So würde beispielsweise der Vorwurf, der X hat gestern am Bahnhof mit Drogen gedealt, den Tatbestand einer Verleumdung erfüllen, wenn die Person weiß, dass der X gestern nicht am Bahnhof mit Drogen gedealt hat.
Das Delikt der Verleumdung ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bedroht. Wenn die fälschlich angelastete Handlung (Straftat) allerdings mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Nachdem uns der betreffende Herr ja pauschal "gemeldet" und uns somit Vergehen nach dem Verbotsgesetzt anlastet, seh ich das nicht so entspannt wie manch andere hier..
Geht nichts über einen guten Screenshot...
