich zb ein 30er ar15 mag gegen ein 30er AK mag zu tauschen, weil selbe kat wäre es ja, nur eben für a andere Waffe
rechtlich kein problem
WENN das 30iger AR15 auf einem platz 17/1/9 besessen wird
falls das 30iger AR15 auf einem 17/1/7 platz besessen wird nur dann moeglich wenn anstelle des (frueheren) AR15 jetzt ein AK gemeldet ist
Is dann also theoretisch Kaliber und Kapazität egal bei einem Tausch, also 30er 223 würde auch zu einem 20er 308 tauschen gehen? Eingetragen sind meine mags ohne Kapazität, nur 223 steht dabei
WENN es auf einem platz 17/1/10 besessen wird
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Re: Kat. A Magazin umtauschen
Neue Erkenntnis meiner SB (nach Rücksprache mit der LPD)
Ich habe 17/1/8 und darf jegliche Art von 20+ LW-Magazine haben, unabhängig davon, was für Kat A LW ich habe.
Hab ich mir schriftlich geben lassen, dass ich was in der Hand habe. Ob es dann wirklich so „hält“, lass ich auf mich zu kommen….
(Wie es dazu gekommen ist… ich hab meine Kat A von AR10 auf AR15 umschreiben lassen und dann stand die Frage im Raum, was ich mit den AR10 Mags mache… die SB hat dann mehrfach mit dem LPD telefoniert und diese hätten ihr dann bestätigt, dass ich nichts machen muss und sie quasi besitzen darf, weil ich eh 17/1/8 habe)
Lg m
Ich habe 17/1/8 und darf jegliche Art von 20+ LW-Magazine haben, unabhängig davon, was für Kat A LW ich habe.
Hab ich mir schriftlich geben lassen, dass ich was in der Hand habe. Ob es dann wirklich so „hält“, lass ich auf mich zu kommen….
(Wie es dazu gekommen ist… ich hab meine Kat A von AR10 auf AR15 umschreiben lassen und dann stand die Frage im Raum, was ich mit den AR10 Mags mache… die SB hat dann mehrfach mit dem LPD telefoniert und diese hätten ihr dann bestätigt, dass ich nichts machen muss und sie quasi besitzen darf, weil ich eh 17/1/8 habe)
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Re: Kat. A Magazin umtauschen
Die Kapazität ist '10+'. Mehr musste nicht gemeldet werden, mehr wird nicht erfasst. Wichtig ist also einzig, dass mehr als 10 Murmeln reingehenhaberl1204 hat geschrieben: ↑Fr 24. Sep 2021, 12:51...
Is dann also theoretisch Kaliber und Kapazität egal bei einem Tausch, also 30er 223 würde auch zu einem 20er 308 tauschen gehen? Eingetragen sind meine mags ohne Kapazität, nur 223 steht dabei
Re: Kat. A Magazin umtauschen
ein kommunikationsproblem wennst mich fragstdeni hat geschrieben: ↑Mi 27. Okt 2021, 18:41Neue Erkenntnis meiner SB (nach Rücksprache mit der LPD)
Ich habe 17/1/8 und darf jegliche Art von 20+ LW-Magazine haben, unabhängig davon, was für Kat A LW ich habe.
Hab ich mir schriftlich geben lassen, dass ich was in der Hand habe. Ob es dann wirklich so „hält“, lass ich auf mich zu kommen….
(Wie es dazu gekommen ist… ich hab meine Kat A von AR10 auf AR15 umschreiben lassen und dann stand die Frage im Raum, was ich mit den AR10 Mags mache… die SB hat dann mehrfach mit dem LPD telefoniert und diese hätten ihr dann bestätigt, dass ich nichts machen muss und sie quasi besitzen darf, weil ich eh 17/1/8 habe)
Lg m
du hattest eine AR-10 am 17/1/8 platz
und durftest daher AR-10 magazine haben
du hast jetzt keine AR-10 mehr am 17/1/8 platz
und darfst die AR-10 magazine trotzdem weiter behalten
du hast jetzt eine AR-15 am 17/1/8 platz
und darfst jetzt AR-15 magazine haben
fazit:
du darfst dzt
- eine AR-15 am 17/1/8 platz
- jene AR-10 magazine die du zum zeitpunkt des wegmeldens der AR-10 vom 17/1/8 platz hattest
- beliebig viele AR-15 magazine
besitzen
so weit so bekannt
da steht so im runderlass
die aussage du duerftest in zukunft "...jegliche Art von 20+ LW-Magazine..." besitzen
wuerde ich mir tatsaechlich lieber schriftlich geben lassen denn die hat keine rechtliche grundlage
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Re: Kat. A Magazin umtauschen
Selbige Erkenntniss, bez des beliebigen Nachkaufs von HC Mags, wird so auch in WN verlautbart. Wenn eine Z8 Erlaubnis vorhanden ist, darf laut deren Ansicht auch beliebig zugekauft werden. Die Erlaubnis wird dort als allgemeingültig erachtet und somit sehen sie die Restriktionen als nicht zutreffend. Dies ist mit ein Grund weshalb sie die Mags nicht ins ZWR eintragen wollen.
From My Cold, Dead Hands
Re: Kat. A Magazin umtauschen
Drum, gewo, hab ich‘s mir schriftlich geben lassen
Ich dachte, dass es auf 17/1/10 raus läuft, aber passt mir so auch. War übrigens kein Problem, den A Platz zw. den beiden HA hin und her zu schieben.
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Ich dachte, dass es auf 17/1/10 raus läuft, aber passt mir so auch. War übrigens kein Problem, den A Platz zw. den beiden HA hin und her zu schieben.
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