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Wechselsystem ohne KW
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Wechselsystem ohne KW
Entweder ich "lese" daran vorbei, oder ihr redets an einander vorbei habe ich das Gefühl.
Es geht jeweils darum, wenn ich meine WBK-Plätze schon komplett belegt habe, oder?
Bei 2/2 Plätzen belegt, 1 WS und ein Griffstück, zuhause zusammengebaut sind = BÖSE. Wenn ich aber 1/2 Plätze belegt habe, dann könnte ich das WS und Griffstück zusammengebaut haben, weil ich meine Plätze nicht überschreite.?!?!
Es geht jeweils darum, wenn ich meine WBK-Plätze schon komplett belegt habe, oder?
Bei 2/2 Plätzen belegt, 1 WS und ein Griffstück, zuhause zusammengebaut sind = BÖSE. Wenn ich aber 1/2 Plätze belegt habe, dann könnte ich das WS und Griffstück zusammengebaut haben, weil ich meine Plätze nicht überschreite.?!?!
Re: Wechselsystem ohne KW
du kannst dich natuerlich immer fragen:
"was waere das delikt dass ich begehe damit"
und da wuerde mir eigentlich nix einfallen dazu
aber den aerger und den stress den du hast ggf
das zahlt sich nie und nimmer aus
machs einfach ned
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Re: Wechselsystem ohne KW
Eh, mach ich a) nicht, weil ich es so nicht machen würde und es immer getrennt lagern würde - (Rechts)sicherheit geht vor, b) weil ich aktuell kein WS habe. Und ich bin mal gespannt, wann es dazu eine Judikatur geben wird...
Ging mir nur darum, ob ich euch eben falsch verstehe mit "was ist, wenn WBK voll ist" vs "nicht voll".
Ging mir nur darum, ob ich euch eben falsch verstehe mit "was ist, wenn WBK voll ist" vs "nicht voll".
- Glock1768
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Re: Wechselsystem ohne KW
ich würde es an deiner Stelle nicht riskieren ...Trugor hat geschrieben: ↑Mi 24. Mai 2023, 18:25Entweder ich "lese" daran vorbei, oder ihr redets an einander vorbei habe ich das Gefühl.
Es geht jeweils darum, wenn ich meine WBK-Plätze schon komplett belegt habe, oder?
Bei 2/2 Plätzen belegt, 1 WS und ein Griffstück, zuhause zusammengebaut sind = BÖSE. Wenn ich aber 1/2 Plätze belegt habe, dann könnte ich das WS und Griffstück zusammengebaut haben, weil ich meine Plätze nicht überschreite.?!?!
Re: Wechselsystem ohne KW
Eh nicht...hab ich ja schon geschrieben, dass ich das nicht mache...
Ich bin ja auch nicht der TE, sondern habe mich gefragt, wo jetzt gewo und rand00m sich in der Argumentation unterscheiden bzw ob sie von unterschiedlichen Voraussetzungen sprechen. Nämlich WBK voll vs noch nicht voll. Aber dazu gab es jetzt keine Antwort...das war alles was mich interessiert hat.
Ich bin ja auch nicht der TE, sondern habe mich gefragt, wo jetzt gewo und rand00m sich in der Argumentation unterscheiden bzw ob sie von unterschiedlichen Voraussetzungen sprechen. Nämlich WBK voll vs noch nicht voll. Aber dazu gab es jetzt keine Antwort...das war alles was mich interessiert hat.
- Wilhelmshoehe
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Re: Wechselsystem ohne KW
der lautet:Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 25. Mai 2023, 11:42Wenn sonst nix picken bleibt, gibt es immer den § 51 Abs. 2
(2)Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen, wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, sofern das Verhalten nicht nach den §§ 50 oder 51 Abs. 1 zu ahnden oder § 32 Abs. 3 anzuwenden ist.
und das bringt uns wieder zur frage:
was waere der verstoss bzw was waere das delikt...?
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Re: Wechselsystem ohne KW
Du fragtest nach Delikt und Du hast eine der beiden Besenklauseln des WaffG bekommen 

Re: Wechselsystem ohne KW
diese besenklauseln beduerfen aber ebenfalls eines verstossesWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 25. Mai 2023, 15:32Du fragtest nach Delikt und Du hast eine der beiden Besenklauseln des WaffG bekommen![]()
den verstoss sehe ich weit und breit halt nirgendst
spaetestens beim LVG ist schluss mit dem bloedsinn wenn dir a erste instanz a strafe ohne ein konkretes delikt aufbrummen will
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Re: Wechselsystem ohne KW
wos?Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Fr 26. Mai 2023, 09:45Meldepflicht![]()
Oder willst du etwa argumentieren, dass du nicht melden musst wenn du eine Schusswaffe von Kat B in Kat A umbaust![]()
warum ist das aufschieben eines frei erhaeltlichen nicht direkt gasdruck belasteten griffstueckes auf ein rechtmaessig besessenes waffenzubehoer ein umbau von Kat B in Kat A ?
zuerst ist es ein waffenteil
danach ist es eine schusswaffe
die bestimmungen die dafuer gelten sind aber die gleichen
siehe dazu auch:
WaffG § 2.
(1) ....
(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen....
da alle bestimmungen die fuer schusswaffen gelten auch fuer waffenzubehoer gelten hat sich also im prinzip nix geaendert
richtig ist dass nach dem zusammenschieben das datenfeld "Art" im ZWR nicht mehr zutreffen ist
das ZWR hat aber nur deklarative wirkung
es ist ein werkzeug der verwaltung
fuer den waffenbesitzer ist es - rechtlich gesehen - bedeutungslos
trotzdem wuerde ich es nicht tun
eine untere behoerde kann dir a unmenge aerger damit machen und nachher in den instanzen .... das sprichwort ist ja bekannt:
auf hoher see und vor gericht ...
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Re: Wechselsystem ohne KW
Wie du sagst, wesentlicher Bestandteil ist nicht gleich Schusswaffe. Hat man eine Schusswaffe dann hat man keinesfalls "nur" mehr wesentliche Bestandteile im Besitz.
Da hätte man den also Verstoß, auch trotz ausreichender Plätze...
Also >> Meldung machen und basta
Die Meldepflicht ist also genauso schlagend, wie z.B. auch bei einem Umbau in eine höhere Kategorie...
Da hätte man den also Verstoß, auch trotz ausreichender Plätze...
Also >> Meldung machen und basta
Re: Wechselsystem ohne KW
okWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Fr 26. Mai 2023, 12:38Wie du sagst, wesentlicher Bestandteil ist nicht gleich Schusswaffe. Hat man eine Schusswaffe dann hat man keinesfalls "nur" mehr wesentliche Bestandteile im Besitz.
Die Meldepflicht ist also genauso schlagend, wie z.B. auch bei einem Umbau in eine höhere Kategorie...
Da hätte man den also Verstoß, auch trotz ausreichender Plätze...
Also >> Meldung machen und basta
wennst meinst
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Re: Wechselsystem ohne KW
Die ewige Diskussion um die Wechselsysteme ist unnütz und absolut entbehrlich.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Fr 26. Mai 2023, 12:38Wie du sagst, wesentlicher Bestandteil ist nicht gleich Schusswaffe. Hat man eine Schusswaffe dann hat man keinesfalls "nur" mehr wesentliche Bestandteile im Besitz.
Die Meldepflicht ist also genauso schlagend, wie z.B. auch bei einem Umbau in eine höhere Kategorie...
Da hätte man den also Verstoß, auch trotz ausreichender Plätze...
Also >> Meldung machen und basta
Solange es keine eindeutigen Vorgaben gibt, wie mit den Griffstücken verfahren wird, ist alles reine Spekulation. Es sind schon tausende WS inklusive Griffstücke im Umlauf und es werden täglich mehr. Der Handel weiß sicher um die Problematik, sieht aber keinen Handlungsbedarf weil es derzeit kein Verbot gibt Griffstücke frei zu verkaufen.
Momentan gibt es keinen (rechtlichen) Grund sich kein WS mit separaten Griffstück zu kaufen und ordnungsgemäß am Stand zu verwenden. Was irgendwann beschlossen wird ist derzeit unerheblich. Wird auf Altbestand rauslaufen wie immer bei einer Verschärfung. Soll jeder für sich selbst entscheiden ob er sich was kaufen will oder nicht. Aber andauernd den Missionar rausholen und den Teufel an die Wand malen ist nur peinlich. Wir alle sind alt genug um selbst entscheiden zu können.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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