Wie gesagt, ich glaube es zwar nicht, aber ich kann mich natürlich täuschen und er ist hier Jäger. Darum auch eingangs meine - sicherlich etwas zugespitzt formulierte - Aufforderung, uns das doch näher zu erläutern. Aber offenbar ist er ja - wie viele andere nach dem ersten Posting - auf Tauchstation gegangen (oder hat sich im Wald auf der Pirsch verlaufen?). Vielleicht hat ihn aber auch ein kranker Keiler übel angenommen, weil er mangels Möglichkeit keine Fangschusswaffe dabei hatte und er kann jetzt deswegen nicht mehr antworten.
![Surprised :o](./images/smilies/icon/surprised.gif)
Dann tut mir das ganze natürlich leid!
Und selbstverständlich sagt die bloße Verwendung des richtigen Wortes über die Qualität eines Jägers alleine nichts aus. Aber wenn ich nun mal eine
rechtliche Frage stelle, muss ich halt zwangsläufig die richtigen Rechtsbegriffe verwenden oder es zumindest näher umschreiben. Sonst werde ich nie die richtige Antwort bekommen. Es macht halt beim von mir schon erwähnten § 21 Abs 3 WaffG einen großen Unterschied, ob ich nur irgend ein Dokument (z.B. deutschen Jagdschein) in der Hand halte, oder wirklich regelmäßig jage, tatsächlich regelmäßig Fangschüsse anbringen muss und dies alles gegenüber der Behörde auch belegen könnte...
Und was du jetzt als "granteln" empfindest oder nicht lasse ich mal dahingestellt... Sonst käme ich wohl in Versuchung, deinen ersten Kommentar in diesem Thread als neunmalklug zu bezeichnen...