TheWayOfTheGun hat geschrieben: ↑Mo 14. Nov 2022, 09:02
Ich möchte nicht naiv rüber kommen,
aber wenn ein WS illegal sein sollte (damit meine ich eine komplette Waffe die auf ein WS zerlegt wird, egal ob eine Hauptwaffe vorhanden oder nicht vorhanden ist), warum werden diese dann von seriösen Händlern verkauft?
Und davon gibt es mehr als genug, die diesen Dienst anbieten.
Generell: ein Händler trägt allenfalls dann Verantwortung für deine Überschreitung der Plätzeanzahl, wenn er dir mehr Waffen verkauft, als du Plätze hast. Du musst wissen, was du darfst, und was nicht. Der Autohändler ist schließlich auch nicht schuld für deine Strafzettel, nur weil er dir das Auto mit 500 PS verkauft hat, was du haben wolltest, anstelle dem mit nur 100 PS ...
Ad Topic selbst: auch ich habe die Sichtweise von Wilhelmshöhe vertreten [und - wie bereits einmal früher bemerkt - mich auch selbst an diese Auslegung noch halte]. Mir wurde aber von Bearbeitern verschiedener Behörden unabhängig voneinander bestätigt, dass das BMI die offenbar zur gelebten Praxis übergegangene und in diesem Thread proklamierte Vorgangsweise duldet. Das wurde insoweit auch dadurch bestätigt, dass nunmehr das ZWR um die Funktion des "Waffe zerlegens" erweitert wurde. Dies stellt allerdings "nur" eine Rechtsauslegung dar - in Ermangelung von Judikatur diesbezüglich wird es dies auch bleiben. Das Risiko, dass es jemanden trifft, ist daher verschwindend gering, sofern nicht grob fahrlässig vorgegangen wird. Äußerst plakativ gesagt: wer ein AR15 eingetragen hat, zusätzliche 3 Wechselsysteme und auch noch weitere Lower besitzt wird [vermutlich], solange bei einer Verwahrungskontrolle keine Probleme haben, solange er die Wechselsysteme nicht auf einem Lower montiert neben der Hauptwaffe verwahrt. Im Umkehrschluss wird derjenige "Wechselsystembesitzer" Probleme bekommen, der zusätzlich zu zwei Revolvern eine Glock 17 als Wechselsystem besitzt, und diese gemeinsam mit den Revolvern mit montiertem [möglicherweise auch noch nummerngleichen] Griffstück lagert und bei einer Kontrolle so vorweist.
Edit: in dem Zusammenhang möchte ich übrigens auch daran erinnern, dass in Österreich bereits einmal einem Waffenbesitzer die Zuverlässigkeit entzogen wurde, weil dessen nicht volljähriger Sohn stolz seinen Freunden sich selbst beim Schießen auf der Liegenschaft des Vaters (Waffenbesitzers) zeigte - und die Behörde anhand des Bildes feststellte, dass somit eine nicht berechtigte Überlassung stattgefunden hatte. Das Gleiche kann daher auch passieren, wenn jemand Bilder seines "Wechselsystems" erstellt, welche nicht an Orten oder in rechtlichen Konstellationen aufgenommen wurden, die den Zusammenbau ebendieses legal ermöglicht hätten.