RR1000 hat geschrieben: ↑Do 2. Feb 2023, 15:28
trenck hat geschrieben: ↑Do 2. Feb 2023, 15:15
bino71 hat geschrieben: ↑Do 2. Feb 2023, 14:42
Unterhaltsam ist es auch, wenn manche glauben, dass die Leute dann nicht arbeiten gehen (die halt müssen).
Es gibt immer die Zeit danach und wer will den Job verlieren?
Das ist nicht "unterhaltsam", sondern eine schlichte Abwägung, wovor man mehr Angst hat: vor dem Jobverlust oder der Sicherheitslage. Solange es halt nur finster ist und man ohne Lebensgefahr an seinen Arbeitsplatz kommt, wird so gut wie jeder kommen, klar.
trenck
Und was arbeiten 90% der Berufstätigen dann ohne Strom?
das ist doch unbedeutsam
hier ist einvernehmen zwischen DG und DN herzustellen
unentschuldigtes verbleiben kann ggf zu einer fristlosen entlassung fuehren (wird aber wohl kaum wer so handhaben)
nach abstimmung zwischen DG und DN wird es - wenn ohne strom wirklich nichts zu tun ist - auf urlaub fuer den DN rauslaufen.
grundsaetzlich gilt beim urlaub im streitfall die 50:50 regelung
dh - wenn ned besondere umstaende vorliegen wie schulpflichtige kinder mit denen urlaub nur waehrend der schulferien gemacht werden kann - dann kann der DG den DN laut bisheriger judikatur bis zu 50% des jahresurlaubsanspruchs einseitig in den urlaub schicken.
klar gibts dann noch irgendwelche grossbetriebe oder aemter bei denen das aufgrund von irgendwelchen regelungen nicht so zu machen ist.
aber das wird man dann auch erst im nachhinein rausfinden denk ich, da werden die arbeitsgerichte dann noch ihr woertchen mitreden wollen, denn so einen fall gabs noch nicht bisher dass durch hoehere gewalt der DG seine arbeitsleistung fuer den Dg nicht erbringen kann ...