Ich hatte vor kurzem die Möglichkeit, eine H&K MP5 im Kaliber .22lr zu einem relativ günstigen Preis zu kaufen.
War ziemlich angetan von dem Teil, bis ich folgendes im Waffengesetz gefunden habe:
Der Bekannte, welcher die Waffe bis jetzt besessen hat war ebenso überrascht wie ich, dass es sich dabei seit der Waffengesetznovelle 2018(?) um eine Kat. A handelt.3. Abschnitt
Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
Verbotene Waffen
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
[...]
von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Nun hat er mir erzählt, er habe mit einem Händler geredet, welcher gemeint hat, der Verkauf sei kein Problem, wenn die Waffe davor bereits als Kat. B registriert war. (Quelle: Anruf bei einer Behörde)
Kann mir dazu wer von euch genaueres sagen? Will auf keinen Fall deshalb die WBK riskieren.
BG