gewo hat geschrieben: ↑Mo 10. Jan 2022, 17:08
Joewood hat geschrieben: ↑Mo 10. Jan 2022, 16:54
Es gab zu dem Thema schon vor längerer Zeit einen Thread mit einer Frage, die, dann aber nicht beantwortet wurde...
Ich hab zu meiner Glock mehrere WS und auch unterschiedliche Griffstücke - je nach Anwendung unterschiedlich konfiguriert.
Muss ich die Glock immer in den Orignalzustand bringen oder kann ich auch irgendein anderes Griffstückl drauf lassen?
bzw allgemein gesprochen: ist es wurscht, welches System zerlegt im Tresor ist und welches zusammengebaut (solange immer nur eines zusammengebaut ist)?
ich glaube dass das schon vielfach beantwortet wurde
evt aber nicht so wie du es hoeren wolltest
nach meiner rechtsansicht - die aber nicht zwingend die richtige sein muss:
- kannst du jene wechselsystemen welche du vor dem 14.12.2019 ueberlassen erhalten hast und die du daher mittels bescheid besitz in dem fuer das waffenzubehoer eine bestimmte basiswaffe genannt wird, die waffenteile beliebig untereinander tauschen. in dieser konfiguration spricht nichts dagegen dass du das griffstueck der festgelegten basiswaffe verwendest um ein der basiswaffe zugeordnetes waffenzubehoer auf eine eigenstandige schusswaffe zu ergaenzen.
- kannst du jene waffenzubehoere die du nach den neuen bestimmungen der waffenrechtsnovelle ohne gesonderten bescheid besitzt zwar auch hin- und hertauschen, ein zerlegen einer x-beliebigen passenden (oder auch nicht passenden) schusswaffe macht dabei aber keinen "platz frei"
Tatsächlich habe ich da drauf noch keine Antowrt gelesen. Kann sein, dass sie vorhanden ist aber gesehen hätte ich sie nicht. Mir ist die Antwort per se auch relativ egal, weil ich mich dann halt einfach nach dem Ergebnis richte. Daher gibt es auch kein "hören wollen". Ich will jetzt auch nicht künstlich die Stückzahl erhöhen...
Um das zusammenzufassen... es kann gut sein, dass ich am Schießstand meine Glock habe, die ich zur SV vorhalte. Da ist das Griffstückl aus diversen Gründen weitestgehend normal und unverbastelt. Wenn ich dann mal ein paar Löcher in die Scheibe stanze, dann kann es gut sein, dass ich ein getuntes Griffstück drauf tu. Manchmal kommt es dann vor, dass ich es eilig habe, um vom Stand wegzukommen wegen irgendwas, das ich nachher zu tun habe. Da denk ich vielleicht nicht dran, dass ich der Glock direkt das Originalgriffstück verpasse.
Nach allem, was ich bis jetzt so gelesen habe, habe ich damit KEIN rechtliches Problem, wenn ich mit der Konstellation bei einer Überprüfung angetroffen werden. Sehe ich das richtig?
Fall 2 ist ähnlich aber doch hinreichend anders... ich tu mein - noch per Bescheid - zur Basiswaffe gemeldetes 22er WS auf das Original Griffstück drauf. An der Stelle ist der originale Verschluss natürlich ohne Griffstück daneben. Muss ich wenn ich heimgehe, wieder die originale Glock zusammenbasteln oder kann ich das 22er System aktiv lassen und das 9mm WS liegt halt daneben?
Fall 2a: Macht das wirklich einen Unterschied, ob ich das WS per Bescheid habe oder ob ich es nach der Novelle einfach so habe?
Fall 3: ich hab irgendein anderes - per Bescheid zur Basiswaffe passendes - WS mit irgendeinem anderen Griffstück zusammengebaut. Alles andere ist zerlegt. Bekomme ich da ein potentielles Problem, wenn ich damit angetroffen werde?
Fall 3a: Auch hier: macht das wirklich einen Unterschied, ob ich das WS per Bescheid habe oder ob ich es nach der Novelle einfach so habe?
Für Fall 2/a und 3/a habe ich für mich noch keine hinreichend aussagekräftige Antwort gelesen. wie gesagt... die Antwort ist mir insofern wurscht, als dass ich mich halt dran halte... Darf halt am Schießplatz nur bisserl weniger faul sein beim rückbauen. Ist aber nichts, was mich wirklich in meinem Dasein näher tangiert außer, dass ich vielleicht ein oder 2 Mags weniger verballere, weil mir sonst die Zeit ausgeht...