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Waffenexport nach Ungarn
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenexport nach Ungarn
Werte Foristi!
Nachdem sich ein Interessent aus Ungarn gemeldet hat, welcher eine Waffe Kategorie B von mir erwerben möchte, ich jedoch keine Ahnung habe, ob das überhaupt sinnvoll möglich ist, meine Frage an euch:
Kennt jemand einen Händler (in Wien), der mit ungarischen Waffen-Käufern oder ungarischen Waffen-Händlern Geschäfte macht? Den würde ich gerne befragen, ob er als Mittelsmann für diese speziellen Dienste zur Verfügung steht.
Danke euch für Tipps oder Hinweise
Nachdem sich ein Interessent aus Ungarn gemeldet hat, welcher eine Waffe Kategorie B von mir erwerben möchte, ich jedoch keine Ahnung habe, ob das überhaupt sinnvoll möglich ist, meine Frage an euch:
Kennt jemand einen Händler (in Wien), der mit ungarischen Waffen-Käufern oder ungarischen Waffen-Händlern Geschäfte macht? Den würde ich gerne befragen, ob er als Mittelsmann für diese speziellen Dienste zur Verfügung steht.
Danke euch für Tipps oder Hinweise
Re: Waffenexport nach Ungarn
Kannst selber einfach und schnell schaffen.mikonis hat geschrieben: ↑Mo 4. Sep 2023, 22:45Werte Foristi!
Nachdem sich ein Interessent aus Ungarn gemeldet hat, welcher eine Waffe Kategorie B von mir erwerben möchte, ich jedoch keine Ahnung habe, ob das überhaupt sinnvoll möglich ist, meine Frage an euch:
Kennt jemand einen Händler (in Wien), der mit ungarischen Waffen-Käufern oder ungarischen Waffen-Händlern Geschäfte macht? Den würde ich gerne befragen, ob er als Mittelsmann für diese speziellen Dienste zur Verfügung steht.
Danke euch für Tipps oder Hinweise
Der Typ in Ungarn sollte zur Polizei zu Hause (je nach Wohnsitz - wovon ist er?), und eine Importerlaubnis zur Waffe beantragen (Schein 16). Damit fährt er nach Wien, und meldet sich bei der BPD in Schottenring 7-9.
Da muss er €62,10 zahlen, der Importschein aus Ungarn wird weggenommen, und er bekommt einen Exportschein anstatt. Damit darf er schon die Waffe von dir abholen und damit nach Ungarn fahren (Kauf-Verkauf Papierkramm nicht vergessen, wie normal, auch eine Kopie seiner Exporterlaubnis ist gut zu haben). Das muss er oder kannst du mit der BPD im Voraus klar machen, ob sie den Kaufvertrag brauchen, den Exportschein zu erstellen, oder dein Interessent muss erst zur BPD, und kann die Waffe nur danach kaufen. Das kann ich nicht sagen, ich habe nur meine eigene Waffe nach Ungarn exportiert, Kauf-Verkauf passierte zwischen Exporteur und Importeur nicht.
Es gibt einen Händler in Bruck an der Leitha, wer das macht, aber das kostet heftig. Gewo macht das nicht, frag ihn nicht.
Per Post ist es gesetzlich nicht erlaubt, nach Ungarn eine Waffe zu senden (mindestens auf der ungarischer Seite - diese Möglichkeit ist einfach nicht in den Gesetzen geschrieben = nicht erlaubt). Trotzdem machen sie das, das kann aber am ungarischen Ende zu Problemen führen, würde ich nicht empfehlen.
In Schottenring enen Termin zu beantragen ist definitiv empfohlen. In Ungarn dein Interessent hat 8 Kalendertage ab erwerb der Waffe, das einschreiben zu lassen, und dazu muss er erst zum Beschussamt (in Budapest), einen neuen Beschuss machen zu lassen, und auch zum Hauptverein, eine Erlaubnis für die Waffe zu bekommen, dann zur Poliziei.
AndyA
Re: Waffenexport nach Ungarn
Danke dir für deine Nachricht. Falls das wirklich etwas werden sollte - der Interessent also genug Enthusiasmus aufbringt - werde ich berichten.
Re: Waffenexport nach Ungarn
Kettner oder Springer in Wien ....die würde ich anrufen und fragen ....hab da mal was gehört ...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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Re: Waffenexport nach Ungarn
Aufpassen, persönliches Aushändigen ist mE problematisch, wenn in der Exportgenehmigung nicht vermerkt ist, dass es so erfolgt, weil es andernfalls Überlassen an einem zum Besitz [in Österreich] berechtigte Person ist.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffenexport nach Ungarn
so ist es
§ 37. (1)
Für das Verbringen von Schußwaffen oder Munition aus dem Bundesgebiet in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union stellt die Behörde auf Antrag einen Erlaubnisschein aus. Sofern der Betroffene im Bundesgebiet keinen Wohnsitz hat, stellt den Erlaubnisschein die nach seinem Aufenthalt zuständige Behörde aus. Er darf nur ausgestellt werden, wenn der Inhaber der Schußwaffen oder Munition zu deren Besitz im Bundesgebiet berechtigt ist und wenn eine allenfalls erforderliche vorherige Einwilligung des Empfängermitgliedstaates für das Verbringen vorliegt.
quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
das formular gem. §37.1 zur ausfuhr enthaelt auch die identitaet des transportierenden und den art des transportes
§ 37. (1)
Für das Verbringen von Schußwaffen oder Munition aus dem Bundesgebiet in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union stellt die Behörde auf Antrag einen Erlaubnisschein aus. Sofern der Betroffene im Bundesgebiet keinen Wohnsitz hat, stellt den Erlaubnisschein die nach seinem Aufenthalt zuständige Behörde aus. Er darf nur ausgestellt werden, wenn der Inhaber der Schußwaffen oder Munition zu deren Besitz im Bundesgebiet berechtigt ist und wenn eine allenfalls erforderliche vorherige Einwilligung des Empfängermitgliedstaates für das Verbringen vorliegt.
quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
das formular gem. §37.1 zur ausfuhr enthaelt auch die identitaet des transportierenden und den art des transportes
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Re: Waffenexport nach Ungarn
Na ja, mein Fall war definitiv anders, als ich meine exportierende Waffe schon laut ZWR auf meiner WBK als in Österreich berechtigte hatte, und musste keinem verkaufen.
Aber auf Schein 16 muss man auch schreiben, wie die Waffe transportiert wird (z.B. der Käufer fährt mit Auto).
Aber auf Schein 16 muss man auch schreiben, wie die Waffe transportiert wird (z.B. der Käufer fährt mit Auto).
Re: Waffenexport nach Ungarn
Bitte was? Oder steh hier nur ich auf der LeitungAndyA hat geschrieben: ↑Mi 6. Sep 2023, 08:07Na ja, mein Fall war definitiv anders, als ich meine exportierende Waffe schon laut ZWR auf meiner WBK als in Österreich berechtigte hatte, und musste keinem verkaufen.
Aber auf Schein 16 muss man auch schreiben, wie die Waffe transportiert wird (z.B. der Käufer fährt mit Auto).
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Re: Waffenexport nach Ungarn
"Bitte was?" ist an Satz 1 oder Satz 2?Promo hat geschrieben: ↑Mi 6. Sep 2023, 12:02Bitte was? Oder steh hier nur ich auf der LeitungAndyA hat geschrieben: ↑Mi 6. Sep 2023, 08:07Na ja, mein Fall war definitiv anders, als ich meine exportierende Waffe schon laut ZWR auf meiner WBK als in Österreich berechtigte hatte, und musste keinem verkaufen.
Aber auf Schein 16 muss man auch schreiben, wie die Waffe transportiert wird (z.B. der Käufer fährt mit Auto).
Re: Waffenexport nach Ungarn
Auf beide. Ad 2. Satz, was ist "Schein 16"?
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Re: Waffenexport nach Ungarn
Das ist die Export (Österreich) oder Import (Ungarn) Erlaubnis. Laut EU Gesetze hat das irgendwie die Nummer 16 bekommen. Mehr davon weiß ich nicht, das ist aber hier in Ungarn von der Polizei immer als "Schein 16" referiert.
Und für Satz 1:
In der Export-Import Erlaubnis war ich gleichzeitig der Exportierer (aus A) und Importierer (nach H) der Waffe. Als ich die Waffe mit meiner östereichischer WBK in Österreich gekauft habe, und sie wie normal, im ZWR registriert wurde, und nach dem Export-Import in Ungarn in mein "braunes Buch" eingeschrieben wurde, das ist ganz normal.