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Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Hey liebe Community,
Ich bin neu im WBK-Club.
Und bin mir gerade unsicher ob ich das ganze richtig verstanden habe.
"Schusswaffen und Munition müssen sicher verwahrt werden. Das bedeutet, dass sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen. Insbesondere müssen Behältnisse oder Räumlichkeiten, in denen Waffen und Munition verwahrt werden, ein- oder aufbruchsicher sein."
Zitat von: https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... her%20sein.
Ich wohne alleine und besitze ein Reihenhaus.
Heißt das, dass ich grundsätzlich nicht mal einen Waffenschrank/Safe benötige?
Ich habe ein abgesperrtes Haus das eine installierte Alarmanlage hat. Das trifft dann ja auf dese Definition voll zu?
Würde mich freuen zu wissen wie ihr das seht
Edit: Ich werde mir über lang oder kurz so oder so einen Safe zulegen und besitze noch keine Waffe. Aber würde mich interessieren ob es dazu was genauers gibt
MfG
MB
Ich bin neu im WBK-Club.
Und bin mir gerade unsicher ob ich das ganze richtig verstanden habe.
"Schusswaffen und Munition müssen sicher verwahrt werden. Das bedeutet, dass sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen. Insbesondere müssen Behältnisse oder Räumlichkeiten, in denen Waffen und Munition verwahrt werden, ein- oder aufbruchsicher sein."
Zitat von: https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... her%20sein.
Ich wohne alleine und besitze ein Reihenhaus.
Heißt das, dass ich grundsätzlich nicht mal einen Waffenschrank/Safe benötige?
Ich habe ein abgesperrtes Haus das eine installierte Alarmanlage hat. Das trifft dann ja auf dese Definition voll zu?
Würde mich freuen zu wissen wie ihr das seht
Edit: Ich werde mir über lang oder kurz so oder so einen Safe zulegen und besitze noch keine Waffe. Aber würde mich interessieren ob es dazu was genauers gibt
MfG
MB
WALTHER PDP FULL SIZE 5" - 9mm
Beretta 686 Silver Pigeon 1 - 12 Gauge
Glock 44 - 22 l.r.
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Bekommst Du nie Besuch ?
Auch keine Handwerker, Putzfrau, etc. ?
Ich habe mir damals für meine erste Waffe einen billigen Baumarkttresor gekauft und an die Wand gedübelt.
Reicht für einen Einpersonenhaushalt auch heute noch.
Auch keine Handwerker, Putzfrau, etc. ?
Ich habe mir damals für meine erste Waffe einen billigen Baumarkttresor gekauft und an die Wand gedübelt.
Reicht für einen Einpersonenhaushalt auch heute noch.
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- .50 BMG
- Beiträge: 568
- Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
- Wohnort: Wien
Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Die „sichere Verwahrung“ wird als Kombination aus Außenschutz (Stockwerk, Schutzklasse Fenster/Türen, Alarmanlage etc) und Innenschutz (Aufbruchssicherheit des Behältnisses, Verankerung desselben) im Verhältnis zur Gefährlichkeit (Halbautomatische Lang-/ Kurzwaffe, Repitierer, einschüssige Waffe, Anzahl der Waffen& Munition -> besondere Meldungspflichten beachten (!)
) und Ort des Bedarfs gesehen.
Ein Mindestmaß an Innenschutz muss aber dennoch vorhanden sein (Innenschutz kann also nicht vollständig durch Außenschutz ersetzt werden), da trotzdem jemand in Deiner Wohnung anwesend sein kann (Handwerker im Notfall wenn Du gerade im Spital/auf Urlaub bist , Gäste etc).
Letzlich lässt sich das mit ein bissl Gefühl gut lösen.
) und Ort des Bedarfs gesehen.
Ein Mindestmaß an Innenschutz muss aber dennoch vorhanden sein (Innenschutz kann also nicht vollständig durch Außenschutz ersetzt werden), da trotzdem jemand in Deiner Wohnung anwesend sein kann (Handwerker im Notfall wenn Du gerade im Spital/auf Urlaub bist , Gäste etc).
Letzlich lässt sich das mit ein bissl Gefühl gut lösen.
Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Kauf dir den billigsten Blech Schrank, grad im 180-200€ range, Gun5 oder so, dübel den an die wand an, thema erledigt.
Zuletzt geändert von rand00m am Mi 15. Jun 2022, 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Eine Schublade reicht. Offen herummliegen lassen ist suboptimal.
Das mit den Handwerkern/Feuerwehr, die im Notfall auch ohne deine Anwesenheit in der Hütte ist, keinen Zugriff haben darf, ist ein Gerücht.
Putzfrau - falls sie unbeaufsichtigt arbietet - braucht natürlich ne WBK oder du nen versperrbaren Schrank, von dem du den Schlüssel bei dir hast.
Besuch kann ein Thema sein aber da reicht es gegebenenfalls den Raum, in dem die Krachn liegt, abzusperren, wenn die da sind
Das mit den Handwerkern/Feuerwehr, die im Notfall auch ohne deine Anwesenheit in der Hütte ist, keinen Zugriff haben darf, ist ein Gerücht.
Putzfrau - falls sie unbeaufsichtigt arbietet - braucht natürlich ne WBK oder du nen versperrbaren Schrank, von dem du den Schlüssel bei dir hast.
Besuch kann ein Thema sein aber da reicht es gegebenenfalls den Raum, in dem die Krachn liegt, abzusperren, wenn die da sind
Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Wenn man solche Tipps bekommt, kann man seine WBK gleich wieder abgeben.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Ist aber Fakt... Bekannter von mir macht EXAKT das und hatte noch nie ein Problem. Wohnt alleine, empfängt sogar regelmäßig Besuche.
Nur weil es manchen Übervorsichtigen nicht schmeckt - den Kontrollen ist es egal. Pistole im Nachtkastl.
Dass es VIELLEICHT in manchen Situationen sinnvoll sein KANN, dass man die Pistole in einen Tresor oder sonstein versperrbares Trumm rein tut, ist eine andere Sache aber gerade im Sinne einer SV-Situation ist ein Tresor halt auch nicht praktikabel, weil es oft zu lange dauert, bis er offen ist.
Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Mein Chef hat bei einer Kontrolle den Revolver auch geladen in eine Küchenlade gehabt. Da er allein daheim war und auch niemand bei ihm gemeldet ist, war das ok.Joewood hat geschrieben: ↑Mi 15. Jun 2022, 11:57Ist aber Fakt... Bekannter von mir macht EXAKT das und hatte noch nie ein Problem. Wohnt alleine, empfängt sogar regelmäßig Besuche.
Nur weil es manchen Übervorsichtigen nicht schmeckt - den Kontrollen ist es egal. Pistole im Nachtkastl.
Dass es VIELLEICHT in manchen Situationen sinnvoll sein KANN, dass man die Pistole in einen Tresor oder sonstein versperrbares Trumm rein tut, ist eine andere Sache aber gerade im Sinne einer SV-Situation ist ein Tresor halt auch nicht praktikabel, weil es oft zu lange dauert, bis er offen ist.
Die Hosenscheisser sollen bitte keine Fakenews verbreiten.
-
- .308 Win
- Beiträge: 430
- Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59
Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Die Hosenscheisser sollen bitte keine Fakenews verbreiten!!!
Dem ist nichts hinzuzufügen ! Dieses Forum verkommt sonst wirklich zu einer Heimstätte für Leute die besser "keine Waffen " besitzen sollten da sie ihren Besitz vor Nachbarn Freunden und Verwandten Verleumden/Totschweigen und sich anscheinend vor deren Gebrauch fürchten ! Wenn Freunde (Berechtigte ) zum Kellerschiessen zu mir kommen ist der Verandatisch zum bersten voll !
Dem ist nichts hinzuzufügen ! Dieses Forum verkommt sonst wirklich zu einer Heimstätte für Leute die besser "keine Waffen " besitzen sollten da sie ihren Besitz vor Nachbarn Freunden und Verwandten Verleumden/Totschweigen und sich anscheinend vor deren Gebrauch fürchten ! Wenn Freunde (Berechtigte ) zum Kellerschiessen zu mir kommen ist der Verandatisch zum bersten voll !
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP
Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
+1 wobei ich ein paar € mehr ausgeben würde für einen größeren mit einem bisserl dickerem Korpus
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Soweit ich weiß war die abgeschlossene Wohnung bis vor ein paar Jahren wirklich noch ok, wenn man alleine wohnt. Inzwischen gilt wohl, dass man sie in irgendwas verschließbarem haben sollte - manche reden auch davon, dass es irgendwo befestigt sein sollte. Aber schlimmstenfalls bekommst eine Frist zum nachbessern.
Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Früher musste man im Waffenrechtsforum seine Aussagen auch noch mit Quellen/ Paragrafen untermauern, jetzt reicht es wenn man eine Meinung hat, oder man von einem Bekannten, dessen Arbeitskollegin ihrer besten Freundin dem Frisör gehört hat es muss so sein.
Joewood, sparrow77 und Silverstar +1 volle Zustimmung von mir, die anderen sollten mal OGH Urteile und Waffg studieren und nicht irgendeinen Blödsinn hinein interpretieren der einem gerade passt.
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Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE...
Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Schlimmstenfalls ist die WBK weg.
Mangelhafte Verwahrung = Verlust der Verlässlichkeit also nichts mit wir kommen 2 Wochen wieder und da schauens bitte das weggeräumt ist.
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Es waere sehr einfach die aussagen der genannten kollegen zu wiederlegenMindfreeq hat geschrieben: ↑Do 16. Jun 2022, 11:46Früher musste man im Waffenrechtsforum seine Aussagen auch noch mit Quellen/ Paragrafen untermauern, jetzt reicht es wenn man eine Meinung hat, oder man von einem Bekannten, dessen Arbeitskollegin ihrer besten Freundin dem Frisör gehört hat es muss so sein.
Joewood, sparrow77 und Silverstar +1 volle Zustimmung von mir, die anderen sollten mal OGH Urteile und Waffg studieren und nicht irgendeinen Blödsinn hinein interpretieren der einem gerade passt.
Dazu muss man nur in den aktuellen runderlass schaun
Da stehts wortwoertlich drinn
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Verwahrung - Einpersonenhaushalt
Bei einem leichten verwahrungsmangel und wenn noch nix passiert ist deswegen ist es im wesentlichen so.
Bescheid mit aufforderung zur unverzueglichen verbesserung der verwahrung
Und die naechste „automatische“ erweiterung um +2 kannst dir halt abschminken
Mehr ist da ned
Anders dagegen wenn die waffe(n) weg sind wegen eines solchen leichten verwahrungsmangels
Da gehts dann meist um die feststellung der nicht vorhandenen waffenrechtlichen zuverlässigkeit, dh WBK weg
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