titan hat geschrieben: ↑Di 27. Feb 2024, 13:49
Dass ein Hersteller 4 Läufe mit der selben Seriennummer ohne einen zusätzlichen Suffix (z.B. Snr xxx-2) baut und ausliefert, ist eigentlich denkunmöglich, weil das dem Gedanke einer fortlaufenden Nummerierung klar widerspricht und daher nur systemwidrig - sprich illegal - sein kann.
Eigentlich eine Nebenbaustelle in diesem Thread hier, aber das ist durchwegs Usus bei Waffen, welche ab Werk mit mehreren relevanten Teilen kommen. Weder das SchKG respektive die SchK-Vo schreiben fortlaufende Nummerierung vor. Mir ist keine widersprechende gesetzliche Regelung bekannt, bitte benenne deine Rechtsquelle für das "systemwidrig/illegal".
Ad "nicht nummerngleiches Griffstück": auch das ist durch die summarische Ansicht gedeckt. Schließlich hat der betreffende Besitzer nie mehr komplette Schusswaffen in seinem Besitz, als das was ihm im Rahmen seiner waffenrechtlichen Urkunde gestattet wurde. Wenn auf einer WBK steht, dass man zum Besitz von zwei Schusswaffen der Kategorie B berechtigt ist, dann besitzt man auch dann nur zwei Schusswaffen der Kategorie B, wenn das .22 lr Wechselsystem auf der 9x19mm Pistole montiert ist und die originale Schlitten/Lauf Kombination daneben liegt.
Ich habe für meine persönliche Absicherung bereits einmal bei meiner Behörde nachgefragt, die mir bestätigt hat, dass ich zuhause sehr wohl ein Wechselsystem auf meiner Schusswaffe montieren darf. Zusätzlich wurde dies bereits im Rahmen einer Verwahrungskontrolle überprüft und nicht beanstandet.
PS: um es vielleicht auch auf die Spitze zu treiben, ich habe es übrigens auch schon gesehen, dass ein Gewerbetreibender, wieso auch immer, einen Schlitten und einen Lauf getrennt im ZWR als Zubehörteile erfasst hat. Darf der Inhaber ebendieses dann zuhause den Lauf in den betreffenden Schlitten rein geben?
