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Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Der Beamte bei der Kontrolle sieht es eh sekundenaktuell im System ob du eine WBK hast oder nicht, von daher keine Sorge.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ich bekam meine neue WBK zuerst zugeschickt und habe erst danach die alte an die BH retourniert. War zuvor so mit dem Sachbearbeiter abgesprochen und hat problemlos funktioniert.
From My Cold, Dead Hands
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Weiß zufällig wer wie lange es in Wien von der Einzahlung bis zur Ausstellung der neuen WBK dauert?
Sprich: wie gestresst die Druckerei derzeit ist?
Sprich: wie gestresst die Druckerei derzeit ist?
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Dann hats was
Vom einzahlen zum eintreffen max 3 wochen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Hab Mitte letzte Woche angerufen: "Muss schon unterwegs sein, noch ein paar Tage warten". Wie gesagt, alte WBK eingeschickt vor 3 Wochen.... Wir nähern uns in 1-2 Wochen dann schon den 5 Monaten seit Antragsstellung an.
Finds schade, dass man nur da sitzen und sich ned wirklich irgendwo beschweren kann, ich empfinde das Tempo als eine ziemliche Frechheit.
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ich habe einem Freund in NÖ die Unterlagen für den Antrag vorbereitet, 1 Woche später haben sie angerufen, der Antrag ist OK, aber es wird 4-5 Monate dauern weil sie mit den Magazin WBK komplett schwimmen...
Meine Magazin WBK hab ich auch schon vor glaub 2 oder 3 Monaten bezahlt, ist noch nichts gekommen.
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Das kann natürlich sein, dass sie da schwimmen und es gerade jetzt etwas länger dauert...yoda hat geschrieben: ↑Di 14. Dez 2021, 08:53
Ich habe einem Freund in NÖ die Unterlagen für den Antrag vorbereitet, 1 Woche später haben sie angerufen, der Antrag ist OK, aber es wird 4-5 Monate dauern weil sie mit den Magazin WBK komplett schwimmen...
Meine Magazin WBK hab ich auch schon vor glaub 2 oder 3 Monaten bezahlt, ist noch nichts gekommen.
Hab zusammen mit der Magazinmeldung gleich eine Erweiterung beantragt gehabt...
Ich rede von Wien... von wo redest du?
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Die Post hat offenbar meine neue WBK verloren, die wurde vor fast 3 Wochen von der LPD verschickt und es kam bis heute nix an.
D.h. kann mich in den nächsten Tagen nochmal melden und die WBK wird neu gedruckt und versendet.... Zwischen Antragstellung und Erhalt werden dann etwa 6 Monate liegen
Zum Glück hab ich nix auf Depot, was ich seit ein paar Monaten abholen will.
Aso, Moment. Doch. 2 Sachen. Und ein Verkauf steht auch schon länger an, den ich ned durchführen kann..... Ersetzt mir keiner, die Kohle...
D.h. kann mich in den nächsten Tagen nochmal melden und die WBK wird neu gedruckt und versendet.... Zwischen Antragstellung und Erhalt werden dann etwa 6 Monate liegen

Zum Glück hab ich nix auf Depot, was ich seit ein paar Monaten abholen will.
Aso, Moment. Doch. 2 Sachen. Und ein Verkauf steht auch schon länger an, den ich ned durchführen kann..... Ersetzt mir keiner, die Kohle...
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
sind bei euch die Magazine in der Online-ZWR-Abfrage sichtbar? Dachte die müssten da eingetragen werden, seh bei mir aber noch nix
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ja sehe alle Magazine, sowohl die die passend zu einer Kat. A Waffe eingetragen sind als auch die die als Magazin ohne dazugehörige Waffe eingetragen sind.
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Gib ihnen etwas Zeit. Die tragen die erst ein, wenn sie deine neue WBK aus der Druckerei haben - frühestens. Waren auch schon Berichte hier wo sie erst noch viel später drinstanden.
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ich stecke bis zum Hals in Arbeit und habe gerade keine Zeit mich erneut in die Materie einzulesen - ist jemand so nett und kann erklären ob und was sich bzgl. *Kat. B Waffe wird durch passendes Magazin (Altbestand) automatisch zu Kat. A* geändert hat? Ich beziehe mich auf das Feld "dazu verwendete Waffen", für welches man eine Bestätigung eines Vereins braucht.
Meine BH hat mir folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr ...!
Im Anhang übermitteln wir Ihnen die Formulare "Meldung der Magazine" und "Antrag auf Waffenbesitzkarte".
Sie werden ersucht, beide Formulare auszufüllen und an die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung unter Beifügung eines Passfotos (nicht älter als 6 Monate) zu retournieren.
Gerne können Sie die Formulare im Postkasten der Behörde unter Anschluss eines aktuellen Passfotos hinterlegen.
Für die Magazine gemäß Waffengesetz § 17/1/7 (Magazin-Kapazität >20) und § 17/1/8 (Magazin-Kapazität >10) brauchen wir eine „Bestätigung gem. § 11 b (4) WaffG 1996.
(Wenn Sie im Feld „dazu verwendete Waffen“ Waffen eingetragen haben brauchen wir eine Bestätigung nach dem Waffengesetz 1996 § 11 b Abs. 4)
Waffengesetz 1996 § 11 b (4):
„Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.“
Anderenfalls werden Ihre Magazine als Altbestand gem. § 17/1/9 (Magazine-Kapazität >20) und § 17/1/10 (Magazine-Kapazität >10) eingetragen.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Wird nun mein AUG von B zu A und meine Troy PAR von C zu A, oder werden da nun bloß die Mags zusätzlich als Kat. A auf die neue WBK geschrieben?
Meine BH hat mir folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr ...!
Im Anhang übermitteln wir Ihnen die Formulare "Meldung der Magazine" und "Antrag auf Waffenbesitzkarte".
Sie werden ersucht, beide Formulare auszufüllen und an die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung unter Beifügung eines Passfotos (nicht älter als 6 Monate) zu retournieren.
Gerne können Sie die Formulare im Postkasten der Behörde unter Anschluss eines aktuellen Passfotos hinterlegen.
Für die Magazine gemäß Waffengesetz § 17/1/7 (Magazin-Kapazität >20) und § 17/1/8 (Magazin-Kapazität >10) brauchen wir eine „Bestätigung gem. § 11 b (4) WaffG 1996.
(Wenn Sie im Feld „dazu verwendete Waffen“ Waffen eingetragen haben brauchen wir eine Bestätigung nach dem Waffengesetz 1996 § 11 b Abs. 4)
Waffengesetz 1996 § 11 b (4):
„Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.“
Anderenfalls werden Ihre Magazine als Altbestand gem. § 17/1/9 (Magazine-Kapazität >20) und § 17/1/10 (Magazine-Kapazität >10) eingetragen.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Wird nun mein AUG von B zu A und meine Troy PAR von C zu A, oder werden da nun bloß die Mags zusätzlich als Kat. A auf die neue WBK geschrieben?
“Ich nenne ein Tier, eine Gattung, ein Individuum verdorben, wenn es seine Instinkte verliert, wenn es wählt, wenn es vorzieht, was ihm nachteilig ist.”
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Vorweg: Die Troy PAR wird nie zu A, die bleibt C und für die passenden Magazine bekommst du" Magazinplätze" nach § 17/1/10.
Beim AUG kannst du es dir offenbar aussuchen.
Deine Optionen
1) nichts tun, dann bleibt die AUG Kat B und du bekommst Magazinplätze nach § 17/1/10.
2) die BH darüber in Kenntnis setzen dass du unabhängig von § 11 b (4) deine AUG auf Kategorie A ändern willst (und halt "diskutieren")
3) der BH eine Bestätigung nach § 11 b (4) vorlegen und die AUG auf Kat A schreiben lassen.
Die Vor- und Nachteile einer A bzw. B Waffe sind zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes klar?
Beim AUG kannst du es dir offenbar aussuchen.
Deine Optionen
1) nichts tun, dann bleibt die AUG Kat B und du bekommst Magazinplätze nach § 17/1/10.
2) die BH darüber in Kenntnis setzen dass du unabhängig von § 11 b (4) deine AUG auf Kategorie A ändern willst (und halt "diskutieren")
3) der BH eine Bestätigung nach § 11 b (4) vorlegen und die AUG auf Kat A schreiben lassen.
Die Vor- und Nachteile einer A bzw. B Waffe sind zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes klar?
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Hab Dank für die rasche Antwort.fast12 hat geschrieben: ↑Mi 15. Dez 2021, 17:15Vorweg: Die Troy PAR wird nie zu A, die bleibt C und für die passenden Magazine bekommst du" Magazinplätze" nach § 17/1/10.
Beim AUG kannst du es dir offenbar aussuchen.
Deine Optionen
1) nichts tun, dann bleibt die AUG Kat B und du bekommst Magazinplätze nach § 17/1/10.
2) die BH darüber in Kenntnis setzen dass du unabhängig von § 11 b (4) deine AUG auf Kategorie A ändern willst (und halt "diskutieren")
3) der BH eine Bestätigung nach § 11 b (4) vorlegen und die AUG auf Kat A schreiben lassen.
Die Vor- und Nachteile einer A bzw. B Waffe sind zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes klar?
Als ich mich das letzte Mal damit beschäftigt habe, hieß es noch die passenden Waffen im Besitz würden formell automatisch zu Kat. A auf der WBK und blieben auch weiter gemeinsam verwendbar, materiell aber in einem Limbus schweben (wenn Mag angesteckt A, wenn Mag nicht angesteckt B). Ob man neue dazukaufen könne, war damals nicht klar.
Heißt, wenn ich Nummer 1) wähle, und die AUG Kat. B bleibt, darf ich die Magazine nicht mehr am Schießstand verwenden resp. gar anstecken, selbst wenn ich zuhause im dunklen Keller sitze und darf auch keine zusätzlichen Mags mehr erwerben?
“Ich nenne ein Tier, eine Gattung, ein Individuum verdorben, wenn es seine Instinkte verliert, wenn es wählt, wenn es vorzieht, was ihm nachteilig ist.”