Hi.
Mein Junior (23) möchte während meines Urlaubs meine Bockflinte nutzen.
Ich denke, ich kann sie ihm ohne weiters überlassen, wollte aber doch nochmal sichergehen…
Muss/Sollte ich ihm die Überlassung irgendwie schriftlich bestätigen?
Was sollte dann drinnen stehen?
Beide Namen, Geb-Datum, Waffe mit SNr, Überlassungszeitraum?
Thx Mike
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Zeitweilige Überlassung Kat C
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Zeitweilige Überlassung Kat C
Drum fragst hier nach, sehr löblich!
Ich würde mal sagen; unklug wär es net und schaden wirds auch ned.
Beide Namen klingt schon mal sehr gut.
Geburtsdatum, hm.
Würde eher sagen: ausgewiesen durch Dokument, ausgestellt von, ausgestellt am.
( ja, ich habe gelesen es is der Junior. Trotzdem.)
Seriennummer der Waffe; klingt auch vernünftig.
Überlassungszeitraum? Zeitraum?
Eher ned, sondern Überlassung ab.
Würd ich so machen, wäre ich an deiner Stelle.
mrd[at]LetsGoShooting.at
Re: Zeitweilige Überlassung Kat C
Das Überlassen von Schusswaffen ist im Waffengesetz geregelt, inkl Meldepflicht.
Ein schriftlicher "Kaufvertrag" bzw Erwerbsnachweis ist nicht zwingend erforderlich, dient aber der Absicherung für deinen persönlichen Nachweis, wo deine Waffe verblieben ist.
Wenn du nichts schriftlich hast, kannst du nichts beweisen.
Ob du "deine" Waffe an einem bestimmten Datum wieder zurück bekommst, ist eine privat vertraglich zu vereinbarende Angelegenheit und hat mit den Regelungen des WaffG nichts zu tun.
Ein schriftlicher "Kaufvertrag" bzw Erwerbsnachweis ist nicht zwingend erforderlich, dient aber der Absicherung für deinen persönlichen Nachweis, wo deine Waffe verblieben ist.
Wenn du nichts schriftlich hast, kannst du nichts beweisen.
Ob du "deine" Waffe an einem bestimmten Datum wieder zurück bekommst, ist eine privat vertraglich zu vereinbarende Angelegenheit und hat mit den Regelungen des WaffG nichts zu tun.