
Hab nach der Meldung einen Anruf bekommen und ein Mail dazu. Hier ist der Inhalt:
Sehr geehrter Herr ... !
Wie soeben telefonisch besprochen kann die Waffe CSA, Nr. ... nur in Kat. A gehoben werden, wenn Sie uns gem. § 17 Abs. 3 WaffG eine Bestätigung gem. § 11b WaffG (Sportschütze) vorlegen.
Sollte dies nicht der Fall sein, würden die gemeldeten Magazine unter § 17 Abs. 1 Z 10 WaffG fallen, da die Waffe erst nach der Gesetzesänderung 2019 erworben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeidirektion Wien
Sicherheits- und verwaltungspolizeiliche Abteilung
Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten
Kat. A hat ja - glaub ich - einen Vorteil beim Nachkauf kaputter Magazine.
Ich hab zumindest noch nie was von "Sportschütze" in Zusammenhang mit Magazinen gelesen.
Kann mir wer sagen ob es dafür wirklich einen rechtlichen Hintergrund gibt?
Thx in advance!