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Frust- und Ärger v8.0
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Re: Frust- und Ärger v8.0
Was ist mit www.10mm-firearms.com denn los?
Ist da eine downtime angekündigt worden oder ein hoppala.
Hoffe ich denn die Seite war recht gut in Bezug auf das Kaliber.
Ist da eine downtime angekündigt worden oder ein hoppala.
Hoffe ich denn die Seite war recht gut in Bezug auf das Kaliber.
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Re: Frust- und Ärger v8.0
Das beweist halt genau gar nix oder kannst du beweisen dass du persönlich dein Handy bei dir hattest?RAR hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 06:19Ein Segen, dass das Handy jede Bewegung protokolliert … Man sollte halt nicht auch noch zufällig vor Ort gewesen seinAlaskan454 hat geschrieben: ↑Do 16. Mär 2023, 10:59Wennst blöderweise nicht belegen kannst das es nicht so war![]()
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Re: Frust- und Ärger v8.0
Danke , das ist bestenfalls ein IndizLaubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 09:17
Das beweist halt genau gar nix oder kannst du beweisen dass du persönlich dein Handy bei dir hattest?

Re: Frust- und Ärger v8.0
Abgesehen dass auch du denLaubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 09:17Das beweist halt genau gar nix oder kannst du beweisen dass du persönlich dein Handy bei dir hattest?

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Re: Frust- und Ärger v8.0
ich hatte schon zweimal das Vergnügen auf den teuren Plätzen zu sitzen aber erzähl mir bitte mehr darüber wie das funktioniert und was ein Staatsanwalt braucht um dich anzuklagen wenn dann nach einem 3/4 Jahr ein Freispruch raus kommt und die Richterin den Staatsanwalt fragt:" Was ihm da eingefallen ist?"RAR hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 09:42
Abgesehen dass auch du dennicht zu deuten weißt: Auch die Anklage braucht sowas wie Beweise. So ganz zufällig kommen die nicht ins Haus und wenn es nichts zu sehen gibt, sind sie auch schnell wieder dahin. In all meinen Jahren habe ich noch in eine unkorrekte Amtshandlung miterlebt -- aber vielleicht liegt das an meinem Lebenswandel? Wald - rufen - Echo?
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Re: Frust- und Ärger v8.0
Die Anklage hat ja Beweise, die Zeugenaussage.RAR hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 09:42Abgesehen dass auch du denLaubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 09:17Das beweist halt genau gar nix oder kannst du beweisen dass du persönlich dein Handy bei dir hattest?nicht zu deuten weißt: Auch die Anklage braucht sowas wie Beweise. So ganz zufällig kommen die nicht ins Haus und wenn es nichts zu sehen gibt, sind sie auch schnell wieder dahin. In all meinen Jahren habe ich noch in eine unkorrekte Amtshandlung miterlebt -- aber vielleicht liegt das an meinem Lebenswandel? Wald - rufen - Echo?
Und nun ist es am Beschuldigten diese zu entkräften, kann er das nicht obliegt es dem Richter welcher Aussage er mehr würdigt.
Re: Frust- und Ärger v8.0
Eine Zeugenaussage beweist schon mal gar nix, wenn es zu keiner Beeinträchtigung eines strafrechtlich geschützten Rechtsgut gekommen ist. Liegt nur eine Aussage vor, steht Aussage gegen Aussage. Dann wird ein 100/3a Bericht geschrieben und der StA wird die Ermittlungen einstellen.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 11:28Die Anklage hat ja Beweise, die Zeugenaussage.RAR hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 09:42Abgesehen dass auch du denLaubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 09:17Das beweist halt genau gar nix oder kannst du beweisen dass du persönlich dein Handy bei dir hattest?nicht zu deuten weißt: Auch die Anklage braucht sowas wie Beweise. So ganz zufällig kommen die nicht ins Haus und wenn es nichts zu sehen gibt, sind sie auch schnell wieder dahin. In all meinen Jahren habe ich noch in eine unkorrekte Amtshandlung miterlebt -- aber vielleicht liegt das an meinem Lebenswandel? Wald - rufen - Echo?
Und nun ist es am Beschuldigten diese zu entkräften, kann er das nicht obliegt es dem Richter welcher Aussage er mehr würdigt.
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Re: Frust- und Ärger v8.0
Halt ich persönlich für ein Gerücht.
Ich habs schon auf die Anklagebank als Beschuldigter geschafft obwohl der Geschädigte schon bei der Polizei wie auch bei der Verhandlung ausgesagt hat das ich ihm nichts getan habe.....

Re: Frust- und Ärger v8.0
Ich kenn deinen Sachverhalt nicht aber es gilt natürlich das Offizialprinzip und die Polizei muss alles aufnehmen, wenn sie von einem strafrechtlichen SV Kenntnis erlangt. Aber wenn nicht klar ist, ob es sich um strafrechtlichen Tatbestand handelt, dann schreibt man einen 100/3a Bericht. Musst mir nicht glauben, ist aber soAlaskan454 hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 14:22Halt ich persönlich für ein Gerücht.
Ich habs schon auf die Anklagebank als Beschuldigter geschafft obwohl der Geschädigte schon bei der Polizei wie auch bei der Verhandlung ausgesagt hat das ich ihm nichts getan habe.....![]()

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Re: Frust- und Ärger v8.0
Du ich bin lange genug selbst an der Türe gestanden wo man zwangsläufig im Laufe der Zeit Kontakt mit der Polizei und dem ganzen Prozedere hat.
Das Offizialprinzip ist mir natürlich bekannt nur stellt sich für mich die Frage welches Delikt ich im Zusammenhang mit Waffen anzeigen könnte, welches nicht strafrechtlich relevant ist um auf die eigentliche Frage von Maggus zurück zu kommen?

Lg
Re: Frust- und Ärger v8.0
Oke, aber über die Polizeiarbeit weiß ich selbst sehr gut Bescheid.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 17:03Du ich bin lange genug selbst an der Türe gestanden wo man zwangsläufig im Laufe der Zeit Kontakt mit der Polizei und dem ganzen Prozedere hat.
Das Offizialprinzip ist mir natürlich bekannt nur stellt sich für mich die Frage welches Delikt ich im Zusammenhang mit Waffen anzeigen könnte, welches nicht strafrechtlich relevant ist um auf die eigentliche Frage von Maggus zurück zu kommen?![]()
Lg
Ja, es gibt einige Tatbestände im WaffenG die nicht gerichtlich strafbare Handlung darstellen.
Deine Frage ist falsch formuliert. Es geht darum, wenn Person X sagt, dass er u.T mit einer Schusswaffe gesehen habe. Polizei ermittelt, sichtet Videomaterial, erkundigt sich bei weiteren Personen, kann aber nichts Belastendes feststellen. Es gibt nur einen Personalbeweis, nämlich die Aussage der Person X. Personalbeweise sind subjektive Beweise (Wahrnehmung) und somit fehleranfällig . Es steht Aussage gegen Aussage. In dem Fall ergibt sich für die Polizei kein strafrechtlicher Tatbestand und somit wird gem. 100/3a StPO berichtet und die StA entscheidet, ob für sie ein Anfangsverdacht besteht und ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht.
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Re: Frust- und Ärger v8.0
Alex87 hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 13:34
Eine Zeugenaussage beweist schon mal gar nix, wenn es zu keiner Beeinträchtigung eines strafrechtlich geschützten Rechtsgut gekommen ist. Liegt nur eine Aussage vor, steht Aussage gegen Aussage. Dann wird ein 100/3a Bericht geschrieben und der StA wird die Ermittlungen einstellen.
Eine Zeugenaussage ist grundsätzlich einmal ein Beweis. Oft auch das einzige Beweismittel zur Wahrheitsfindung.
§ 50 WaffG... in diesem Szenario.
Ist also auf jeden Fall relevant für den Staatsanwalt, falls es zu einer derartigen Anschuldigung kommt und der Beschuldigte keine Berechtigung zum führen von Schusswaffen in diesem Fall hat.
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Re: Frust- und Ärger v8.0
Und wenns eine Falschaussage wegen Inkompetenz,Dummheit oder Mutwillig ist von jemandem der nicht einmal dort war zu dem Zeitpunkt, reicht diese einzige "Zeugenaussage" unter Umständen aus damit du dir über deine Freizeitgestaltung die nächsten Jahre keine Sorgen mehr machen musst.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 19:14
Eine Zeugenaussage ist grundsätzlich einmal ein Beweis. Oft auch das einzige Beweismittel zur Wahrheitsfindung.
Re: Frust- und Ärger v8.0
Hab ich bezüglich Beweis etwas Gegenteiliges behauptet?Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 19:14Alex87 hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 13:34
Eine Zeugenaussage beweist schon mal gar nix, wenn es zu keiner Beeinträchtigung eines strafrechtlich geschützten Rechtsgut gekommen ist. Liegt nur eine Aussage vor, steht Aussage gegen Aussage. Dann wird ein 100/3a Bericht geschrieben und der StA wird die Ermittlungen einstellen.
Eine Zeugenaussage ist grundsätzlich einmal ein Beweis. Oft auch das einzige Beweismittel zur Wahrheitsfindung.
§ 50 WaffG... in diesem Szenario.
Ist also auf jeden Fall relevant für den Staatsanwalt, falls es zu einer derartigen Anschuldigung kommt und der Beschuldigte keine Berechtigung zum führen von Schusswaffen in diesem Fall hat.
Ich kenn den SV nicht genau und nur aus den Medien. Wenn § 50 WaffG, dann definitiv ein Strafrechtsdelikt aber du hast mich nicht verstanden. Es geht nicht darum, was passiert, wenn definitiv ein strafrechtlicher SV vorliegt mit belastenden Beweisen. Ich will das auch nicht mehr näher ausführen, da es eh nur zu Missverständnissen führt, wenn man nicht ein juristisches Grundwissen besitzt und damit beruflich nichts zu tun hat.
Re: Frust- und Ärger v8.0
Nein. Eine Zeugenaussage ist kein Beweis und hat nirgendwo einen Wert, wenn da sonst keine brauchbaren Verdachtsmomente vorliegen. Wenn du natürlich auf dem Ü-Video drauf bist, wie das wohl in Graz der Fall war, bekommst du halt Besuch.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Sa 18. Mär 2023, 11:28Die Anklage hat ja Beweise, die Zeugenaussage.
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
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