Hallo Forum,
ich möchte meine Tikka kat. C privat verkaufen, die Waffe ist im Waffenregister eingetragen.
Muss das über einen Händler geschehen, oder genügt privat zu privat mit dem entsprechendem Formular?
Danke
Manfred
Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
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Verkauf einer Waffe Kat. C
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verkauf einer Waffe Kat. C
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Tikka T3x TACT A1
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Re: Verkauf einer Waffe Kat. C
Beides möglich. Bei Privatverkauf bestätigen lassen, dass kein Waffenverbot besteht, sofern es nicht schon am Formular steht und den Ausweis idealerweise kopieren.
Re: Verkauf einer Waffe Kat. C
Danketitan hat geschrieben: Fr 8. Jul 2022, 11:56 Beides möglich. Bei Privatverkauf bestätigen lassen, dass kein Waffenverbot besteht, sofern es nicht schon am Formular steht und den Ausweis idealerweise kopieren.
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Re: Verkauf einer Waffe Kat. C
achtung!
die meldung muss beim händler gemacht werden.
die behörde trägt kat c mw NICHT um.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
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Re: Verkauf einer Waffe Kat. C
Richtig, die Meldung muss vom KÄUFER beim Händler gemacht werden.milu hat geschrieben: Fr 8. Jul 2022, 18:22achtung!
die meldung muss beim händler gemacht werden.
die behörde trägt kat c mw NICHT um.
Deshalb auch die Registrierungsnummer vom ZWR dem Käufer mitteilen. Ich schreibe die immer auf den Kaufvertrag mit drauf damit der Händler die Waffe zuverlässig findet und umtragen kann.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Verkauf einer Waffe Kat. C
Danke für den Tip, werde ich machenIncite hat geschrieben: Fr 8. Jul 2022, 19:31Richtig, die Meldung muss vom KÄUFER beim Händler gemacht werden.milu hat geschrieben: Fr 8. Jul 2022, 18:22achtung!
die meldung muss beim händler gemacht werden.
die behörde trägt kat c mw NICHT um.
Deshalb auch die Registrierungsnummer vom ZWR dem Käufer mitteilen. Ich schreibe die immer auf den Kaufvertrag mit drauf damit der Händler die Waffe zuverlässig findet und umtragen kann.
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