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Import großer Magazine.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von yoda » So 5. Nov 2023, 11:42

gewo hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 11:41
yoda hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 11:34
chrtha hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 10:54
....Was sicher nicht stimmt (sorry, Promo) ist, dass ich einfach einführen darf und erst anschließend melden muss - dem steht das klare Einfuhrverbot in § 17 Abs 1 entgegen ("Verboten sind der Erwerb, die EINFUHR, der Besitz, das Überlassen und das Führen:"). Gesetzlich verboten ist es also....
(2)Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz. § 37 bleibt unberührt.
Eben
Steht ja da
Par 37 gilt
Einfuhrerlaubnis
Ja ist eh unberührt, steht auch nur SCHUSSWAFFEN, ist ein Magazin aber nicht. Die Auskunft meiner Behörde war genau so wie Promo sagt, importieren, melden/eintragen, fertig.

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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von gewo » So 5. Nov 2023, 13:01

Entspricht wahrscheinlich nicht der rechtslage.
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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von chrtha » So 5. Nov 2023, 16:07

@yoda:

Daher bleibt es verboten. Ich bin als Privater nicht im Sinne des Abs (2) befugt zu irgendetwas im Inland, weswegen eine Einfuhr nach § 17 Abs 1 verboten ist. Daher ist die Behördenauskunft meines Erachtens falsch.

Und weil Händler nach Abs 2 ausgenommen sind, und Magazine in § 37 nicht vorkommen, hat sich gewo eben ein Gutachten eingeholt, um es für sich als Händler zu klären - ergibt Sinn.

Jedenfalls danke für Euer Feedback, ich sage Euch dann gerne, was die LPD Wien zu meinem Antrag sagt.

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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von Promo » So 5. Nov 2023, 16:26

chrtha hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 16:07
Daher bleibt es verboten. Ich bin als Privater nicht im Sinne des Abs (2) befugt zu irgendetwas im Inland, weswegen eine Einfuhr nach § 17 Abs 1 verboten ist. Daher ist die Behördenauskunft meines Erachtens falsch.

Und weil Händler nach Abs 2 ausgenommen sind, und Magazine in § 37 nicht vorkommen, hat sich gewo eben ein Gutachten eingeholt, um es für sich als Händler zu klären - ergibt Sinn.

Jedenfalls danke für Euer Feedback, ich sage Euch dann gerne, was die LPD Wien zu meinem Antrag sagt.
Verstehe nicht, wieso ich es jemanden erklären muss, der angeblich die Berechtigung zum Besitz langer Magazine eh hat .. Aber wenn nein, dann lies mal was auf deiner WBK/WP drauf steht, wo die großen Magazine bewilligt sind. Da steht eben (unter Anderem) drauf, dass du diese auch einführen darfst.
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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von yoda » So 5. Nov 2023, 16:50

Promo hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 16:26
Verstehe nicht, wieso ich es jemanden erklären muss, der angeblich die Berechtigung zum Besitz langer Magazine eh hat .. Aber wenn nein, dann lies mal was auf deiner WBK/WP drauf steht, wo die großen Magazine bewilligt sind. Da steht eben (unter Anderem) drauf, dass du diese auch einführen darfst.
Auf meiner WBK steht auch EINFUHR bei den großen Magazinen drauf, für die BH ist es OK, die Magazine sind am Ende des Tages eingetragen, verstehe nicht wo das Problem ist...

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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von gewo » So 5. Nov 2023, 17:08

Promo hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 16:26
chrtha hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 16:07
Daher bleibt es verboten. Ich bin als Privater nicht im Sinne des Abs (2) befugt zu irgendetwas im Inland, weswegen eine Einfuhr nach § 17 Abs 1 verboten ist. Daher ist die Behördenauskunft meines Erachtens falsch.

Und weil Händler nach Abs 2 ausgenommen sind, und Magazine in § 37 nicht vorkommen, hat sich gewo eben ein Gutachten eingeholt, um es für sich als Händler zu klären - ergibt Sinn.

Jedenfalls danke für Euer Feedback, ich sage Euch dann gerne, was die LPD Wien zu meinem Antrag sagt.
Verstehe nicht, wieso ich es jemanden erklären muss, der angeblich die Berechtigung zum Besitz langer Magazine eh hat .. Aber wenn nein, dann lies mal was auf deiner WBK/WP drauf steht, wo die großen Magazine bewilligt sind. Da steht eben (unter Anderem) drauf, dass du diese auch einführen darfst.
zur einfuhr berechtigt.
aber trotzdem brauchst a einfuhrbewilligung.

die berechtigung zur einfuhr steht auch bei allen anderen kategorien wie zb Kat B und Kat C auf der WBK und am WP drauf
trotzdem brauchst fuer jede einfuhr noch die einfuhrbewilligung gem 37 dazu
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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von Promo » So 5. Nov 2023, 17:50

gewo hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 17:08
zur einfuhr berechtigt.
aber trotzdem brauchst a einfuhrbewilligung.

die berechtigung zur einfuhr steht auch bei allen anderen kategorien wie zb Kat B und Kat C auf der WBK und am WP drauf
trotzdem brauchst fuer jede einfuhr noch die einfuhrbewilligung gem 37 dazu
Nein eben nicht. Die Einfuhrgenehmigung nach § 37 WaffG ist nur innerhalb der EU (+ Schweiz und Norwegen) und explizit nur für Schusswaffen, z.B. aber USA gibt es für Kat.B keine Einfuhrgenehmigung nach § 37 da nicht möglich. Der § 37 Gedöns wurde erst im Zuge des EU-Beitritts eingeführt, vorher gab es in AT keine Einfuhrgenehmigungen, und momentan für Kat.B + C (sowie Kat.A iSd Schusswaffen nach § 17 Abs. 1) nur aus genannten Ländern.

Wer daher eine Berechtigung für verbotene Magazine hat, hat daher auch eine Importgenehmigung für ebendiese, egal ob aus EU oder Drittstaat, und dafür gibt es keine vorherige Einfuhrgenehmigung, weder als Privatperson noch als Gewerbetreibender.

Edit, vielleicht andersrum: § 37 deckt nur einen Teil der möglichen Importe der im WaffG genannten Gegenstände ab. Er gilt nur für Schusswaffen, und er gilt nur innerhalb der EU (+ CH und NO). Für alle anderen Konstellationen gibt es keine vorherige Einfuhrgenehmigungen nach WaffG (KMG ggf. beachten).
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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von gewo » Mo 6. Nov 2023, 08:25

Promo hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 17:50
Die Einfuhrgenehmigung nach § 37 WaffG ist nur innerhalb der EU (+ Schweiz und Norwegen)...
es ging immer um EU:
hasgunz hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 15:24
…..dass der Versand dieser großen Magazine in der gesamten EU extrem eingeschränkt ist.……
hasgunz hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 19:04
....sind sie in der Schweiz, Deutschland, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Italien sehr stark eingeschränkt, bzw. verboten. In Tschechien ...
Mille hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 18:59
… in fast allen angrenzenden Ländern zu Österreich "große" Magazine frei erwerbbar sind.
chrtha hat geschrieben:
Fr 3. Nov 2023, 18:18
…. Ich bin jetzt au diese Thread gestoßen, weil ich mir große Magazine in Slowenien bestellen will. Ich hätte im WaffG Folgendes gefunden:….
Nebulak hat geschrieben:
Mi 4. Jan 2023, 09:32
Die Polen haben die Einschränkung der Magazine und somit die Richtlinie nicht mitgertragen. Wenn du dort große Magazine bestellts…
rider650 hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 21:24
Ich habe relativ kurz nach meiner Altbesitzmeldung große Magazine aus Deutschland importiert…. Auf polnischen Seiten sehe ich ….
Mille hat geschrieben:
Sa 10. Dez 2022, 21:03
….Also in Ungarn und Slovenien liegen Magazine oft Stapelweise bei den einschlägigen Märkten auf…


im sonstigen sind wir halt da nicht einer meinung
macht auch nix
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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von Promo » Mo 6. Nov 2023, 09:55

Mir ging es in meinem Beitrag darum darzustellen, dass der genannte § 37 kein Allheilmittel ist, sondern ausschließlich einen winzigen Bereich der möglichen Importe abdeckt. Nachdem er für viele hier im Forum praktisch ausnahmslos um vom § 37 betroffene Gegenstände geht, wird das möglicherweise ausgeblendet/so nicht wahrgenommen.

Stark vereinfacht ist zu unterscheiden ist zwischen:
a) Import aus der EU (sowie Staaten, die der EU gleichgestellt sind, etwa Schweiz)
b) Import aus Drittstaaten (hierbei gilt es Embargos zu beachten)
Dann kann man dazu kreuzweise unterscheiden was importiert wird:
1. Schusswaffen
2. Kriegsmaterial
3. Sonstige Gegenstände die aufgrund waffenrechtlicher Bestimmungen oder Dual Use Verordnung reglementiert sind

Der § 37 regelt ausschließlich die Kombination a) mit Ziffer 1. Für alle anderen Sachen ist § 37 nicht anzuwenden (d.h. a) + Z 1 und 3, b) + Z 1, 2 und 3).

Das BMI kennt übrigens das "Problem" der "fehlenden gesetzlich erforderlichen Importgenehmigung". Deshalb stellt die Abt. 3-III (bzw. wie auch immer sie jetzt neu heißt) regelmäßig Bestätigungen aus, dass "zum Import von XY aus AB" nach waffenrechtlichen Bestimmungen/Bestimmungen des KMG keine vorherige Einfuhrgenehmigung erforderlich ist, da oftmals andernfalls keine Exportgenehmigungen erteilt werden.

Um es noch mal kurz zusammenzufassen: die Berechtigung zum Besitz und Erwerb von verbotenen Magazinen berechtigt auch zur Einfuhr ebendieser. Nachdem das WaffG für diese keine vorherige Einfuhrgenehmigung dafür vorsieht, darf auch keine Genehmigung nach § 37 dafür ausgestellt werden. Grundsätzlich hat die Behörde auf Anfrage aber dazu eine Prüfung einzuleiten. Diese wird sodann zu dem Schluss gelangen, dass dies nicht möglich ist und hierüber ein Schreiben senden, welches im Anschluss anstelle einer Importgenehmigung vorgelegt werden kann.
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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von gewo » Mo 6. Nov 2023, 10:14

Promo hat geschrieben:
Mo 6. Nov 2023, 09:55
Stark vereinfacht ist zu unterscheiden ist zwischen:
a) Import aus der EU (sowie Staaten, die der EU gleichgestellt sind, etwa Schweiz)
b) Import aus Drittstaaten (hierbei gilt es Embargos zu beachten)
Dann kann man dazu kreuzweise unterscheiden was importiert wird:
1. Schusswaffen
2. Kriegsmaterial
3. Sonstige Gegenstände die aufgrund waffenrechtlicher Bestimmungen oder Dual Use Verordnung reglementiert sind
ja
ist so
Promo hat geschrieben:
Mo 6. Nov 2023, 09:55
Um es noch mal kurz zusammenzufassen: die Berechtigung zum Besitz und Erwerb von verbotenen Magazinen berechtigt auch zur Einfuhr ebendieser. Nachdem das WaffG für diese keine vorherige Einfuhrgenehmigung dafür vorsieht, darf auch keine Genehmigung nach § 37 dafür ausgestellt werden. Grundsätzlich hat die Behörde auf Anfrage aber dazu eine Prüfung einzuleiten. Diese wird sodann zu dem Schluss gelangen, dass dies nicht möglich ist und hierüber ein Schreiben senden, welches im Anschluss anstelle einer Importgenehmigung vorgelegt werden kann.
meiner information nach nicht

aufgrund des groessenschlusses in der rechtsordnung kann es nicht sein dass aufgrund der regelungsluecke fuer "hoeher" eingestufte objekte (HiCap Mag = Kat A) eine einfuhrerlaubnis NICHT benoetigt wird, fuer "niedriger" eingestufte Objekte (Lang- und Kurzwaffen = Kat B und KAT C) jedoch eine benoetigt wird.
es wird daher auch ohne entsprechende gesetzliche regelung eine benoetigt.

die thematik "groessenschluss bei regelungsluecken" ist jedoch eine die ueber den rechtlichen horizont vermutlich aller sachbearbeiter und vermutlich auch der meisten regionalen hausjuristen in den behoerden hinausgeht. von da her wirst du wenn du dein obiges posting mit deinen ausfuehrungen auf einer behoerde vorlegst vermutlich bei den meisten sachbearbeitern ein zustimmendes nicken ernten.

ich kann nur jedem empfehlen sich das trotzdem bescheidmaessig ausfertigen zu lassen.
in dem moment wird es in vielen behoerden so sein dass sie ausweichende formulierungen verwenden welche die eigentliche frage offen lassen, oder dass nix mehr kommt.
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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von Promo » Mo 6. Nov 2023, 10:21

Ich kenne Import von VSRF aus den USA wo diese einfach mit der Post gesendet wurde und der Zoll es nach kurzem Protest durchgewunken hat, weil keine vorherige Einfuhrgenehmigung erforderlich, trotz der verbotenen Schusswaffe. Es verhält sich bei Magazinen analog, es ist gesetzlich nichts vorgesehen, daher kann der Import einfach so erfolgen. Analog dazu gilt übrigens auch ein Privileg im KMG, welches Gewerbetreibende von der notwendigen vorherigen Importgenehmigung für gewisse Arten von KM (etwa Maschinenpistolen) freistellt. Der Größenschluss ist daher ein grundsätzlicher Gedanke, der aber nicht notwendigerweise überall anzuwenden ist. Ich möchte dazu auch noch mal auf die Historie verweisen: vor 1996 waren generell keine Importgenehmigungen nach Österreich vorgesehen, egal für was. Erst aufgrund der EU kamen innerhalb der EU Verbringungsgenehmigungen für Schusswaffen dazu. Der Rest blieb und bleibt nicht geregelt.

Edit, nur zwecks der Vollständigkeit: Embargos gelten unabhängig davon, d.h. beispielsweise ist der Import von verbotenen Magazinen aus Nordkorea trotzdem nicht möglich ..
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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von gewo » Mo 6. Nov 2023, 10:33

Promo hat geschrieben:
Mo 6. Nov 2023, 10:21
Ich kenne Import von VSRF aus den USA wo diese einfach mit der Post gesendet wurde und der Zoll es nach kurzem Protest durchgewunken hat, weil keine vorherige Einfuhrgenehmigung erforderlich, trotz der verbotenen Schusswaffe. Es verhält sich bei Magazinen analog, es ist gesetzlich nichts vorgesehen, daher kann der Import einfach so erfolgen.
wir reden von einer einfuhr aus dem EU raum

und ja
wie du schreibst
Es verhält sich bei Magazinen analog, es ist gesetzlich EINE EINFUHRGENEHMIGUNG vorgesehen, daher kann der Import NUR MIT EINFUHRGENEHMIGUNG erfolgen.
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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von Skill Issue » Mo 6. Nov 2023, 11:39

Semi-off-topic: Wie sieht es aus, wenn man die erforderliche Genehmigung zum Besitz hat und Magazine mit Standardkapazität (also klassische 30 Schuss) selbst herstellt? Ist das dann quasi "bauen, melden, fertig" oder ist das komplizierter?

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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von titan » Mo 6. Nov 2023, 13:08

Das Herstellen für den Eigenbedarf ist grundsätzlich nicht verboten aber Freunde machst du dir damit keine.

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Re: Import großer Magazine.

Beitrag von Promo » Mo 6. Nov 2023, 16:44

gewo hat geschrieben:
Mo 6. Nov 2023, 10:33
wir reden von einer einfuhr aus dem EU raum

und ja
wie du schreibst
Es verhält sich bei Magazinen analog, es ist gesetzlich EINE EINFUHRGENEHMIGUNG vorgesehen, daher kann der Import NUR MIT EINFUHRGENEHMIGUNG erfolgen.
Ich habe dargelegt wieso es aus meiner Sicht keine Importgenehmigung dafür gibt. Bitte benenne mir die Quelle, die etwas Gegenteiliges besagt, da ich diese im WaffG nicht finde. Der § 37 regelt ausschließlich Schusswaffen; ein Magazin fällt nicht unter dem Begriff Schusswaffe iSd § 2 WaffG, daher ist § 37 nicht anwendbar auf Magazine.
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