Aber nicht weil man die Antworten darauf nicht weis, sondern im konkreten Fall gegen das Gesetz verstoßen wird
Grüße
edit: Abgesehen davon das keine dieser Fragen für mich persönlich eine Relevanz hat.
Aber nicht weil man die Antworten darauf nicht weis, sondern im konkreten Fall gegen das Gesetz verstoßen wird
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann wird das auf die Uhrzeit ankommen. Bei Dunkelheit wären etwa 3 Stunden zulässig, bei Tageslicht bis zu 6. Natürlich unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Kat. C Gewehr handelt.gewo hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 16:33darf ich nach der jagd - nachdem die strecke gelegt wurde, die fackeln erloschen und die jagdhornbläser verstummt sind - wenn ich mit meinem jagdherren und den jagdgenossen beim kesseltrieb essen bin mein gewehr in meinem grünen off-roader versperrt lassen. die wesentlichen waffenteile sind mit dem fahrzeug verbunden, die waffe ist von aussen nicht zu sehen und das auto hat auch kein soft-verdeck sondern eine vollstaendige karosserie
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wenn ja wie lang
Darf ich? Wie siehts aus wenn unberechtigte anwesend sind und das Gewehr versperrt mit Abzugsschloss an der Wand befestigt ist?
Waffenhändler
Wie man aus einem legendären Urteil folgern kann, lautet die richtige Antwort (zumindest für Jäger):KarawankenHippie hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 19:02Darf ich? Wie siehts aus wenn unberechtigte anwesend sind und das Gewehr versperrt mit Abzugsschloss an der Wand befestigt ist?
"Herr Inspektoa, habedere!
NeinKarawankenHippie hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 19:02Darf ich? Wie siehts aus wenn unberechtigte anwesend sind und das Gewehr versperrt mit Abzugsschloss an der Wand befestigt ist?
Naja, wenn ich lese, was lt. gewo Ausbilder (!) im Jagdkurs ihren Schülern erzählen (z.B. "nur Jäger dürfen Kategorie C Waffen besitzen"), dann fragt man sich schon, ob das ein Einzelfall war, oder ob solche Blödheiten unter der Jägerschaft nicht weit verbreitet sind ...ebner33 hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 15:37Das spreche ich dir auch gar nicht ab.
Nur die Verallgemeinerung geht in meinen Augen einfach gar nicht...
Du siehst ein paar Leute die zu dir kommen, und warst einmal bei nem Vorbereitungskurs für den Jagdschein.
Daraus abzuleiten dass alle Jäger in Österreich keine Ahnung von unseren Waffengesetzen haben, ist schlichtweg daneben.
Find' ich immer noch faszinierend, wie die Behörde sich bei Kat. C, die effektiv jeder einfachst bekommen kann, betreffend Verwahrungsmängel aufregt...gewo hat geschrieben: ↑Fr 29. Sep 2023, 00:54NeinKarawankenHippie hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 19:02Darf ich? Wie siehts aus wenn unberechtigte anwesend sind und das Gewehr versperrt mit Abzugsschloss an der Wand befestigt ist?
Denn bei einem geradezugrepetierer kannst du nicht alle wesentlichen waffenteile gegen wegnahme sichern. Der verschluss geht immer raus, und der ist ein waffenrechtlich relevanter teil.
Auch bei kipplaufgewehren und kammerstengelrepetierern ist das fast nicht zu verhindern, aber mit ein bisserl bastelei gehts.
Relativ problemlos sind diesbezueglich nur unterhebelrepetierer und vorderschaftrepetierbuechsen.
Dass heisst nicht dass man die problemlos an die wand versperren kann, aber bei denen kann man es argumentieren und im schlimnsten fall wird es aufforderung der behoerde einen ordnungsgemaesseren zustand herzustellen als er dzt vorliegt.
Beim geradezugrepetiere aber kannst - auch wenn er an der wand versperrt ist - mit einem handgriff einen waffenrechtlich relevanten teil Entfernen.
Da isses nimmet weit zum schweren verwahrungsmangel …
Nö. U18, Personen mit Waffenverbot, etc. kriegen keine. Ich gehe davon aus, dass Waffenhändler das bei einem Kauf überprüfen. Was illegal passiert, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch hier gehe ich (komplett laienhaft, ich weiß) davon aus, dass es leichter sein dürfte, eine Pistole illegal zu kriegen, als einen sperrigen Repetierer.Skill Issue hat geschrieben: ↑Fr 29. Sep 2023, 09:13Find' ich immer noch faszinierend, wie die Behörde sich bei Kat. C, die effektiv jeder einfachst bekommen kann, betreffend Verwahrungsmängel aufregt...
Das Internet ist prall gefüllt mit 3D-Druck-Daten und Anleitungen, wie man sich quasi in seinem Wohnzimmer einen 9x19-Halbautomaten zusammenbastelt. Die Fortschritte in der Technologie machen vor einem steinalten Waffengesetz nicht Halt.trenck hat geschrieben: ↑Fr 29. Sep 2023, 10:20Nö. U18, Personen mit Waffenverbot, etc. kriegen keine. Ich gehe davon aus, dass Waffenhändler das bei einem Kauf überprüfen. Was illegal passiert, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch hier gehe ich (komplett laienhaft, ich weiß) davon aus, dass es leichter sein dürfte, eine Pistole illegal zu kriegen, als einen sperrigen Repetierer.Skill Issue hat geschrieben: ↑Fr 29. Sep 2023, 09:13Find' ich immer noch faszinierend, wie die Behörde sich bei Kat. C, die effektiv jeder einfachst bekommen kann, betreffend Verwahrungsmängel aufregt...
trenck
Wie kommst denn bitte zu dieser Annahme?trenck hat geschrieben: ↑Fr 29. Sep 2023, 10:20Nö. U18, Personen mit Waffenverbot, etc. kriegen keine. Ich gehe davon aus, dass Waffenhändler das bei einem Kauf überprüfen. Was illegal passiert, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch hier gehe ich (komplett laienhaft, ich weiß) davon aus, dass es leichter sein dürfte, eine Pistole illegal zu kriegen, als einen sperrigen Repetierer.Skill Issue hat geschrieben: ↑Fr 29. Sep 2023, 09:13Find' ich immer noch faszinierend, wie die Behörde sich bei Kat. C, die effektiv jeder einfachst bekommen kann, betreffend Verwahrungsmängel aufregt...
trenck
Muss ja net amal ein Altbestandordonanzler sein... beim Privatverkauf muss der Verkäufer ja nicht drauf schaun, ob der ein Waffenverbot hat und schwupps hat er einen Repetierer "legal"ebner33 hat geschrieben: ↑Fr 29. Sep 2023, 11:18Wie kommst denn bitte zu dieser Annahme?
Kat B Waffen sind bedeutend schwerer zu beschaffen als Kat C Waffen.
Deshalb kost ne Glock am Schwarzmarkt auch schnell mal einige Tausend Euro wohingegen du nen "Altbestand" Ordonanzler fast an jeder Ecke für ein paar hundert Euro bekommst...
Eigentlich neinAmorphous hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 17:30Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann wird das auf die Uhrzeit ankommen. Bei Dunkelheit wären etwa 3 Stunden zulässig, bei Tageslicht bis zu 6. Natürlich unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Kat. C Gewehr handelt.gewo hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 16:33darf ich nach der jagd - nachdem die strecke gelegt wurde, die fackeln erloschen und die jagdhornbläser verstummt sind - wenn ich mit meinem jagdherren und den jagdgenossen beim kesseltrieb essen bin mein gewehr in meinem grünen off-roader versperrt lassen. die wesentlichen waffenteile sind mit dem fahrzeug verbunden, die waffe ist von aussen nicht zu sehen und das auto hat auch kein soft-verdeck sondern eine vollstaendige karosserie
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wenn ja wie lang
2004 wurde jemandem die WBK entzogen, weil er seine Schrotflinte, die im Zuge der Verwahrung gestohlen wurde, nach einem Wettbewerb im Tontaubenschießen auf dem Gelände zerlegt in einem Waffenkoffer seines Fahrzeugs verstaut hat. Der Koffer war aber von außen sichtbar, weswegen vonseiten der Behörde auch argumentiert werden konnte, dass für Dritte aufgrund der Umstände annehmbar war, dass sich in dem Fahrzeug aller Wahrscheinlichkeit nach eine Waffe befinden wird. Außerdem war sich der Beschuldigte nicht einmal gänzlich sicher, sein Auto überhaupt abgesperrt zu haben.gewo hat geschrieben: ↑Fr 29. Sep 2023, 14:33Eigentlich neinAmorphous hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 17:30Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann wird das auf die Uhrzeit ankommen. Bei Dunkelheit wären etwa 3 Stunden zulässig, bei Tageslicht bis zu 6. Natürlich unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Kat. C Gewehr handelt.gewo hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 16:33darf ich nach der jagd - nachdem die strecke gelegt wurde, die fackeln erloschen und die jagdhornbläser verstummt sind - wenn ich mit meinem jagdherren und den jagdgenossen beim kesseltrieb essen bin mein gewehr in meinem grünen off-roader versperrt lassen. die wesentlichen waffenteile sind mit dem fahrzeug verbunden, die waffe ist von aussen nicht zu sehen und das auto hat auch kein soft-verdeck sondern eine vollstaendige karosserie
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wenn ja wie lang
3 std wäre erlaubt wenn es keinerlei grund zur annahme gäbe dass sich im fahrzeug eine waffe befindet.
In unmittelbarem zeitlichen nachzug nach einer drückjagd entspricht es der lebenserfahrung dass sich in jedem einzelnen fahrzeug dort eine waffe befinden wird …