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Wechselsytem zu Kat A 17er Platz
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- sixtwentynine
- .223 Rem
- Beiträge: 182
- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Wechselsytem zu Kat A 17er Platz
Hallo zusammen,
mein Wissen zum aktuellen Waffemrecht ist ein wenig eingerostet, das war schon mal besser.
Folgende Fragestellung:
Ich habe einen Ar15 .223 HA auf einem Kat A 17er Platz.
Wenn ich jetzt ein 9mm Wechselsystem dazukaufe kann ich dann >10 Schuss Magazine ebenfalls dazu kaufen?
Freilich ist der 223. HA zum Kaufzeitpunkt der neuen 9mm Magazine zerlegt und keinesfalls überschreite ich irgendeine festgelegte Anzahl von Plätzen.
Auf der Wbk sind 3x Kat. B, 1x Kat. A 17er HA ,1x Kat. A 17er Pistole
Beste Grüße
mein Wissen zum aktuellen Waffemrecht ist ein wenig eingerostet, das war schon mal besser.
Folgende Fragestellung:
Ich habe einen Ar15 .223 HA auf einem Kat A 17er Platz.
Wenn ich jetzt ein 9mm Wechselsystem dazukaufe kann ich dann >10 Schuss Magazine ebenfalls dazu kaufen?
Freilich ist der 223. HA zum Kaufzeitpunkt der neuen 9mm Magazine zerlegt und keinesfalls überschreite ich irgendeine festgelegte Anzahl von Plätzen.
Auf der Wbk sind 3x Kat. B, 1x Kat. A 17er HA ,1x Kat. A 17er Pistole
Beste Grüße
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz
Ja, 2 Wechselsysteme dazu möglich.
Lg m
Lg m
Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz
Im Waffengesetz ist nur die Rede von einer Bemessung der Zubehöranzahl anhand der Anzahl der Kat B Plätze, nämlich die doppelte Anzahl. Art des Zubehörs oder wofür das Zubehör verwendet wird, ist irrelevant. Entscheidend ist, dass B Plätze vorhanden sind.
Mit dieser Rechnung käme ich auf 6 Stück Zubehör, die du dir beschaffen kannst.
Mit dieser Rechnung käme ich auf 6 Stück Zubehör, die du dir beschaffen kannst.
- sixtwentynine
- .223 Rem
- Beiträge: 182
- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz
Die bisherigen Antworten sind zwar für mich nicht ganz übereinstimmend, aber anscheindend besteht die ein oder andere Möglichkeit.
Wie ist das mit dem Kauf vom Wechselsytem?
Zuerst zur Behörde oder direkt zum Händler?
Wie ist das mit dem Kauf vom Wechselsytem?
Zuerst zur Behörde oder direkt zum Händler?
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz
Du kannst bei bis zu zwei zubehoerde pro kat B platz einfach beim haendler kaufensixtwentynine hat geschrieben: ↑So 2. Apr 2023, 14:07Die bisherigen Antworten sind zwar für mich nicht ganz übereinstimmend, aber anscheindend besteht die ein oder andere Möglichkeit.
Wie ist das mit dem Kauf vom Wechselsytem?
Zuerst zur Behörde oder direkt zum Händler?
Alle Behoerden die ich kenne beruecksichten die intention des gesetzes und gehen davon aus dass dir selbstverstaendlich je zwei wechselsystem fuer alle waffenplaetze auf der WBK bzw dem WP zustehen, also auch fuer die kat A plaetze.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz
Ist dann das Zubehör auch automatisch Kat. A ?
Auch wenn es sich um ein 22 LR Wechselsystem handelt?
Auch wenn es sich um ein 22 LR Wechselsystem handelt?
Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz
Randfeuerzündung können kein Kat A sein.
Zusätzlich: Wechselsystem ist an keine Waffe mehr gebunden.
Du solltest Dir mal das Waffg zu Gemüte führen.
Zusätzlich: Wechselsystem ist an keine Waffe mehr gebunden.
Du solltest Dir mal das Waffg zu Gemüte führen.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 502
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz
Eine KK Selbstlader mit >60cm der sich durch zusammenklappen funktionsfähig auf unter <60cm verkürzen lässt ist §17/1/Z11 und somit Kat A

Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz
Ich kenn das Waffengesetz
Wollte nur nachfragen da mir ein Bekannter Schützen Kollege erzählt hat das ihm die BH das 22lr Wechselsystem als Kat. A eingetragen hat weil die Waffe dafür als A eingetragen ist.
Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz
@Mr Danger: ist aber eher die Ausnahme als die Regel.
@Krispi: ja, wenn er die WBK länger hat. Nach neuem Gesetz ist das WS nicht an die Basis Waffe gebunden.
@Krispi: ja, wenn er die WBK länger hat. Nach neuem Gesetz ist das WS nicht an die Basis Waffe gebunden.
Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz
jede BH handhabt das anders
technisch gesehen ist es falsch was da passiert ist
eine 22lr (in mindestlaenge) kann nicht kat A sein
aber ist doch egal
besser als die BH sagt "im gesetz steht dass es nur bei kat B plaetzen zwei wechselsystem dazu gibt"
das kann sie naemlich auch
ich wuesste welche von den beiden optionen mir lieber waere
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