Prometheus hat geschrieben: ↑Do 2. Jun 2022, 16:02Ich weiß!gewo hat geschrieben: ↑Do 2. Jun 2022, 15:55das wuerde ich bei kat B in KEINEM fall so sehenPrometheus hat geschrieben: ↑Do 2. Jun 2022, 15:44Was willst aber machen wennst auf einen mehrtägigen Bewerb fährst mit 3 Gewehren, 2 Pistolen und 3000 Schuss Munition? Willst dann bei jeder Pause auf der Raststätte das Zeug mit aufs Klo vom McDonalds schleppen? Das kann gar nicht gehen. Ein zugesperrter Kofferraum ist hier eine wesentlich bessere/sichere/unauffälligere Wahl.
und ansonsten wie gesagt:
es sind alle unterbrechnungen zulaessig die unvermeidlich sind
und ebenso alle unterbrechnungen oder private wege bei denen es fuer dich unzumutbar waere sie zu unterlassen
eine kat A oder Kat B waffe darf aber - hoehere gewalt wie unfall ect ausgenommen - niemals in einem fahrzeug zurueckgelassen werden
und eine fahrtunterbrechnung ist NICHT hoehere gewalt
aber es ist im echten Leben nicht praktikabel
Und du glaubst ernsthaft dass das Gesetz auf diesen Umstand Rücksicht nimmt, wenns hart auf hart kommt?