Es schwirren ja schon unzählige Schallis herum bei Leuten ohne gültige Jagdkarte.combatmiles hat geschrieben: Sa 23. Jul 2022, 15:39 Ja wie jetzt, wenns eh net dokumentiert werden muss?![]()

Es schwirren ja schon unzählige Schallis herum bei Leuten ohne gültige Jagdkarte.combatmiles hat geschrieben: Sa 23. Jul 2022, 15:39 Ja wie jetzt, wenns eh net dokumentiert werden muss?![]()
Von Händlern ist auch nicht die Rede gewesen.Musashi hat geschrieben: Sa 23. Jul 2022, 17:33 Das schließe ich aus. Über die Seriennummer ist jeder Erstkäufer nachverfolgbar. Und so deppert eine KatA einfach so weiterzugeben, ist keiner. Schon gar kein Händler.
Scherzboldcombatmiles hat geschrieben: Sa 23. Jul 2022, 15:39 Ja wie jetzt, wenns eh net dokumentiert werden muss?![]()
Wie soll über die Serialnummer der Erstkäufer nachverfolgbar sein? Klar, du kannst beim Hersteller fragen und der wird den Käufer (meist Importeur) benennen - der kann vielleicht noch sagen, an welchen Gewerbetreibenden er diesen abgegeben hat. Aber spätestens dieser wird nicht mehr sagen können (und auch nicht müssen) wer diesen dann bekommen hat.Musashi hat geschrieben: Sa 23. Jul 2022, 17:33 Das schließe ich aus. Über die Seriennummer ist jeder Erstkäufer nachverfolgbar. Und so deppert eine KatA einfach so weiterzugeben, ist keiner. Schon gar kein Händler.
§ 50 WaffG hat geschrieben: (1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,
[..]
5. Schusswaffen der Kategorie B, verbotene Waffen oder Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) einem Menschen überläßt, der zu deren Besitz nicht befugt ist,
[..]
ist vom ordentlichen Gericht in den Fällen der Z 2, 3 und 6 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen und in den Fällen der Z 1, 4 und 5 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
Lass mich kurz nachdenken …combatmiles hat geschrieben: Sa 23. Jul 2022, 21:23 Ich denke ihr habt meine Intention dahinter nicht verstanden..
Da wird was "verboten" und dann ist es nicht nachvollziehbar...
Das ist wieder mal so typisch Ö.. bissi und net ganz ganz und scho gar net halbert....
Es gibt (zum Glück) viele Gesetze, die (noch) ohne Aufzeichnung auskommen. Da ist dann im Anlassfall (!) zu beweisen, dass alles rechtens war. Prinzipiell ist das allgemeine SD-Verbot sowieso ein Vollholler, weil es nur unnötigen Lärm zulässt, ohne erkennbaren Nutzen zu stiften (wer leise kriminell sein will, wird es mit oder ohne Verbot sein). Also lassen wir's "österreichisch", so haben schon unser Altvorderen das Biedermeier abgefrühstückt.combatmiles hat geschrieben: Sa 23. Jul 2022, 22:22 … irgendwann verliert sich die Spur wenn man " keine Aufzeichnungspflicht" hat.
Ich kann nicht beurteilen welchen Umgang Du hast, ich kenne jedenfalls niemanden mit Schalldämpfer ohne gültige Jagdkarte. Warum sollte man auch einen haben wollen wenn man ihn nicht jagdlicht nutzt? Wenn der "coolness" und "007" Faktor einmal weg ist, bleibt folgendes:AUG-andy hat geschrieben: Sa 23. Jul 2022, 16:27 Es schwirren ja schon unzählige Schallis herum bei Leuten ohne gültige Jagdkarte.Selbst gesehen bei Leuten die definitiv keine Berechtigung dazu haben.
Das dB eine logarithmische Skala ist, ist Dir aber schon bekannt? -10 dB = -50% -20 dB = -75%, ....Matt_anders hat geschrieben: Di 26. Jul 2022, 08:23 .....
Eine Geräuschreduktion von 20-30dB im BESTEN Fall sind bei einem Knall mit etwa 140-160dB halt nichtmal ein Drittel an Reduktion.
......
Oder ein "Fehler" der von einigen bewusst implementiert wurde. Eine Registrierung im ZWR hätte die Freigabe vermutlich eher erleichtert.Mr. Danger hat geschrieben: Di 26. Jul 2022, 09:57 Ich denke auch, dass die nicht-Registrierung von Schalldämpfern der Vorläufer einer kompletten Freigabe ist.
Aber erinnern wir uns an das Pumpgun-Verbot. Pumpguns waren frei ab 18 und es hat keine Registrierung gegeben.
Etwas OT - lt. meinem Büchsenmacher, der wie viele andere jetzt seit ein paar Jahren Unmengen an Gewinde schneiden darf: sehr viele Jäger schießen plötzlich sehr viel besser als vorher. Und das dank SD, der viel vom Rückstoß schluckt. Das "Reißen" ist also deutlich weniger geworden, was somit in der Praxis auch für bessere Treffer und damit mehr Weidgerechtigkeit sorgt.hari hat geschrieben: Di 26. Jul 2022, 09:06 Warum sollte man auch einen haben wollen wenn man ihn nicht jagdlicht nutzt?
Sehe ich nicht so, denke eher, dass es analog anderer Länder irgendwann zum vollständigen Fall des Verbotes kommen wird. Die EU-RL gibt dies auch her, diese hält explizit fest, dass SD keine "Waffenteile" sind.kuni hat geschrieben: Di 26. Jul 2022, 10:23Oder ein "Fehler" der von einigen bewusst implementiert wurde. Eine Registrierung im ZWR hätte die Freigabe vermutlich eher erleichtert.Mr. Danger hat geschrieben: Di 26. Jul 2022, 09:57 Ich denke auch, dass die nicht-Registrierung von Schalldämpfern der Vorläufer einer kompletten Freigabe ist.
Aber erinnern wir uns an das Pumpgun-Verbot. Pumpguns waren frei ab 18 und es hat keine Registrierung gegeben.
Aber wir werden irgendwann brav nach registrieren dürfen