es gibt keine maximalmenge
so lange du die GESAMTE munitioon so verwahrst wie du es in deiner meldung an die behoerde fuer die ersten 5000 beschrieben hast sollte es kein problem geben koennen
irgendwann kann halt das thema §280 StgB "ansammlung von kampfmitteln" in betracht gezogen werden
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/280
das ist sehr abstrakt ...... aber vermutlich das einzige auf was die behoerde sich stuetzen koennte wenn wer sagen wir mal zehn paletten FFW oder LW GK munition privat bunkert oder so ...