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Ruger PC Charger 9mm
Re: Ruger PC Charger 9mm
Das ist eine gute Frage.
Der Gesetzestext spricht von Waffen die verkürzt werden und nicht unter Z7 (KW größer 20) fallen. Dementsprechend wäre meiner Interpretation nach eine Kat A KW welche die Größe im entsprechenden Rahmen (< 60 >) ändern kann ausgenommen und somit erlaubt. Allerdings eine normale Kat B KW nicht. Andererseits ist auch die Rede von werkzeuglos. Sprich wenn man an die Ruger den Schaft fest verschraubt, sollte es kein Problem sein. Wenn man sich die Ruger auf einen Z7 Platz schreiben lässt dürfte es wohl auch ein Klapp- oder Schubschaft sein.
Zudem spricht das Gesetz von verkürzen von Waffen über 60 cm Gesamtlänge und nicht verlängern und ist daher vielleicht etwas schwammig formuliert.
Das ganze ist jetzt meine Auslegung welche ich aus dem Gesetz herauslese und kann gerne diskutiert werden.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Der Gesetzestext spricht von Waffen die verkürzt werden und nicht unter Z7 (KW größer 20) fallen. Dementsprechend wäre meiner Interpretation nach eine Kat A KW welche die Größe im entsprechenden Rahmen (< 60 >) ändern kann ausgenommen und somit erlaubt. Allerdings eine normale Kat B KW nicht. Andererseits ist auch die Rede von werkzeuglos. Sprich wenn man an die Ruger den Schaft fest verschraubt, sollte es kein Problem sein. Wenn man sich die Ruger auf einen Z7 Platz schreiben lässt dürfte es wohl auch ein Klapp- oder Schubschaft sein.
Zudem spricht das Gesetz von verkürzen von Waffen über 60 cm Gesamtlänge und nicht verlängern und ist daher vielleicht etwas schwammig formuliert.
Das ganze ist jetzt meine Auslegung welche ich aus dem Gesetz herauslese und kann gerne diskutiert werden.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Glock 19
OA 15 BL
OA 15 BL
Re: Ruger PC Charger 9mm
@Jiggler
danke für die Antwort
Die Ruger PC Charger ist meiner Meinung nur sinnvoll nutzbar mit einer Schulterstütze bzw. Klappschaft + optisches Visier.
Ich habe auch meine zuständige Landespolizeidirektion diesbezüglich kontaktiert, mal sehen, ob die mir eine brauchbare Antwort liefern können...
danke für die Antwort

Die Ruger PC Charger ist meiner Meinung nur sinnvoll nutzbar mit einer Schulterstütze bzw. Klappschaft + optisches Visier.
Ich habe auch meine zuständige Landespolizeidirektion diesbezüglich kontaktiert, mal sehen, ob die mir eine brauchbare Antwort liefern können...
Re: Ruger PC Charger 9mm
Hallo zusammen,
Interessiere mich auch für den Charger. Hat hier jemand die "Austria" Edition und kann mir sagen, wie hier die Takedown Funktion deaktiviert wurde? Hat weiters jemand einen Schaft installiert, mit dem die Waffe >60cm bleibt?
Danke und LG,
humma6
Interessiere mich auch für den Charger. Hat hier jemand die "Austria" Edition und kann mir sagen, wie hier die Takedown Funktion deaktiviert wurde? Hat weiters jemand einen Schaft installiert, mit dem die Waffe >60cm bleibt?
Danke und LG,
humma6
Re: Ruger PC Charger 9mm
Servus , bin selbst stolzer Besitzer einer PCC. Finde das Teil trotz mancher kritik aus der Richtung “Russenbixxenfanatiker“ mega stark !
Die Take Down funktion wurde lediglich mit einem abgeschnittenen Takedown-Pin gelöst .
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“
Re: Ruger PC Charger 9mm
Ein Nachgedanke zu den Magazinen (ich hab mich bisher geweigert mich in die riesige Thematik einzulesen, weil es mich noch nicht betrifft) - aber:
- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt
Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch?
lg
markus
- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt
Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch?
lg
markus
"Nimm auseinander, erkenne Aufbau, Ablauf und Kräfte, ändere nach Wünschen!" - Lutz Möller
Re: Ruger PC Charger 9mm
mr_gjet hat geschrieben: ↑Mi 16. Feb 2022, 18:56Ein Nachgedanke zu den Magazinen (ich hab mich bisher geweigert mich in die riesige Thematik einzulesen, weil es mich noch nicht betrifft) - aber:
- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt
Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch?
lg
markus
Servus, deine Frage nach meinem Wissensstand beantwortet :
- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock) -- Ja, sofernd die Ruger mit einer Gesamtlänge unter 60cm als Pistole eingetragen ist.
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt - Korrekt, da es dann, weil über 60cm, keine Pistole mehr ist.
Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch? - Diese Aussage bezog sich nicht auf die Magazine, sondern auf den Schaft. Sollte eine eingetragene Pistole mittels Schaft auf über 60cm Verlängert werden so ist das nicht mehr legal.
Solltest du am Schießstand aber einen Schaft drauf schrauben wird dich glaube ich keiner verdonnern, legal wird es trotzdem nicht glaube ich. Würde aber dann beim Transport und beim lagern den Schaft entfernen.
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“
- Salem
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Re: Ruger PC Charger 9mm
Das ist korrekt, Du liegst richtig.mr_gjet hat geschrieben: ↑Mi 16. Feb 2022, 18:56Ein Nachgedanke zu den Magazinen (ich hab mich bisher geweigert mich in die riesige Thematik einzulesen, weil es mich noch nicht betrifft) - aber:
- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt
Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht ... ... ... ...?
lg
markus
Zuletzt geändert von Salem am Do 17. Feb 2022, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
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Re: Ruger PC Charger 9mm
Du solltest keine Rechtsauskünfte auf Basis von Hörensagen und "glaube ich" geben wenn Du Dich im Waffenrecht eh offensichtlich nicht auskennst. Deine Aussagen (blau unterlegt) sind schlicht falsch. Du verwechselst u./o. vermischt verschiedene Gesetzespassagen.mänsn hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 08:05mr_gjet hat geschrieben: ↑Mi 16. Feb 2022, 18:56Ein Nachgedanke zu den Magazinen (ich hab mich bisher geweigert mich in die riesige Thematik einzulesen, weil es mich noch nicht betrifft) - aber:
- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt
Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch?
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Servus, deine Frage nach meinem Wissensstand beantwortet :
- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock) -- Ja, sofernd die Ruger mit einer Gesamtlänge unter 60cm als Pistole eingetragen ist.
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt - Korrekt, da es dann, weil über 60cm, keine Pistole mehr ist.
Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch? - Diese Aussage bezog sich nicht auf die Magazine, sondern auf den Schaft. Sollte eine eingetragene Pistole mittels Schaft auf über 60cm Verlängert werden so ist das nicht mehr legal.
Solltest du am Schießstand aber einen Schaft drauf schrauben wird dich glaube ich keiner verdonnern, legal wird es trotzdem nicht glaube ich. Würde aber dann beim Transport und beim lagern den Schaft entfernen.
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Re: Ruger PC Charger 9mm
Salem hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 10:17Du solltest keine Rechtsauskünfte auf Basis von Hörensagen und "glaube ich" geben wenn Du Dich im Waffenrecht eh offensichtlich nicht auskennst. Deine Aussagen (blau unterlegt) sind schlicht falsch. Du verwechselst u./o. vermischt verschiedene Gesetzespassagen.mänsn hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 08:05mr_gjet hat geschrieben: ↑Mi 16. Feb 2022, 18:56Ein Nachgedanke zu den Magazinen (ich hab mich bisher geweigert mich in die riesige Thematik einzulesen, weil es mich noch nicht betrifft) - aber:
- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt
Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch?
lg
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Servus, deine Frage nach meinem Wissensstand beantwortet :
- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock) -- Ja, sofernd die Ruger mit einer Gesamtlänge unter 60cm als Pistole eingetragen ist.
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt - Korrekt, da es dann, weil über 60cm, keine Pistole mehr ist.
Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch? - Diese Aussage bezog sich nicht auf die Magazine, sondern auf den Schaft. Sollte eine eingetragene Pistole mittels Schaft auf über 60cm Verlängert werden so ist das nicht mehr legal.
Solltest du am Schießstand aber einen Schaft drauf schrauben wird dich glaube ich keiner verdonnern, legal wird es trotzdem nicht glaube ich. Würde aber dann beim Transport und beim lagern den Schaft entfernen.
OK, danke für die Info. Halte mich dann diesbezüglich zurück.
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“
Re: Ruger PC Charger 9mm
Dann wäre ich sehr dankbar dafür, wenn Du gleich mit erklärst, was daran grundsätzlich so falsch sein soll ...Salem hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 10:17Du solltest keine Rechtsauskünfte auf Basis von Hörensagen und "glaube ich" geben wenn Du Dich im Waffenrecht eh offensichtlich nicht auskennst. Deine Aussagen (blau unterlegt) sind schlicht falsch. Du verwechselst u./o. vermischt verschiedene Gesetzespassagen.mänsn hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 08:05mr_gjet hat geschrieben: ↑Mi 16. Feb 2022, 18:56Ein Nachgedanke zu den Magazinen (ich hab mich bisher geweigert mich in die riesige Thematik einzulesen, weil es mich noch nicht betrifft) - aber:
- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock)
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- Ein 20 schüssiges Pistolen-Magazin ist erlaubt (Glock) -- Ja, sofernd die Ruger mit einer Gesamtlänge unter 60cm als Pistole eingetragen ist.
- Ein PCC über 60cm Gesamtlänge mit 20 Schuss Magazin ist (ohne Ausnahme gemäß Ziffer irgendwas) nicht erlaubt - Korrekt, da es dann, weil über 60cm, keine Pistole mehr ist.
Also solange sich das Magazin daheim nicht in der Waffe befindet kann das doch rechtlich kein Problem darstellen? Weil am Schießstand gibt es die Regelung zwecks der langen Magazine nicht oder liege ich da jetzt falsch? - Diese Aussage bezog sich nicht auf die Magazine, sondern auf den Schaft. Sollte eine eingetragene Pistole mittels Schaft auf über 60cm Verlängert werden so ist das nicht mehr legal.
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Re: Ruger PC Charger 9mm
Daß ein 20-schüssiges Pistolenmagazin der Glock grundsätzlich erlaubt ist muß ich Dir erklären? (Das war die Frage von mr_gjet)
Was den zweiten Teil in Blau anbelangt: Meine Quelle ist das österr. Waffengesetz - wenn Du es Dir durchliest wirst Du wissen was daran grundsätzlich so falsch ist.
Falls Du nicht weisst von was ich rede, das erklärt alles: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Was den zweiten Teil in Blau anbelangt: Meine Quelle ist das österr. Waffengesetz - wenn Du es Dir durchliest wirst Du wissen was daran grundsätzlich so falsch ist.
Falls Du nicht weisst von was ich rede, das erklärt alles: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
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Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
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Re: Ruger PC Charger 9mm
Was mich mehr interessieren würde ist, ob der Charger mit Schubschaft und Mündungsbremse (angenommen immer >60cm) oder auch mit Fixschaft ohne Mündungsbremse (angenommen immer < 60cm) legal ist oder Kat. A. Ein großes Magazin ist für mich nicht relevant.
- Salem
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Re: Ruger PC Charger 9mm
Welcher Teil davon:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
ist jetzt genau unklar - und warum?
Manchmal denke ich mir schon:
"Willkommen bei Pulverdampf, ihrem Forum für betreutes Lesen!"
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
ist jetzt genau unklar - und warum?
Manchmal denke ich mir schon:
"Willkommen bei Pulverdampf, ihrem Forum für betreutes Lesen!"
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Kleingedrucktes:
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Re: Ruger PC Charger 9mm
Sei ein bisschen Nachsichtig.Salem hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 15:41Welcher Teil davon:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
ist jetzt genau unklar - und warum?
Manchmal denke ich mir schon:
"Willkommen bei Pulverdampf, ihrem Forum für betreutes Lesen!"

Da sind viele Rookies und Frischlinge dabei.
Nicht jeder kann auf 20-30-40 Jahre Erfahrung und auf rechtliches Fachwissen zurückgreifen. Leider tauchen in letzter Zeit immer und immer wieder die selben Fragen auf. Obwohl schon alles zig mal beantwortet wurde.

MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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