Das ganze Vorhaben scheitert ja schon an seinen Dimensionen.

Mein Hund ist letzte Woche 7 Monate alt geworden und hat aktuell eine Widerrist- bzw Schulterhöhe von 75cm und den möchte ich ehrlich gesagt nicht im Rucksack herum schleppen.....

Das ganze Vorhaben scheitert ja schon an seinen Dimensionen.
Eine interessante Idee.Herakles hat geschrieben: ↑Sa 11. Mär 2023, 14:44Eine andere Praxis ist z.b. den Lauf bei einer Pistole, oder den Verschlusskopf bei einer Langwaffe auszubauen und mit sich in der Handtasche, Rucksack, Hosensack oder in der Jacke mitzuführen. Dabei bleibt der Rest der Waffe im Kofferraum des Autos eingeschlossen.
Dazu hat mir vor einigen Wochen meine Behörde folgendermaßen mündlich geantwortet:burggraben hat geschrieben: ↑Fr 10. Mär 2023, 21:231 - Übernachten bedeutet Schlafen. Während dem Schlafen tut man nicht transportieren, also muss verwahrt werden. Da ist ein Hotelsafe oder der eigene Safe am Heizkörper angekettet sicher rechtskonformer, also der Rucksack neben dem Bett wo du schläfst und keine Aufsicht halten kannst.
Auf eine mündliche Aussage würde ich mich nicht verlassen in Österreich.L0weraustrian hat geschrieben: ↑So 12. Mär 2023, 21:40Dazu hat mir vor einigen Wochen meine Behörde folgendermaßen mündlich geantwortet:burggraben hat geschrieben: ↑Fr 10. Mär 2023, 21:231 - Übernachten bedeutet Schlafen. Während dem Schlafen tut man nicht transportieren, also muss verwahrt werden. Da ist ein Hotelsafe oder der eigene Safe am Heizkörper angekettet sicher rechtskonformer, also der Rucksack neben dem Bett wo du schläfst und keine Aufsicht halten kannst.
am besten Unterbringung in einer Geldkassette und diese im Hotelsafe unterbringen
Auf meine Frage ob ein mittels Zahlenschloss versperrtes Bag, welches mittels Fahrrad-Zahlenschloss an einem fixen Gegenstand wie Heizkörper befestigt ist, detto erlaubt ist - da es für den Hotelsafe normalerweise einen Generalschlüssel gibt - als ausreichend gesichert gilt wurde mit ja beantwortet.
Ist der Lauf einer Pistole denn nicht ein waffenrelevanter Teil und das Herumtragen würde dann als Führen gelten und ist somit Waffenpass pflichtig?Herakles hat geschrieben: ↑Sa 11. Mär 2023, 14:44Eine andere Praxis ist z.b. den Lauf bei einer Pistole, oder den Verschlusskopf bei einer Langwaffe auszubauen und mit sich in der Handtasche, Rucksack, Hosensack oder in der Jacke mitzuführen. Dabei bleibt der Rest der Waffe im Kofferraum des Autos eingeschlossen.
Man muss schon ganz besondere Fähigkeiten haben wenn man mit einem nackten Pistolenlauf oder einem Verschusskopf alleine gezielt einen Schuss in eine Richtung abgeben kann oder dergleichen und das ohne MunitionVicco hat geschrieben: ↑Mo 13. Mär 2023, 15:16Ist der Lauf einer Pistole denn nicht ein waffenrelevanter Teil und das Herumtragen würde dann als Führen gelten und ist somit Waffenpass pflichtig?Herakles hat geschrieben: ↑Sa 11. Mär 2023, 14:44Eine andere Praxis ist z.b. den Lauf bei einer Pistole, oder den Verschlusskopf bei einer Langwaffe auszubauen und mit sich in der Handtasche, Rucksack, Hosensack oder in der Jacke mitzuführen. Dabei bleibt der Rest der Waffe im Kofferraum des Autos eingeschlossen.
Vicco hat geschrieben: ↑Mo 13. Mär 2023, 15:16Ist der Lauf einer Pistole denn nicht ein waffenrelevanter Teil und das Herumtragen würde dann als Führen gelten und ist somit Waffenpass pflichtig?Herakles hat geschrieben: ↑Sa 11. Mär 2023, 14:44Eine andere Praxis ist z.b. den Lauf bei einer Pistole, oder den Verschlusskopf bei einer Langwaffe auszubauen und mit sich in der Handtasche, Rucksack, Hosensack oder in der Jacke mitzuführen. Dabei bleibt der Rest der Waffe im Kofferraum des Autos eingeschlossen.
Ja drum: Direkter Weg zur Verwahrungsstelle (nach Hause).maggus hat geschrieben: ↑Mi 15. Mär 2023, 17:04und jetzt stellt euch mal vor ihr habt eure Pistole nach den Schießstand besuch im Rucksack und seit nur mal schnell einkaufen... und dann sowas...
https://www.krone.at/2955783
Tanken und Pinkeln mit Rucksack ist aber erlaubt.Yoshi hat geschrieben: ↑Do 16. Mär 2023, 15:02Ja drum: Direkter Weg zur Verwahrungsstelle (nach Hause).maggus hat geschrieben: ↑Mi 15. Mär 2023, 17:04und jetzt stellt euch mal vor ihr habt eure Pistole nach den Schießstand besuch im Rucksack und seit nur mal schnell einkaufen... und dann sowas...
https://www.krone.at/2955783
Danach würdest dir aber wünschen, Windel getragen zu habenAUG-andy hat geschrieben: ↑Do 16. Mär 2023, 15:18Tanken und Pinkeln mit Rucksack ist aber erlaubt.Yoshi hat geschrieben: ↑Do 16. Mär 2023, 15:02Ja drum: Direkter Weg zur Verwahrungsstelle (nach Hause).maggus hat geschrieben: ↑Mi 15. Mär 2023, 17:04und jetzt stellt euch mal vor ihr habt eure Pistole nach den Schießstand besuch im Rucksack und seit nur mal schnell einkaufen... und dann sowas...
https://www.krone.at/2955783
Windeln sind noch nicht Pflicht.![]()