https://www.foxnews.com/us/arizona-mari ... go-brandonArizona Marine vet who disarmed robbery suspect accepts heroism award in 'Let's go Brandon' T-shirt
"Let's Go Brandon" is a political slogan and internet meme used as a euphemism for "Fuck Joe Biden" in reference to the 46th president of the United States, Joe Biden, during his first year in office.
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Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
Stand your Ground!
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
was genau ist an
{ohne Diskussionen}
so schwer zu verstehen ..?
{ohne Diskussionen}
so schwer zu verstehen ..?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
Was war so schlimm daran auf den Fundort hinzuweisen?
Das fällt unter Information.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
Hier eine recht detaillierte Aufstellung, was gefunden wurde:
https://www.meinbezirk.at/baden/c-lokal ... ref=curate
Schade um die MG42
https://www.meinbezirk.at/baden/c-lokal ... ref=curate
Schade um die MG42
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
Kyle Rittenhouse wurde freigesprochen: https://www.fr.de/panorama/kyle-rittenh ... 19028.html
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
Leider kein Link dazu, aber trotzdem (vielleicht) erwähnenswert:
In der aktuellen "Konsument" Ausgabe 12/2021 unter der Rubrik Plus/Minus wird die Firma Voere für ihren Kundendienst lobend erwähnt.
Grüße
In der aktuellen "Konsument" Ausgabe 12/2021 unter der Rubrik Plus/Minus wird die Firma Voere für ihren Kundendienst lobend erwähnt.
Grüße
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2604
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: 80j schießt sich beim Putzen selbst in den Bauch
MrRiesa hat geschrieben: ↑Mi 27. Okt 2021, 09:38https://www.salzburg24.at/news/oesterre ... -111484672
80-Jährige schießt sich selbst in Bauch
Pistole war geladen
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
Pressekonferenz des Scheriffs
https://twitter.com/talkradio/status/1 ... 0126646272
Sheriff Ivey: “He got exactly what he deserved. For those foolish enough to ask why we shot him so many times? The answer is evil can never be dead enough.”
https://twitter.com/talkradio/status/1 ... 0126646272
Sheriff Ivey: “He got exactly what he deserved. For those foolish enough to ask why we shot him so many times? The answer is evil can never be dead enough.”
chris
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
https://www.heute.at/s/polizistinnen-fl ... -100174110
Weil sie ihren Kollegen während eines Schusswechsels nicht geholfen haben sollen, sind zwei Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Weil sie ihren Kollegen während eines Schusswechsels nicht geholfen haben sollen, sind zwei Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
doubleaction OG, Wien
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Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
dass i kunnt waun i mechat
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
Der Typ (Baldwin) ist ein noch schlimmerer Heuchler als bisher angenommen. Er ist sich keiner Schuld bewusst und er hat nicht abgedrückt. usw.
https://www.tagesschau.de/ausland/ameri ... w-101.html
https://www.derstandard.at/story/200013 ... stern-dreh

https://www.tagesschau.de/ausland/ameri ... w-101.html
https://www.derstandard.at/story/200013 ... stern-dreh
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
...
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
US-Politiker posiert mit Waffen unter Christbaum
https://www.krone.at/2573664
Was auffällt:
-Kein Magazin in der Waffe
-Verschluss offen
-Finger lang
-Lauf in sichere Richtung
https://www.krone.at/2573664
Was auffällt:
-Kein Magazin in der Waffe
-Verschluss offen
-Finger lang
-Lauf in sichere Richtung
.17Hmr, .22lr, .223, 7.62x39, .308, 8x57, 8x56R, 9mm, .357mag
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
Da dieser Artikel im ef-Magazin hinter der Bezahlschranke liegt, stelle ich ihn in voller Länge hier ein:
Kyle Rittenhouse – ein exemplarischer Fall
Der Zweite Verfassungszusatz und das Recht auf Notwehr
Freispruch in allen Anklagepunkten, so lautet das Urteil der Jury im Fall des 18-jährigen Kyle Rittenhouse. Der junge Mann hatte im Zuge von Ausschreitungen, die anlässlich einer Demonstration der marxistischen „Black Lives Matter“-Bewegung in Kenosha im Bundesstaat Wisconsin erfolgten, zwei Menschen erschossen und einen dritten schwer verletzt. Seine Anwälte plädierten auf unschuldig, da ihr Mandant in Notwehr gehandelt habe – eine Argumentation, der die Geschworenen folgten.
Dass der Freispruch prompt wütende Proteste schwarzer Rassisten nach sich zog, darf nicht verwundern, da nach deren extremen Meinung allein die weiße Hautfarbe des Mannes für einen Schuldspruch gereicht hätte. Die Medienberichterstattung diesseits des Atlantiks trieft von der üblichen Mischung aus Empörung und Ignoranz. So war etwa die unentwegt wiederholte Meldung, dass Rittenhouse mit einem „Sturmgewehr“ geschossen habe, falsch. Politisch korrekten Redakteuren, die schon beim bloßen Anblick einer Schusswaffe in Schnappatmung verfallen, ist der Unterschied zwischen einem vollautomatischen Sturmgewehr und einer halbautomatischen Büchse (eine derartige Waffe vom Typ AR-15 hatte der junge Mann eingesetzt) einfach nicht zu vermitteln.
Das Urteil, das nicht etwa von einem dem Ku-KluxKlan nahestehenden Richter, sondern von einer sorgfältig ausgewählten Jury gesprochen wurde (schließlich war die Brisanz des Falles unübersehbar), geht nach den bislang vorliegenden Informationen in Ordnung. Wer gewaltsam attackiert wird, darf sein Leben und seine Gesundheit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln schützen. „Recht muss dem Unrecht nicht weichen“ heißen einschlägige, in 30 US-Bundesstaaten geltende Gesetze. Man möge sich ausmalen, was Rittenhouse in Deutschland oder Österreich geblüht hätte, wo den privaten Waffenbesitz stets der Hautgout potenzieller Gewaltbereitschaft umweht, wo man den Einsatz von Waffengewalt nur der Staatsmacht zubilligt – und wo Opfer in solchen Fällen gerne zu Tätern umgedeutet werden. In den USA gilt der Zweite Verfassungszusatz, der den Bürgern das Recht auf Waffenbesitz garantiert. Darauf und auf das daraus abgeleitete Recht, zu seinem persönlichen Schutz auch auf Waffengewalt setzen zu dürfen, bauten die Anwälte im Fall Rittenhouse ihre Verteidigung erfolgreich auf.
Das liberale Mises Institute in Auburn, Alabama, veröffentlichte – unter dem Eindruck des Freispruchs – einen Artikel von David Gordon, in dem er ein Plädoyer des Philosophen und Kant-Experten Robert Hanna, der für eine Abschaffung des Zweiten Verfassungszusatzes und ein Verbot des privaten Waffenbesitzes plädiert, einer kritischen Würdigung unterzieht. Hanna rekurriert scheinbar auf das Nichtaggressionsprinzip, indem er in einem ersten Argument – völlig korrekt – den Einsatz von Zwang mittels initiierter Gewalt verurteilt. In einem zweiten Argument allerdings lehnt er dann jegliche Anwendung von Zwang ab, da sein Einsatz Menschen zu Instrumenten degradiere und damit „verdingliche“. In einem Fall von Notwehr kann von Zwang indessen keine Rede sein! Der geht vielmehr vom Aggressor aus, während dem Angegriffenen nur die Wahl zwischen der Flucht, der Inkaufnahme von Verletzungen oder gar des Todes oder eben der Gegenwehr bleibt. Aus seiner fehlerhaften Prämisse leitet Hanna sein Argument gegen den privaten Waffenbesitz ab, indem er Waffen ausschließlich als Mittel zur Ausübung von Zwang einstuft.
Da Waffen in einer Unzahl von Fällen der initiierten Ausübung von Zwang involviert seien, sei deren Besitz unmoralisch und nicht zu rechtfertigen. Ein generelles Waffenverbot sei daher notwendig. Hanna vergisst dabei Jäger, Sportschützen und Sammler, die ihre Waffen weder als „Zwangsmittel“ erwerben noch jemals als solches einsetzen. Für Gordon ist Hannas Argument „extrem unplausibel“, weil es sage, „Zwangsausübung ist übel, aber sich mithilfe von Gewalt dagegen zu wehren, ist es ebenfalls“.
Fazit: Auch Koryphäen auf dem Gebiet der Philosophie können mit ihrem Urteil danebenliegen. Die Jury dagegen lag diesmal richtig.
Dieser Artikel ist zuerst in der Jan/Feb. 2022-Ausgabe Nr. 219 des ef-Magazins erschienen
Kyle Rittenhouse – ein exemplarischer Fall
Der Zweite Verfassungszusatz und das Recht auf Notwehr
Freispruch in allen Anklagepunkten, so lautet das Urteil der Jury im Fall des 18-jährigen Kyle Rittenhouse. Der junge Mann hatte im Zuge von Ausschreitungen, die anlässlich einer Demonstration der marxistischen „Black Lives Matter“-Bewegung in Kenosha im Bundesstaat Wisconsin erfolgten, zwei Menschen erschossen und einen dritten schwer verletzt. Seine Anwälte plädierten auf unschuldig, da ihr Mandant in Notwehr gehandelt habe – eine Argumentation, der die Geschworenen folgten.
Dass der Freispruch prompt wütende Proteste schwarzer Rassisten nach sich zog, darf nicht verwundern, da nach deren extremen Meinung allein die weiße Hautfarbe des Mannes für einen Schuldspruch gereicht hätte. Die Medienberichterstattung diesseits des Atlantiks trieft von der üblichen Mischung aus Empörung und Ignoranz. So war etwa die unentwegt wiederholte Meldung, dass Rittenhouse mit einem „Sturmgewehr“ geschossen habe, falsch. Politisch korrekten Redakteuren, die schon beim bloßen Anblick einer Schusswaffe in Schnappatmung verfallen, ist der Unterschied zwischen einem vollautomatischen Sturmgewehr und einer halbautomatischen Büchse (eine derartige Waffe vom Typ AR-15 hatte der junge Mann eingesetzt) einfach nicht zu vermitteln.
Das Urteil, das nicht etwa von einem dem Ku-KluxKlan nahestehenden Richter, sondern von einer sorgfältig ausgewählten Jury gesprochen wurde (schließlich war die Brisanz des Falles unübersehbar), geht nach den bislang vorliegenden Informationen in Ordnung. Wer gewaltsam attackiert wird, darf sein Leben und seine Gesundheit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln schützen. „Recht muss dem Unrecht nicht weichen“ heißen einschlägige, in 30 US-Bundesstaaten geltende Gesetze. Man möge sich ausmalen, was Rittenhouse in Deutschland oder Österreich geblüht hätte, wo den privaten Waffenbesitz stets der Hautgout potenzieller Gewaltbereitschaft umweht, wo man den Einsatz von Waffengewalt nur der Staatsmacht zubilligt – und wo Opfer in solchen Fällen gerne zu Tätern umgedeutet werden. In den USA gilt der Zweite Verfassungszusatz, der den Bürgern das Recht auf Waffenbesitz garantiert. Darauf und auf das daraus abgeleitete Recht, zu seinem persönlichen Schutz auch auf Waffengewalt setzen zu dürfen, bauten die Anwälte im Fall Rittenhouse ihre Verteidigung erfolgreich auf.
Das liberale Mises Institute in Auburn, Alabama, veröffentlichte – unter dem Eindruck des Freispruchs – einen Artikel von David Gordon, in dem er ein Plädoyer des Philosophen und Kant-Experten Robert Hanna, der für eine Abschaffung des Zweiten Verfassungszusatzes und ein Verbot des privaten Waffenbesitzes plädiert, einer kritischen Würdigung unterzieht. Hanna rekurriert scheinbar auf das Nichtaggressionsprinzip, indem er in einem ersten Argument – völlig korrekt – den Einsatz von Zwang mittels initiierter Gewalt verurteilt. In einem zweiten Argument allerdings lehnt er dann jegliche Anwendung von Zwang ab, da sein Einsatz Menschen zu Instrumenten degradiere und damit „verdingliche“. In einem Fall von Notwehr kann von Zwang indessen keine Rede sein! Der geht vielmehr vom Aggressor aus, während dem Angegriffenen nur die Wahl zwischen der Flucht, der Inkaufnahme von Verletzungen oder gar des Todes oder eben der Gegenwehr bleibt. Aus seiner fehlerhaften Prämisse leitet Hanna sein Argument gegen den privaten Waffenbesitz ab, indem er Waffen ausschließlich als Mittel zur Ausübung von Zwang einstuft.
Da Waffen in einer Unzahl von Fällen der initiierten Ausübung von Zwang involviert seien, sei deren Besitz unmoralisch und nicht zu rechtfertigen. Ein generelles Waffenverbot sei daher notwendig. Hanna vergisst dabei Jäger, Sportschützen und Sammler, die ihre Waffen weder als „Zwangsmittel“ erwerben noch jemals als solches einsetzen. Für Gordon ist Hannas Argument „extrem unplausibel“, weil es sage, „Zwangsausübung ist übel, aber sich mithilfe von Gewalt dagegen zu wehren, ist es ebenfalls“.
Fazit: Auch Koryphäen auf dem Gebiet der Philosophie können mit ihrem Urteil danebenliegen. Die Jury dagegen lag diesmal richtig.
Dieser Artikel ist zuerst in der Jan/Feb. 2022-Ausgabe Nr. 219 des ef-Magazins erschienen
Right is right and left is wrong!
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen}
Silvesterknallerei in Wien Floridsdorf- Projektil in der Fassade entdeckt.
https://www.krone.at/2594625
https://www.krone.at/2594625