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Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
Meines Wissens nach bietet Glock, vermutlich aus wirtschaftlichen Überlegungen, viele Einzelteile ihrer Pistolen nicht einzeln an.
Man kann sich entweder eine "Glock 17 Gen 5 FR" mit FDE-farbigem Griffstück kaufen. Oder eine "Glock 17 Gen 5 MOS".
Die einzige mir bekannte Art eine FDE-farbige Glock 17 Gen 5 mit MOS-Fräsung im Schlitten zu erhalten (wenn man nur Original-Teile verwendet oder nicht eine Fräsung oder eine Farbbeschichtung bei einem Händler machen lässt) ist beide Glock Pistolen zu kaufen und den Schlitten bzw. das Griffstück der beiden zu kombinieren.
Jetzt könnte man sich quasi aus den übrig gebliebenen Teilen eine Waffe zusammensetzen und die nicht benötigten Teile als ganze Glock 17 Gen 5 ohne MOS schwarz wieder verkaufen. Aber das Griffstück hat eine Seriennummer auf einem eingesetzten Metallplättchen.
Wie ist die rechtlich saubere Vorgangsweise so eine Waffe mit den nicht benötigten Komponenten in Österreich wieder zu verkaufen?
Danke im Voraus!
PS: Die Forumsuche hat nahegelegt, dass die Seriennummer im Griffstück in AT relativ unerheblich sei. viewtopic.php?f=20&t=57799#p932105 Aber die Waffen sind im aktuellen Beispiel trotzdem mit ihrer vollen Ausstattung im ZWR registriert, oder? Deswegen weiterhin die Frage wie die rechtlich saubere Vorgangsweise ist.
Man kann sich entweder eine "Glock 17 Gen 5 FR" mit FDE-farbigem Griffstück kaufen. Oder eine "Glock 17 Gen 5 MOS".
Die einzige mir bekannte Art eine FDE-farbige Glock 17 Gen 5 mit MOS-Fräsung im Schlitten zu erhalten (wenn man nur Original-Teile verwendet oder nicht eine Fräsung oder eine Farbbeschichtung bei einem Händler machen lässt) ist beide Glock Pistolen zu kaufen und den Schlitten bzw. das Griffstück der beiden zu kombinieren.
Jetzt könnte man sich quasi aus den übrig gebliebenen Teilen eine Waffe zusammensetzen und die nicht benötigten Teile als ganze Glock 17 Gen 5 ohne MOS schwarz wieder verkaufen. Aber das Griffstück hat eine Seriennummer auf einem eingesetzten Metallplättchen.
Wie ist die rechtlich saubere Vorgangsweise so eine Waffe mit den nicht benötigten Komponenten in Österreich wieder zu verkaufen?
Danke im Voraus!
PS: Die Forumsuche hat nahegelegt, dass die Seriennummer im Griffstück in AT relativ unerheblich sei. viewtopic.php?f=20&t=57799#p932105 Aber die Waffen sind im aktuellen Beispiel trotzdem mit ihrer vollen Ausstattung im ZWR registriert, oder? Deswegen weiterhin die Frage wie die rechtlich saubere Vorgangsweise ist.
Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
kurz: die Seriennummer am Griffstück ist nicht relevant
- Prometheus
- .50 BMG
- Beiträge: 786
- Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51
Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
Oder du sparst dir den ganzen Blödsinn und kaufst beim Gewo eine Glock 17gen5 FR MOS 13,5x1L coyote Sondermodell
viewtopic.php?f=45&t=53831
viewtopic.php?f=45&t=53831
Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
so ist esPrometheus hat geschrieben: ↑Mi 20. Dez 2023, 15:20Oder du sparst dir den ganzen Blödsinn und kaufst beim Gewo eine Glock 17gen5 FR MOS 13,5x1L coyote Sondermodell
viewtopic.php?f=45&t=53831
danke fuers verlinken
sie wie fuer alle GLOCK modelle und fuer das gesamte GLOCK zubehoer gilt aber auch hier:
GLOCK Preiserhoehung ca 18% vom November 2023,
wirksam ab längstens 22.12.2023 um 10:00 Vormittag.
Alles was danach bestellt wird hat einen um ca 15% bis 18% hoeheren preis
Preisbeispiel:
Glock 17gen5 FR MOS 13,5x1L coyote
Preis bis 22.12.2203 € 1.058,- inkl.
Preis ab 23.12.2023 € 1.238,- inkl.
es gibt der zeitpunkt der bestellbestaetigung durch uns
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
Du willst "so eine Waffe mit den nicht benötigten Komponenten in Österreich wieder zu verkaufen"??? Vielleicht verstehe ich dich falsch, aber wenn du eine Waffe aus verscheidenen Einzelteilen zusammenbauen willst, dann muss die aber auch als Waffe registriert sein, sonst kannst du sie erstens nicht verkaufen (weil nicht als Waffe gemeldet) und zweitens hättest du im für dich schlechtesten Fall eine nicht registrierte, somit illegale Waffe.
Auch geht, zumindest für mich, nicht klar hervor welche Glock du eigentlich haben möchtest. Ich vermute eine Glock 17 Gen 5 FR, mit MOS. Richtig? Wenn dem so ist, dann folge dem Link den Prometheus gepostet hat. Da solltest du fündig werden!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
Ich hätte das so verstanden, dass er einfach beide Waffen kauft (diese sinnigerweise im ZWR drinnen hat), die Teile, die er haben will, gegen die Teile, die er nicht haben will, tauscht und, sich seine Lieblingsglock baut und aus den restlichen Teilen seine "Müll Glock". So oder so hat er nun 2 Glocks im ZWR, von denen er eine - optisch verändert - halt wieder verkaufen will. Nachdem die Nummer am Griffstückl irrelvant ist, sollte da eigentlich nichts illegal dran sein.gunlove hat geschrieben: ↑Mi 20. Dez 2023, 15:46[...]aber wenn du eine Waffe aus verscheidenen Einzelteilen zusammenbauen willst, dann muss die aber auch als Waffe registriert sein, sonst kannst du sie erstens nicht verkaufen (weil nicht als Waffe gemeldet) und zweitens hättest du im für dich schlechtesten Fall eine nicht registrierte, somit illegale Waffe. [...]
Insgesamt dürfte aber die Version mit dem Link zum Gewo sicher die einfachere Lösung sein...
Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
Genau so ist es. Danke! Natürlich hat diese Frage glaube ich auch allgemeine Relevanz, mal abgesehen vom meinem konkreten Fall, deswegen Danke für die Beantwortung.Joewood hat geschrieben: ↑Mi 20. Dez 2023, 16:01Ich hätte das so verstanden, dass er einfach beide Waffen kauft (diese sinnigerweise im ZWR drinnen hat), die Teile, die er haben will, gegen die Teile, die er nicht haben will, tauscht und, sich seine Lieblingsglock baut und aus den restlichen Teilen seine "Müll Glock". So oder so hat er nun 2 Glocks im ZWR, von denen er eine - optisch verändert - halt wieder verkaufen will. Nachdem die Nummer am Griffstückl irrelvant ist, sollte da eigentlich nichts illegal dran sein.
Insgesamt dürfte aber die Version mit dem Link zum Gewo sicher die einfachere Lösung sein...
Wegen dem konkreten Fall werde ich vielleicht, wenn es sich ausgeht, morgen mal bei der doubleaction im Shop vorbeikommen. Der Shop ist mir eh ein Begriff, ich habe in der Kreuzgasse meine Überprüfung der Verläßlichkeit (§25 WaffG) gemacht. Herzlichen Dank nochmal an gewo und alle anderen!
Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
Das ZWR sieht die Möglichkeit vor eine Schusswaffe mit mehreren Seriennummern zu verspeichern. Möglicherweise ist dir deine BH ja behilflich, wenn du die andere Waffe mit dem nicht nummerngleichen Griffstück wieder veräußerst..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
Bis zu 5 Seriennummern kann man für eine Waffe im ZWR eintragen. Das macht aber nur Sinn, wenn waffenrechtlich relevante Teile verschiedene Nummern haben, oder wenn man beispielsweise beim Eigenbau AR15 die prominent auf dem (nicht relevanten) Lower prangende Nr im ZWR haben möchte. Bei ner Glock würde ich mir das nicht antun und die Nr auf dem Griffstück ignorieren, was erlaubt ist, wie schon mehrere geschrieben haben.
Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
Ich sag ja nur, dass man kann, nicht, dass man muss. Wenn das Griffstück eine andere Nummer trägt und gerade Exekutivbeamte wohl über die Seriennummer am Griffstück Bescheid wissen, dann wird es wohl nicht schaden, wenn diese auch im ZWR steht. Insbesondere dann nicht, wenn eine spiegelverkehrte Glock im Umlauf ist mit der jemand Anderer Blödsinn machen könnte.
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- combatmiles
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Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
ich als Käufer würde sowas auch nicht kaufen....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
Wieso? Wenn mir das umgekehrte Styling gefällt... why not? Was spricht ernsthaft dagegen?combatmiles hat geschrieben: ↑Do 21. Dez 2023, 09:02ich als Käufer würde sowas auch nicht kaufen....
Wenn einem fad ist, kann man die Seriennummer aus dem Griffstückl auch rausfräsen (lassen).
Hat mir ein Händler/Büchser auch mal gemacht, als er mir ein Griffstückl für eine 1911er verkauft hat... hat halt jetzt keine SNR mehr - so what?
Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
Das SchKG schreibt im § 1 Abs. 2 auch die Kennzeichnung von Rahmen und Gehäuse vor. Nach erneuter kurzer Prüfung habe ich keine Konsequenz für das Entfernen genannter Kennzeichnung gefunden, aber im Zweifelsfalle sehe ich auch keinen Vorteil darin.Joewood hat geschrieben: ↑Do 21. Dez 2023, 09:22Wieso? Wenn mir das umgekehrte Styling gefällt... why not? Was spricht ernsthaft dagegen?
Wenn einem fad ist, kann man die Seriennummer aus dem Griffstückl auch rausfräsen (lassen).
Hat mir ein Händler/Büchser auch mal gemacht, als er mir ein Griffstückl für eine 1911er verkauft hat... hat halt jetzt keine SNR mehr - so what?
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Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
War auch nicht meine Idee... sondern die vom Büchser. Stammt noch aus einer Zeit, als manche ein schlechtes Gewissen hatten, eine komplette Waffe zerlegt als WS zu verkaufen. Wollte zwar nur das Griffstückl haben aber nachdem das mit dem Schlitten/Lauf nummerntechnisch verheiratet war, hat er sich dabei wohler gefühlt, das raus zu fräsen, nachdem er mir dann die ganze Kanone verkauft hat. Mir warat's egal gewesen aber aber damit habe ich grundsätzlich die Möglichkeit am Radar, dass sowas potentiell ein Weg wäre...Promo hat geschrieben: ↑Do 21. Dez 2023, 09:48Das SchKG schreibt im § 1 Abs. 2 auch die Kennzeichnung von Rahmen und Gehäuse vor. Nach erneuter kurzer Prüfung habe ich keine Konsequenz für das Entfernen genannter Kennzeichnung gefunden, aber im Zweifelsfalle sehe ich auch keinen Vorteil darin.Joewood hat geschrieben: ↑Do 21. Dez 2023, 09:22Wieso? Wenn mir das umgekehrte Styling gefällt... why not? Was spricht ernsthaft dagegen?
Wenn einem fad ist, kann man die Seriennummer aus dem Griffstückl auch rausfräsen (lassen).
Hat mir ein Händler/Büchser auch mal gemacht, als er mir ein Griffstückl für eine 1911er verkauft hat... hat halt jetzt keine SNR mehr - so what?
- combatmiles
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Re: Waffe aus Teilen der Waffen im Eigentum verkaufen
aber die Wahrscheinlichkeit dasss jemand genau das Gegenteil von meinem haben will erscheint mir pers. eher gering..
Und ich bevorzuge, gerade am Waffensektor, "saubere" Historie bzw Nummern.. wie gesagt es sind dann eigentlich 2 Kanonen mit denselben Numemrn (ich weiß, am Griffstück net relevant) im Umlauf und könnten! mal zu Erklärungsbedarf führen.
Und das würd ich mir net antun,.. dann eher Wechselsystem, weil das belegt keinen Platz und ich kann switchen wie ich will und wenns mir nicht mehr gefällt alles wieder systemrein verkaufen...
Und ich bevorzuge, gerade am Waffensektor, "saubere" Historie bzw Nummern.. wie gesagt es sind dann eigentlich 2 Kanonen mit denselben Numemrn (ich weiß, am Griffstück net relevant) im Umlauf und könnten! mal zu Erklärungsbedarf führen.
Und das würd ich mir net antun,.. dann eher Wechselsystem, weil das belegt keinen Platz und ich kann switchen wie ich will und wenns mir nicht mehr gefällt alles wieder systemrein verkaufen...
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