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Nachkauf von High Cap Magazinen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Weil hier das Fachwissen um diese unsägliche Mag Regelung vorhanden ist...
Was soll jemand machen, der unter einem Stein lebt, bis vor kurzem nix von der Mag Thematik mitbekommen hat, aber auf ein paar 30er Mags hockt und jetzt Panik hat, lebenslang deswegen eingesperrt zu werden. Ja, diese Menschen gibt es. Ich glaube sogar recht zahlreich...
Abgeben bei der Behörde wäre natürlich eine legale Möglichkeit, aber wäre das Überlassen an jemanden, der die Berechtigung dazu hat auch möglich? Also wäre die Meldung dieser Mags auf jemanden, dem der Besitz gestattet ist, durch einen Händler möglich?
Was soll jemand machen, der unter einem Stein lebt, bis vor kurzem nix von der Mag Thematik mitbekommen hat, aber auf ein paar 30er Mags hockt und jetzt Panik hat, lebenslang deswegen eingesperrt zu werden. Ja, diese Menschen gibt es. Ich glaube sogar recht zahlreich...
Abgeben bei der Behörde wäre natürlich eine legale Möglichkeit, aber wäre das Überlassen an jemanden, der die Berechtigung dazu hat auch möglich? Also wäre die Meldung dieser Mags auf jemanden, dem der Besitz gestattet ist, durch einen Händler möglich?
Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Am Besten selbst so schnell wie möglich vernichten !!!Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 11:40Weil hier das Fachwissen um diese unsägliche Mag Regelung vorhanden ist...
Was soll jemand machen, der unter einem Stein lebt, bis vor kurzem nix von der Mag Thematik mitbekommen hat, aber auf ein paar 30er Mags hockt und jetzt Panik hat, lebenslang deswegen eingesperrt zu werden. Ja, diese Menschen gibt es. Ich glaube sogar recht zahlreich...
Abgeben bei der Behörde wäre natürlich eine legale Möglichkeit, aber wäre das Überlassen an jemanden, der die Berechtigung dazu hat auch möglich? Also wäre die Meldung dieser Mags auf jemanden, dem der Besitz gestattet ist, durch einen Händler möglich?
Alles andere ist mit viel Stress und eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen verbunden. Abgeben von Kat. A Teilen ohne Berechtigung? Du stehst mit einem Bein in der Scheiße, und deine WBK ist da schneller weg als du denken kannst.
MfG
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Im schlimmsten Fall abschneiden auf 10 Schuss. Spart dir einiges an Geld im Vergleich zu den Original 10er Mags.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
frage in die runde: habe ar15 mit 12er glock magazinen. in der ar15 sind sie ja kat a ist auch im zwr so vermerkt.
wenn ich diese 12er an einen glock inhaber verkaufe - dort sind ja die normalen bis 17 - welche meldung muß ich an die behörde erstatten? beim "käufer" sind die 12er magazine aber keine highcaps sondern ganz normale.
wie erfolgt in dem fall die umwandlung kat a zu kat b? oder bleiben diese 12 magazine eine ewigkeit kat a?
wenn ich diese 12er an einen glock inhaber verkaufe - dort sind ja die normalen bis 17 - welche meldung muß ich an die behörde erstatten? beim "käufer" sind die 12er magazine aber keine highcaps sondern ganz normale.
wie erfolgt in dem fall die umwandlung kat a zu kat b? oder bleiben diese 12 magazine eine ewigkeit kat a?
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Ich habe die Berechtigung ja. Darum geht es auch nicht.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 12:26Am Besten selbst so schnell wie möglich vernichten !!!Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 11:40Weil hier das Fachwissen um diese unsägliche Mag Regelung vorhanden ist...
Was soll jemand machen, der unter einem Stein lebt, bis vor kurzem nix von der Mag Thematik mitbekommen hat, aber auf ein paar 30er Mags hockt und jetzt Panik hat, lebenslang deswegen eingesperrt zu werden. Ja, diese Menschen gibt es. Ich glaube sogar recht zahlreich...
Abgeben bei der Behörde wäre natürlich eine legale Möglichkeit, aber wäre das Überlassen an jemanden, der die Berechtigung dazu hat auch möglich? Also wäre die Meldung dieser Mags auf jemanden, dem der Besitz gestattet ist, durch einen Händler möglich?
Alles andere ist mit viel Stress und eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen verbunden. Abgeben von Kat. A Teilen ohne Berechtigung? Du stehst mit einem Bein in der Scheiße, und deine WBK ist da schneller weg als du denken kannst.
Tatsächlich neigen Menschen dazu, Sachen abzugeben, zu deren Besitz sie nicht (mehr) berechtigt sind, um den gesetzmäßigen
Zustand wieder herzustellen.
Meine Frage war, obs ein Händler auf jemanden eintragen könnte und auf diesem Weg den legalen Zustand herstellen kann.
Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Wie soll ein Händler ein illegal besessenes Teil zurücknehmen?Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 15:03Ich habe die Berechtigung ja. Darum geht es auch nicht.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 12:26Am Besten selbst so schnell wie möglich vernichten !!!Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Fr 11. Mär 2022, 11:40Weil hier das Fachwissen um diese unsägliche Mag Regelung vorhanden ist...
Was soll jemand machen, der unter einem Stein lebt, bis vor kurzem nix von der Mag Thematik mitbekommen hat, aber auf ein paar 30er Mags hockt und jetzt Panik hat, lebenslang deswegen eingesperrt zu werden. Ja, diese Menschen gibt es. Ich glaube sogar recht zahlreich...
Abgeben bei der Behörde wäre natürlich eine legale Möglichkeit, aber wäre das Überlassen an jemanden, der die Berechtigung dazu hat auch möglich? Also wäre die Meldung dieser Mags auf jemanden, dem der Besitz gestattet ist, durch einen Händler möglich?
Alles andere ist mit viel Stress und eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen verbunden. Abgeben von Kat. A Teilen ohne Berechtigung? Du stehst mit einem Bein in der Scheiße, und deine WBK ist da schneller weg als du denken kannst.
Tatsächlich neigen Menschen dazu, Sachen abzugeben, zu deren Besitz sie nicht (mehr) berechtigt sind, um den gesetzmäßigen
Zustand wieder herzustellen.
Meine Frage war, obs ein Händler auf jemanden eintragen könnte und auf diesem Weg den legalen Zustand herstellen kann.
Das nicht im ZWR aufscheint? Geht ja auch nicht bei illegalen Waffen.
Ob die Magazine jemals legal werden bezweifle ich.
Eventuell kann Gewo dazu was sagen.
MfG
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Geht natuerlich ned
Weil ich ned einfach verbotene gegenstaende von einem nicht berechtigten entgegennehmen und an wen andern weitergeben und eintragen darf
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Über den Händler geht es vielleicht nicht aber illegale Waffen gibt es haufenweise, die dann irgendwann mal legalisiert werden. Brauchst ja nur eine Erbschaft machen und beim Wohnung ausräumen findest Kanonen, von denen bis auf den verstorbenen keiner was wusste...
Die Behörde wird dann überprüfen, ob die bei irgendwelchen Verbrechen eingesetzt wurden oder sonst was in der Art aber wenn da dann alles sauber ist, kannst dir die Dinger nehmen und offiziell auf deine WBK schreiben lassen.
Und man muss nicht mal unter einem Stein leben, um solche Mags zu haben... gibt ja genug, die sich irgendwelche MP-Magazine vor 20, 30 Jahren auf nem Flohmarkt gekauft haben und sonst nix mit Waffen am Hut haben. Denen geht das Waffengesetz sowieso vollkommen am A*** vorbei, weil sie ihrer Meinung ja eh keine Waffe haben und sich vielleicht net mal mehr an die blechernen Federschachteln erinnern...
Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Das mag vielleicht für Kategorie B zutreffen, aber auch für Kategorie A ?Joewood hat geschrieben: ↑Sa 12. Mär 2022, 00:47Über den Händler geht es vielleicht nicht aber illegale Waffen gibt es haufenweise, die dann irgendwann mal legalisiert werden. Brauchst ja nur eine Erbschaft machen und beim Wohnung ausräumen findest Kanonen, von denen bis auf den verstorbenen keiner was wusste...
Die Behörde wird dann überprüfen, ob die bei irgendwelchen Verbrechen eingesetzt wurden oder sonst was in der Art aber wenn da dann alles sauber ist, kannst dir die Dinger nehmen und offiziell auf deine WBK schreiben lassen.
Und man muss nicht mal unter einem Stein leben, um solche Mags zu haben... gibt ja genug, die sich irgendwelche MP-Magazine vor 20, 30 Jahren auf nem Flohmarkt gekauft haben und sonst nix mit Waffen am Hut haben. Denen geht das Waffengesetz sowieso vollkommen am A*** vorbei, weil sie ihrer Meinung ja eh keine Waffe haben und sich vielleicht net mal mehr an die blechernen Federschachteln erinnern...
Eine PumpGun bekommst du auch nie und nimmer gemeldet.
Kategorie A ist eine andere Geschichte.
MfG
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Ich habe von wem gehoert dass die LPD wien strafverfahren einleitet wenn wer jetzt kat A verbotene gegenstaende die er illegal im besitz hatte quasi „nachmeldet“Joewood hat geschrieben: ↑Sa 12. Mär 2022, 00:47Über den Händler geht es vielleicht nicht aber illegale Waffen gibt es haufenweise, die dann irgendwann mal legalisiert werden. Brauchst ja nur eine Erbschaft machen und beim Wohnung ausräumen findest Kanonen, von denen bis auf den verstorbenen keiner was wusste...
Die Behörde wird dann überprüfen, ob die bei irgendwelchen Verbrechen eingesetzt wurden oder sonst was in der Art aber wenn da dann alles sauber ist, kannst dir die Dinger nehmen und offiziell auf deine WBK schreiben lassen.
Und man muss nicht mal unter einem Stein leben, um solche Mags zu haben... gibt ja genug, die sich irgendwelche MP-Magazine vor 20, 30 Jahren auf nem Flohmarkt gekauft haben und sonst nix mit Waffen am Hut haben. Denen geht das Waffengesetz sowieso vollkommen am A*** vorbei, weil sie ihrer Meinung ja eh keine Waffe haben und sich vielleicht net mal mehr an die blechernen Federschachteln erinnern...
Weiss aber ned ob es stimmt
Theoretisch muesste ja due toleranzbestimmung gelten die sich irgendwo im gesetz befindet …
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Altes Sprichwort:
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Die einfachste Methode um jeglichen Ärger zu vermeiden
Magazine vernichten und entsorgen !!!
Dann gibt's keine Probleme mehr damit.
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MfG
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
die Toleranzbestimmung betrifft doch nur Kat C Waffen: § 51.(1)(3) Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.
Und im §33 gehts um Kategorie C.
Es liegt mal wieder im Ermessen der Behörde (obs ein Auge zudrücken und dir die Magazine noch eintragen), das Problem ist man kann schwer nachfragen . Ganz korrekt ist es aber wohl wirklich so dass nach Ablauf der Frist man illegal im Besitz einer Kat A Waffe ist und ich würde dafür keinerlei Toleranz im Waffengesetz finden...
Und im §33 gehts um Kategorie C.
Es liegt mal wieder im Ermessen der Behörde (obs ein Auge zudrücken und dir die Magazine noch eintragen), das Problem ist man kann schwer nachfragen . Ganz korrekt ist es aber wohl wirklich so dass nach Ablauf der Frist man illegal im Besitz einer Kat A Waffe ist und ich würde dafür keinerlei Toleranz im Waffengesetz finden...
Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Eine Pumpgun kann man im Zuge einer Verlassenschaft selbstverständlich legalisieren, dto. jegliches Kriegsmaterial. Sie darf halt dann nur einer zum Besitz berechtigten Person überlassen werden.
Generell wäre beim FINDEN von Waffen Folgendes anzuwenden:
Gibt halt noch keine Judikatur zum "Finden von herrenlosen Magazinen", also mal sehen, ob das so ausgelegt wird, wie es da steht. Dieser Absatz wurde mW auch bei der letzten Novelle geändert. Theoretisch müsste man damit auch für jegliche Art von verbotenen Waffen eine Genehmigung bekommen. Allerdings gab es auch ein Urteil, dass das Erbenprivileg nicht für "Pumpguns" gilt, daher könnte man rückschließen, dass dies auch für verbotene Magazine gilt. (*Edit* gerade gesehen, der § 43 Abs. 4 wurde dahingehend modifiziert, als dass das Erbenprivileg eben nicht für KM und verbotene Waffen gilt. Nach der Gesetzeslogik ist es also besser eine legal besessene verbotene Waffe in der Erbschaft plötzlich nicht mehr zu finden, wenn man sie aber dann ein halbes Jahr danach wieder findet, dann hat man nach § 42 Abs. 3 Z. 1 einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Genehmigung...)§ 42 Finden von Waffen oder Kriegsmaterial hat geschrieben: (1) Bestimmungen anderer Bundesgesetze über das Finden sind auf das Finden von Waffen oder Kriegsmaterial nur insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
(3) Läßt sich der Verlustträger einer Waffe gemäß Abs. 2 nicht ermitteln,
1. so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind; verlässlichen Findern, die EWR-Bürger sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben, hat die Behörde auf Antrag für diese Art von Waffe eine entsprechende Waffenbesitzkarte auszustellen oder zu erweitern;
2. so hat die Behörde, falls der Finder die Waffe nicht besitzen darf und keine andere Verfügung getroffen hat, diese der öffentlichen Versteigerung oder der Veräußerung durch eine zum Handel mit Waffen befugte Person zuzuführen und den Erlös dem Finder auszufolgen.
PS: Magazine müssen beim Waffenhändler nicht im Waffenbuch geführt werden, da sie keine Schusswaffen iSd WaffG sind (vgl. Waffenbücherverordnung § 2 Abs. 2 ff iVm § 2 WaffG), somit gibt es bei einem Waffenhändler auch keinen Nachweis darüber, woher er ebendieses Magazin hat (analog Schalldämpfer zB), sofern er es nicht im ZWR ankauft und es daher digital bereits existiert.
In der Praxis wird der ZWR Ankauf von Magazinen (ausgenommen einzelne Sonderfälle wie z.B. P.08 Trommelmagazin) sich für Händler aber nicht lohnen weil der Aufwand mit Ankauf und späterem Verkauf im ZWR jeglichen Verkaufspreis sprengt.
PPS: Schickt alle die verbotene Magazine gemeldet haben mal alle zwei Wochen ein Dutzend Magazine im Kreis an einen anderen Berechtigten mittels Veräußerungsmeldung an die Behörde. Ich wette, dass nach spätestens zwei Monaten sind alle Waffenbehörden österreichweit lahmgelegt bzw. ein Chaos liegt vor, welches nie wieder aufgearbeitet werden kann.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Die Suppe mit dem § 42 Abs. 3 Z. 1 ist auch eher dünn. Soweit ich weiß gibt es keine Judikatur dazu.
so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind;verlässlichen Findern, die EWR-Bürger sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben, hat die Behörde auf Antrag für diese Art von Waffe eine entsprechende Waffenbesitzkarte auszustellen oder zu erweitern;
In der Regel ist ein verlässlicher EWR-Bürger berechtigt Kategorie B Waffen zu besitzen, daher bekommt er eine WBK dafür. Er ist aber nicht berechtigt Kategorie A Waffen (Vorderschaftrepetierflinte, verbotene Magazine, usw.) zu besitzen, außer er hat VORHER schon eine Ausnahmegenehmigung.
Daher wir man für gefundene Vorderschaftrepetierflinten, verbotene Magazine, Stockdegen usw. keine Genehmigung bekommen.
so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind;verlässlichen Findern, die EWR-Bürger sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben, hat die Behörde auf Antrag für diese Art von Waffe eine entsprechende Waffenbesitzkarte auszustellen oder zu erweitern;
In der Regel ist ein verlässlicher EWR-Bürger berechtigt Kategorie B Waffen zu besitzen, daher bekommt er eine WBK dafür. Er ist aber nicht berechtigt Kategorie A Waffen (Vorderschaftrepetierflinte, verbotene Magazine, usw.) zu besitzen, außer er hat VORHER schon eine Ausnahmegenehmigung.
Daher wir man für gefundene Vorderschaftrepetierflinten, verbotene Magazine, Stockdegen usw. keine Genehmigung bekommen.
Re: Nachkauf von High Cap Magazinen
Ich bin bei dir. Die Regierungsvorlage dazu ist aber etwas ausdrücklicher (Hervorhebung durch mich):fast12 hat geschrieben: ↑Sa 12. Mär 2022, 20:03Die Suppe mit dem § 42 Abs. 3 Z. 1 ist auch eher dünn. Soweit ich weiß gibt es keine Judikatur dazu.
so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind;verlässlichen Findern, die EWR-Bürger sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben, hat die Behörde auf Antrag für diese Art von Waffe eine entsprechende Waffenbesitzkarte auszustellen oder zu erweitern;
In der Regel ist ein verlässlicher EWR-Bürger berechtigt Kategorie B Waffen zu besitzen, daher bekommt er eine WBK dafür. Er ist aber nicht berechtigt Kategorie A Waffen (Vorderschaftrepetierflinte, verbotene Magazine, usw.) zu besitzen, außer er hat VORHER schon eine Ausnahmegenehmigung.
Daher wir man für gefundene Vorderschaftrepetierflinten, verbotene Magazine, Stockdegen usw. keine Genehmigung bekommen.
.. beseitigt jedenfalls aber das Problem der mangelnden Judikatur nicht, wäre aber zumindest ein guter Einwand im Streitfall.Regierungsvorlage 2018/97 zu § 42 Abs 3 Z 1 hat geschrieben: Der gegenständliche Vorschlag soll allfällige Unklarheiten beseitigen und eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherstellen. Nach Ablauf der in § 395 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811, vorgesehenen Jahresfrist soll verlässlichen EWR-Bürgern ab dem vollendeten 21. Lebensjahr, die die Waffe gefunden haben, eine der Kategorie entsprechende Waffenbesitzkarte als Berechtigung zum Besitz ausgestellt oder eine bestehende Berechtigung um die gefundene Waffe erweitert werden. Der Fund soll in diesem Fall als Rechtfertigung zum Besitz dieser Waffe gelten.
Unabhängig davon, wie du erwähnst gibt es schon Personen, die entsprechende Genehmigungen haben. Wenn du also schon eine Berechtigung für z.B. 10 verbotene Magazine hast, dann stellt der Fund von 30 weiteren Magazinen und eine sodann dafür erteilte Berechtigung lediglich eine Erweiterung dar. Wieso aber sollten diese Personen besser gestellt werden?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.