das ist eine interpretationsfragePromo hat geschrieben: Di 2. Aug 2022, 14:04gewo hat geschrieben: Mo 1. Aug 2022, 13:19 gemeinsame verwahrung kat B nur bei miteinander verheireteten ehepaaren am gemeinsamen wohnsitzDas ist beides falsch. Gemeinsame Verwahrung bei berechtigten Mitbewohnern laut Judikatur des VwGH möglich, daher sehr wohl auch mit der Tochter gemeinsam verwahren möglich, wenn beide WBK/WP haben.AUG-andy hat geschrieben: Mo 1. Aug 2022, 18:14 Tochter ist nicht gleich wie Ehefrau!![]()
Gemeinsame Verwahrung nur mit Ehefrau möglich.
Gewo hat es wunderbar erklärt.![]()
Hatten wir übrigens vor kurzem diskutiert, bitte also nicht ständig falsche Aussagen wiederholen: viewtopic.php?p=880531#p880531
du legst den gleichen rechtsatz anders aus als wir