Hallo, ich habe aber nicht nach Magazine gefragt, sondern nach KAT A Gewehre...ob die früher, zb 60er oder 70er, mal legal waren. Zb G18 oder andere vollautomaten Gewehre.Simon80 hat geschrieben: ↑Mi 27. Okt 2021, 07:59Die Kat. A Waffen um die es hier bezüglich den Magazinen geht sind ganz normale Kat. B Halbautomaten die eh immer noch erhältlich sind nur eben mit großen Magazinen.
z.B. Glock + großes Magazin dazu vor dem Verbot besessen = Kat. A Z7 Waffe
z.B. Ar15 + großes Magazin dazu vor dem Verbot besessen = Kat. A Z8 Waffe
Mit einem solchen Kat A Z7 oder Z8 Eintrag dürfen dann beliebig zu der Waffe passende Magazine nachgekauft werden.
Hat man nur die Magazine vor dem Verbot gehabt aber keine passende Waffe bekommt man nur Plätze der Kat. A Z9 oder Z10
Mit diesen Plätzen darf man aber keine Magazine nachkaufen, was jedoch geht ist welche verkaufen und die nun frei gewordenen Plätze durch andere Magazine der gleichen Kategorie wieder aufzufüllen.
Die Pumpgun ist ja auch erst ab den 90er zur Kat A geworden.