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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- grazer2000
- 9mm Para
- Beiträge: 33
- Registriert: Fr 18. Nov 2016, 16:15
- Wohnort: Graz
Versand von AUT nach DEU, was ist erlaubt
Mal ne Frage hier, vielleicht weiß wer Bescheid. Darf ich einen SIG Abzug und diverse Kleinteile so ganz normal mit der Österr. Post von mir hier nach Deutschland versenden oder verstößt dies gegen das Waffengesetz in AUT bzw. in DEU?
- arch enemy
- .50 BMG
- Beiträge: 1069
- Registriert: Fr 28. Dez 2012, 01:02
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Re: Versand von AUT nach DEU, was ist erlaubt
Ja das sollte kein Problem darstellen. AR15 und andere Abzüge kannst ja problemlos von Deutschland aus auch bestellen.
Re: Versand von AUT nach DEU, was ist erlaubt
Laut aussenwirtschaftsbestimmungen muesstest du dir eine ausfuhrgenehmigung holen ( es seie denn es gibt zwischenzeitlich irgendwo im kleingedruckten eine ausnahme fuer geringer wert oder so. Als das gesetz in kraft getreten ist, so um 2017 herum, gab es so eine ausnahmen allerdings nicht)
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