Das Problem für den Privaten sehe ich in einem selbsterlebten Vorfall,Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Do 18. Jan 2024, 17:14Wo ist da nun das große Problem?
Dann kostet halt mein Gebrauchter laut Kaufvertrag nur 9,999,-.
Was dann tatsächlich Bar über den Tisch geht, wissen halt dann doch nur die Beteiligten.
Sehe da für den Staat keinen Vorteil.
falls etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmen sollte und Status Quo wieder hergestellt wird (Fzg zurück an Verkäufer),
man sich nur an der schriftlich festgehaltene Summe orientiert. Nun fehlt der Beweis, dass mehr Geld übergeben wurde.
Ich erhielt Kaufpreis + Anmeldekosten samt Überprüfungskosten.
Kostet das Fahrzeug <10k passt es noch,
doch bei 20, 50k oder gar mehr (..da kauft man sinnvollerweise beim Händler)
kann sich das schnell als teurer Fehler herausstellen.