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Alte Waffe registrieren
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Beiträge: 1
- Registriert: So 8. Jan 2023, 23:03
Alte Waffe registrieren
Hallo erstmal,
also ich kenne mich ein wenig aus mit Waffen jedoch nicht gut genug mit dem Gesetz um dies zu beantworten.
Mein Vater hat eine 22.Lr jedoch hat er diese in dem damaligen Zeitrahmen, wo man sie hätte registrieren müssen, nicht getan. Momentan liegt diese Waffe also im Kasten, ohne auf jemanden registriert zu sein, jetzt meine Frage was soll ich damit machen?
Natürlich könnte ich damit zur Polizei und diese einfach abgeben, da an dieser aber einige Kindheitserinnerungen hängen würde ich dies nur ungern tun.
Kann ich die einfach bei einem Händler registrieren lassen oder kommt da dann die Frage "Wo haben Sie die Waffe her?".
Da ich momentan auf dem Weg zu meiner eigenen WBK bin, möchte ich da keine Fehler begehen, die mir eventuell Probleme machen im Nachhinein.
also ich kenne mich ein wenig aus mit Waffen jedoch nicht gut genug mit dem Gesetz um dies zu beantworten.
Mein Vater hat eine 22.Lr jedoch hat er diese in dem damaligen Zeitrahmen, wo man sie hätte registrieren müssen, nicht getan. Momentan liegt diese Waffe also im Kasten, ohne auf jemanden registriert zu sein, jetzt meine Frage was soll ich damit machen?
Natürlich könnte ich damit zur Polizei und diese einfach abgeben, da an dieser aber einige Kindheitserinnerungen hängen würde ich dies nur ungern tun.
Kann ich die einfach bei einem Händler registrieren lassen oder kommt da dann die Frage "Wo haben Sie die Waffe her?".
Da ich momentan auf dem Weg zu meiner eigenen WBK bin, möchte ich da keine Fehler begehen, die mir eventuell Probleme machen im Nachhinein.
Re: Alte Waffe Regrestrieren
Guten MorgenMikeMeGames hat geschrieben: ↑So 8. Jan 2023, 23:30Hallo erstmal,
also ich kenne mich ein wenig aus mit Waffen jedoch nicht gut genug mit dem Gesetz um dies zu beantworten.
Mein Vater hat eine 22.Lr jedoch hat er diese in dem damaligen Zeitrahmen, wo man sie hätte registrieren müssen, nicht getan. Momentan liegt diese Waffe also im Kasten, ohne auf jemanden registriert zu sein, jetzt meine Frage was soll ich damit machen?
Natürlich könnte ich damit zur Polizei und diese einfach abgeben, da an dieser aber einige Kindheitserinnerungen hängen würde ich dies nur ungern tun.
Kann ich die einfach bei einem Händler registrieren lassen oder kommt da dann die Frage "Wo haben Sie die Waffe her?".
Da ich momentan auf dem Weg zu meiner eigenen WBK bin, möchte ich da keine Fehler begehen, die mir eventuell Probleme machen im Nachhinein.
Ich würde meinen Papa sagen, er soll damit zu einem Waffenhändler gehen und sie registrieren lassen, oder eben abgeben.
*
Frage an die Wissenden:
Kann man sowas auch auf Depot legen?
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
~~~
Dulce bellum inexpertis
Re: Alte Waffe Regrestrieren
Naja ...
Registrieren lassen durch den Vater
Wenn du schon alles richtig machen willst selber auf dem weg zur wbk.
Ist es ein alter Repetierer also Kat C wirds kein Problem sein da Amnestie für jene die selbstständig nachmelden ohne das der Gegenstand behördlich aufgefallen ist.
Ist es ein alter 22lrHA aus der C Zeit der jetzt B ist schaut es ein wenig anders aus. Weil Platzrecht usw dann wohl nicht mehr greift
Registrieren lassen durch den Vater
Wenn du schon alles richtig machen willst selber auf dem weg zur wbk.
Ist es ein alter Repetierer also Kat C wirds kein Problem sein da Amnestie für jene die selbstständig nachmelden ohne das der Gegenstand behördlich aufgefallen ist.
Ist es ein alter 22lrHA aus der C Zeit der jetzt B ist schaut es ein wenig anders aus. Weil Platzrecht usw dann wohl nicht mehr greift
Re: Alte Waffe Regrestrieren
Allgemeine Informationen
Mit 1. Oktober 2012 begann der Echtbetrieb des "Neuen Zentralen Waffenregisters (ZWR-Neu)" und damit die Registrierung von Schusswaffen aller Kategorien.
Welche Kategorien von Schusswaffen gibt es?
Kategorie A:
verbotene Schusswaffen (z.B. Vorderschaftrepetierflinte - "Pumpgun") und Kriegsmaterial
Kategorie B:
Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten
Kategorie C:
Büchsen (Gewehre mit mind. einem gezogenen Lauf. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden)
Flinten (Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden)
Alle Schusswaffen, die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 deaktiviert worden sind
Bei Unklarheiten in Bezug auf die Kategorie einer Schusswaffe wenden Sie sich bitte an eine Waffenfachhändlerin/einen Waffenfachhändler.
Zuständige Stelle
Seit 1. Oktober 2012 muss der Erwerb bzw. die Weitergabe einer Schusswaffe der Kategorie C von der Erwerberin/dem Erwerber bei einer Waffenfachhändlerin/einem Waffenfachhändler registriert werden. Die Frist für die Registrierung beträgt sechs Wochen.
ACHTUNG
Bereits vor dem 1. Oktober 2012 in Besitz befindliche C-Waffen (Büchsen) mussten von der Besitzerin/vom Besitzer bis längstens 30. Juni 2014 im ZWR registriert werden. Auch nach dem 30. Juni 2014 müssen Schusswaffen, die noch nicht im ZWR eingetragen sind, registriert werden. Ungeachtet dessen, dass eine verspätete Registrierung eine Verwaltungsübertretung darstellt, kann die Behörde von einer Bestrafung Abstand nehmen. Die Waffenhändlerin/der Waffenhändler, bei der/dem die verspätete Registrierung durchgeführt wird, ist nicht verpflichtet, bei der Behörde Anzeige zu erstatten.[/b]
Mit 1. Oktober 2012 begann der Echtbetrieb des "Neuen Zentralen Waffenregisters (ZWR-Neu)" und damit die Registrierung von Schusswaffen aller Kategorien.
Welche Kategorien von Schusswaffen gibt es?
Kategorie A:
verbotene Schusswaffen (z.B. Vorderschaftrepetierflinte - "Pumpgun") und Kriegsmaterial
Kategorie B:
Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten
Kategorie C:
Büchsen (Gewehre mit mind. einem gezogenen Lauf. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden)
Flinten (Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden)
Alle Schusswaffen, die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 deaktiviert worden sind
Bei Unklarheiten in Bezug auf die Kategorie einer Schusswaffe wenden Sie sich bitte an eine Waffenfachhändlerin/einen Waffenfachhändler.
Zuständige Stelle
Seit 1. Oktober 2012 muss der Erwerb bzw. die Weitergabe einer Schusswaffe der Kategorie C von der Erwerberin/dem Erwerber bei einer Waffenfachhändlerin/einem Waffenfachhändler registriert werden. Die Frist für die Registrierung beträgt sechs Wochen.
ACHTUNG
Bereits vor dem 1. Oktober 2012 in Besitz befindliche C-Waffen (Büchsen) mussten von der Besitzerin/vom Besitzer bis längstens 30. Juni 2014 im ZWR registriert werden. Auch nach dem 30. Juni 2014 müssen Schusswaffen, die noch nicht im ZWR eingetragen sind, registriert werden. Ungeachtet dessen, dass eine verspätete Registrierung eine Verwaltungsübertretung darstellt, kann die Behörde von einer Bestrafung Abstand nehmen. Die Waffenhändlerin/der Waffenhändler, bei der/dem die verspätete Registrierung durchgeführt wird, ist nicht verpflichtet, bei der Behörde Anzeige zu erstatten.[/b]
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Alte Waffe Regrestrieren
§ 51 WaffG:
Edit: das gilt für Waffen der Kategorie C, als Repetiergewehre. Es gilt nicht für Kurzwaffen oder halbautomatische Waffen!
Wenn dein Vater mit dieser Waffe also zum Waffenhändler geht und diese erfassen lässt, bevor die Behörde davon weiß, dann ist er nicht zu bestrafen. Weiters, wenn dein Vater bei der Durchführung der Registrierung einen Stichtag vor dem 30.06.2014 als Erwerbsdatum angibt (was es deiner Schilderung nach auch ist), dann muss der registrierende Händler auch keine erweiterte Herkunft erfassen.(1) Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung
[..]
7. eine gemäß § 33 erforderliche Registrierung unterlässt;
[..]
(3) Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.
Edit: das gilt für Waffen der Kategorie C, als Repetiergewehre. Es gilt nicht für Kurzwaffen oder halbautomatische Waffen!
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Alte Waffe registrieren
Wenn es zum Schluß ein 22er Halbautomat ist dann wird er wohl eingezogen,waren bis 1969 frei ab 18 Jahren. In meiner Nachbarortschaft hatte ein Jäger bis voriges Jahr einen in seinem Waffenschrank und keiner hatb es bei der Waffenüberprüfung mitbekommen,ein Bekannter hat ihn darauf aufmerksam gemacht. Jetzt ist er weg vom Schrank.
Re: Alte Waffe registrieren
1996 und nicht 1969 !!!!!caroli hat geschrieben: ↑Mo 9. Jan 2023, 18:32Wenn es zum Schluß ein 22er Halbautomat ist dann wird er wohl eingezogen,waren bis 1969 frei ab 18 Jahren. In meiner Nachbarortschaft hatte ein Jäger bis voriges Jahr einen in seinem Waffenschrank und keiner hatb es bei der Waffenüberprüfung mitbekommen,ein Bekannter hat ihn darauf aufmerksam gemacht. Jetzt ist er weg vom Schrank.
Waffengesetz 1996, Änderung (84/ME)
Übersicht Stellungnahmen
Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird
Kurzinformation
Ziele
Vorbeugung und Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Waffen
Verwaltungsvereinfachungen für Bürgerinnen/Bürger und Waffenbehörden
Erweiterung des Anwendungsbereiches des Waffengesetzes 1996 um zu Salutwaffen umgebaute Schusswaffen sowie deaktivierte Schusswaffen
Umfassende neue Kategorisierung vor allem in Bezug auf halbautomatische Schusswaffen, große Magazine und Schusswaffen mit gezogenem Lauf
Angleichung der im Zuge der Überlassung von Schusswaffen anzugebenden Daten
Aufnahme einer Meldeverpflichtung für Waffenhändlerinnen/Waffenhändler im Falle verdächtiger Transaktionen
Erweiterung der höchstzulässigen Anzahl von erlaubten Schusswaffen für Sportschützinnen/Sportschützen
usw.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Alte Waffe registrieren
Hallo, Ich hänge mich hier einmal an, da ich glaube kein neues Thema dazu aufmachen zu müssen... Große Magazine werden ja mittlerweile quasi wie Waffen behandelt.
Es ist so... Ich hab jetzt durch Beruf, Familie, etc. quasi 7 Jahre Ausziet aus der Waffenwelt genommen und da ich jetzt ins Eigenheim gezogen bin und ich meinen ganzen Kram gesiedelt habe, bin ich über Magazine gestolpert von denen ich eigentlich gedacht habe dass ich sie verkauft hätte. Das waren Mitbringsel über den großen Teich. Jetzt weiss ich nicht recht wie ich das handhaben soll... Es geht um soweit ich das einordnen kann um AR15 Magazine 30 Schuss und 1022er Magazine mit 30 Schuss... eine 1022er habe ich, ein AR15 nicht. Ist es das gescheiteste einfach zur BH gehen oder nehmen die mir die AR15 Mags ab weil ich eben keine habe?
Lg Senf
Es ist so... Ich hab jetzt durch Beruf, Familie, etc. quasi 7 Jahre Ausziet aus der Waffenwelt genommen und da ich jetzt ins Eigenheim gezogen bin und ich meinen ganzen Kram gesiedelt habe, bin ich über Magazine gestolpert von denen ich eigentlich gedacht habe dass ich sie verkauft hätte. Das waren Mitbringsel über den großen Teich. Jetzt weiss ich nicht recht wie ich das handhaben soll... Es geht um soweit ich das einordnen kann um AR15 Magazine 30 Schuss und 1022er Magazine mit 30 Schuss... eine 1022er habe ich, ein AR15 nicht. Ist es das gescheiteste einfach zur BH gehen oder nehmen die mir die AR15 Mags ab weil ich eben keine habe?
Lg Senf
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
Re: Alte Waffe registrieren
10/22 - Also Ruger 22 lr? Da musst du bei den Magazinen nichts machen.Senf hat geschrieben: ↑Di 21. Mär 2023, 17:35Hallo, Ich hänge mich hier einmal an, da ich glaube kein neues Thema dazu aufmachen zu müssen... Große Magazine werden ja mittlerweile quasi wie Waffen behandelt.
Es ist so... Ich hab jetzt durch Beruf, Familie, etc. quasi 7 Jahre Ausziet aus der Waffenwelt genommen und da ich jetzt ins Eigenheim gezogen bin und ich meinen ganzen Kram gesiedelt habe, bin ich über Magazine gestolpert von denen ich eigentlich gedacht habe dass ich sie verkauft hätte. Das waren Mitbringsel über den großen Teich. Jetzt weiss ich nicht recht wie ich das handhaben soll... Es geht um soweit ich das einordnen kann um AR15 Magazine 30 Schuss und 1022er Magazine mit 30 Schuss... eine 1022er habe ich, ein AR15 nicht. Ist es das gescheiteste einfach zur BH gehen oder nehmen die mir die AR15 Mags ab weil ich eben keine habe?
Lg Senf
Die Ar15 Magazine werden sie dir abnehmen. (denke ich). Mit nem Hammer zerklopfen und in den Mistkübel.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Alte Waffe registrieren
ich vermute da bleibt dir nur abgebenSenf hat geschrieben: ↑Di 21. Mär 2023, 17:35Hallo, Ich hänge mich hier einmal an, da ich glaube kein neues Thema dazu aufmachen zu müssen... Große Magazine werden ja mittlerweile quasi wie Waffen behandelt.
Es ist so... Ich hab jetzt durch Beruf, Familie, etc. quasi 7 Jahre Ausziet aus der Waffenwelt genommen und da ich jetzt ins Eigenheim gezogen bin und ich meinen ganzen Kram gesiedelt habe, bin ich über Magazine gestolpert von denen ich eigentlich gedacht habe dass ich sie verkauft hätte. Das waren Mitbringsel über den großen Teich. Jetzt weiss ich nicht recht wie ich das handhaben soll... Es geht um soweit ich das einordnen kann um AR15 Magazine 30 Schuss und 1022er Magazine mit 30 Schuss... eine 1022er habe ich, ein AR15 nicht. Ist es das gescheiteste einfach zur BH gehen oder nehmen die mir die AR15 Mags ab weil ich eben keine habe?
Lg Senf
wir haben immer wieder leut bei den waffenfuehrerscheinkursen die das ned wussten die haben das selbe problem
es gab eine kulanzfrist bis 31.12.2021 da wurden nachmeldungen angenommen
danach bei den behoerden die ich kenne nicht mehr
wennst mit an AR15 HiCap dzt zu einer behoerde gehst zum nachmelden dann bekommst du - im besten fall - die auflage das teil innerhalb von 24 stunden an einen berechtigten abzugeben, ansonsten entzug des waffendokuments
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Alte Waffe registrieren
10/22 ist Randfeuer und die Magazine dafür sind laut § 17 WaffG von den Magazinskapazitätslimits ausgenommen. AR15 Magazin mit 30 Schuss ist verbotener Gegenstand. Dafür gab es zwei Jahre Übergangsfrist diese daheim zu finden und anzumelden. Aktuell ist es Besitz von verbotenen Waffen. Dazu besagt das WaffG:
Hinweis: ein Gewerbetreibender muss diese Gegenstände nicht im Waffenbuch führen. Er darf diese dann allerdings nur wieder an jemanden mit entsprechender Genehmigung verkaufen und erst dann im ZWR eintragen. Wenn du den Wink mit dem Zaunpfahl verstehst...§ 51. WaffG
(1) Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung
[..]
2. verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 oder 10 besitzt oder verbotene Waffen (§ 17), die er besitzen darf, führt;
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Alte Waffe registrieren
Die 10/22er Magazine sind frei da KK. Da gibt's keine Beschränkung.
AR 15 ist böse, muss vernichtet oder abgegeben werden.
Ich würde sie zumindest erstmal zerlegen (die Sache mit den Ersatzteilen ist ein eigenes Kapitel und wird immer wieder heiß diskutiert), entsorgen kannst du sie ja immer noch.Gibt es vielleicht schon neue Erkenntnisse dazu?
AR 15 ist böse, muss vernichtet oder abgegeben werden.
Ich würde sie zumindest erstmal zerlegen (die Sache mit den Ersatzteilen ist ein eigenes Kapitel und wird immer wieder heiß diskutiert), entsorgen kannst du sie ja immer noch.Gibt es vielleicht schon neue Erkenntnisse dazu?
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Alte Waffe registrieren
Naja ich werd die Grauzonen ausnutzen... Lancer Mags geb ich nur ungern ab.
Die Genehmigung krieg ich dann wenn ich in die Sportschützen-Ausnahme falle, richtig?
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
Re: Alte Waffe registrieren
Liebes Forum,
Aus größerer Flughöhe gesehen ist das hier ein Forum in dem irgendwelche Leute irgendwas schreiben. Es hat keinerlei Relevanz was hier steht bzw. gemeint wird.
In unklaren Fällen um das Waffenrecht ist bei der Behörde nachzufragen, nirgendwo sonst. Man ist für alles was man tut selber verantwortlich.
Im schlimmsten Fall muss man irgendeine Waffe halt abgeben, oder man verliert ein paar Magazine. Was solls? Und daran ist nicht mal das ach so blöde Gesetz schuld, sondern man selbst, weil man einfach jede Frist und Nachfrist untätig verstreichen lassen hat.
Wer zu spät kommt den bestraft das Leben. Volksweisheit.
Bevor ich meine waffenrechtliche Verlässlichkeit aufs Spiel setze, schaffe ich solchen unnötigen Krempel einfach ab.
oatman
Aus größerer Flughöhe gesehen ist das hier ein Forum in dem irgendwelche Leute irgendwas schreiben. Es hat keinerlei Relevanz was hier steht bzw. gemeint wird.
In unklaren Fällen um das Waffenrecht ist bei der Behörde nachzufragen, nirgendwo sonst. Man ist für alles was man tut selber verantwortlich.
Im schlimmsten Fall muss man irgendeine Waffe halt abgeben, oder man verliert ein paar Magazine. Was solls? Und daran ist nicht mal das ach so blöde Gesetz schuld, sondern man selbst, weil man einfach jede Frist und Nachfrist untätig verstreichen lassen hat.
Wer zu spät kommt den bestraft das Leben. Volksweisheit.
Bevor ich meine waffenrechtliche Verlässlichkeit aufs Spiel setze, schaffe ich solchen unnötigen Krempel einfach ab.
oatman
Menschen die nicht hier und jetzt ihre demokratische Zukunft gestalten, sondern in den irrelevanten Welten des Sports, des pseudowissenschaftlichen Geschwurbels oder der metaphysischen Phantasie leben, sind leicht zu kontrollieren und zu manipulieren.
Re: Alte Waffe registrieren
Die Mühe muss sich ein Gewerbetreibender mal machen wollen weil einer meint schade um die paar Euros. Bis irgendwann der Falsche kommt und fragt wie er behilflich sein kann um etwas illegales legsl zu machen ...