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Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Vielleicht sollten Wir einfach keine Systemparteien die Uns LWB schaden wollen mehr Wählen ? Welche das sind bleibt Euch überlassen !
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Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Da wirst in Österreich ein Problem haben, weil keine Partei auf der Seite der LWB steht.silverstar hat geschrieben: ↑Fr 29. Mär 2024, 11:12Vielleicht sollten Wir einfach keine Systemparteien die Uns LWB schaden wollen mehr Wählen ? Welche das sind bleibt Euch überlassen !
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Und nebenbei ist Waffenbesitz natürlich nicht alles … viele Parteien haben bei bestimmten Themen durchaus vernünftige Lösungen zur Hand. Dir ÖVP hat sich jetzt aber ordentlich ins Knie gestochen (
) und das völlig grundlos. Themen wie Reduktion der Strafmündigkeit wären aktuell dringend geboten … in der Schweiz übrigens wie in England und Irland 10 Jahre, Frankreich 12 Jahre. Damit ist viel der größere Sicherheitsgewinn gegeben, da Straffreiheit dann nicht ohnehin klar für den 13 jährigen Rabauken ist.
Diese Leute werden sich an Waffenverbote nicht halten, da sie ohnehin straffrei ausgehen. Leidtragend ist „Opa Heinz“ der wie schon in den letzten 50 Jahren, mit dem Jausenmesser in den Prater hatscht, um sich eine gemütliche Brotzeit zu machen.

Diese Leute werden sich an Waffenverbote nicht halten, da sie ohnehin straffrei ausgehen. Leidtragend ist „Opa Heinz“ der wie schon in den letzten 50 Jahren, mit dem Jausenmesser in den Prater hatscht, um sich eine gemütliche Brotzeit zu machen.
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Die FPÖ hat, als sie in der Regierung war, einige Liberalisierung im Waffenrecht umgesetzt, was keine andere Partei je getan hat. Und die ÖVP hat sich, als sie Koalition mit den Roten war, nur deshalb gegen Verschärfungen im Waffenrecht gesperrt, weil sie Angst hatte, dass sie noch mehr Wähler an die FPÖ verliert.Skill Issue hat geschrieben: ↑Fr 29. Mär 2024, 11:28Da wirst in Österreich ein Problem haben, weil keine Partei auf der Seite der LWB steht.silverstar hat geschrieben: ↑Fr 29. Mär 2024, 11:12Vielleicht sollten Wir einfach keine Systemparteien die Uns LWB schaden wollen mehr Wählen ? Welche das sind bleibt Euch überlassen !
Es ist also vollkommen klar, welche Partei man wählen sollte, wenn einem der private Waffenbesitz etwas bedeutet.
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Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Ja, liest sich für mich auch so … das würde bedeuten, alle Personen, die in dieser Zone wohnen könnten und düften nicht mehr auf den Schiesstand, zum Büchsenmacher, vom Waffenhändler nach Hause usw …Grerdinger hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2024, 23:15Wenn deine Büchse nicht zufällig eine Selbstladebüchse ist, ist sie Kategorie C. Damit nicht bewilligungspflichtig. Die Eintragung im ZWR ist keine Bewilligung!
Dazu gab's ja schonmal einen Thread: viewtopic.php?f=20&t=43774&start=90
Damit ist es (meiner juristischen Laien-Meinung nach) de facto unmöglich, eine Waffe, für die du keinen WP hast, in so eine Zone hinein- oder aus so einer Zone hinauszubekommen. Außer, du bist Jäger auf dem Weg ins Revier.Frage: Ist es korrekt, dass die Begrifflichkeit "mit sich führen" im Zusammenhang mit Waffen sowohl das "Führen" gemäß § 7 WaffG als auch den Transport gemäß § 7 Abs. (3) WaffG umfasst?
Antwort BMI: Eine Waffenverbotszonen-Verordnung gem. § 36b SPG verbietet das Betreten der festgelegten Örtlichkeit mit Waffen und Gegenständen, die geeignet sind (objektive Komponente) und den Umständen nach dazu dienen (subjektive Komponente), Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben.
Das von Ihnen angesprochene „Führen“ als auch der „Transport“ solcher Waffen und waffengleicher Gegenstände sind vom Verordnungsinhalt des § 36b Abs. 1 SPG mitumfasst.
Ausdrücklich ausgenommen von diesem Verbot sind Menschen, die in Ausübung ihres Berufes selbst oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung die Waffe führen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Ausnahme im Gesetz selbst besteht und nicht in der Verordnung wiederholt werden muss.
Aber ich hoffe natürlich, ich irre mich! Bzw.: Ich hoffe, der Beamte, der den Stuss verfasst hat, irrt sich. Aber in Ö weiß man ja nie...
Es passt doch nichts mehr zusammen … wo geht dieses schöne Land hin, was hat die Politik vor … mir kommt immer mehr das Grauen
Politiker, die uns immer bewusster und direkter belügen, gegen jedwedge Argumente immun sind bzw diese negieren, die Freiheiten immer mehr unter erfundenen Vorwänden einschränken … einfach nur noch Irre
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Die ganze Diskussion was, wie, wo und wann gilt ist heute eigentlich unsinnig.
Die Verordnung für den Reumannplatz -> https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/2577.pdf
ist inhaltlich (mit Ausnahme der Örtlichkeit) identisch mit der Verordnung für den Praterstern -> https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/2557.pdf.
Und die gilt schon seit 2019, und wird alle drei Monate neu aufgelgt.
Es gibt also jetzt theoretisch keine neuen Erkenntnisse, das wird schon seit knapp 5 Jahren so gelebt. Und bis jetzt hat hier noch niemand geschrien, dass am Praterstern ein waffenrechtlicher Vorfall eines LWB vorgekommen wäre.
Wir sollten uns lieber darauf konzentrieren, eine Ausweitung auf Rest-Österreich zu vermeiden, als uns in Detailfragen zu verstricken.
Die Verordnung für den Reumannplatz -> https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/2577.pdf
ist inhaltlich (mit Ausnahme der Örtlichkeit) identisch mit der Verordnung für den Praterstern -> https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/2557.pdf.
Und die gilt schon seit 2019, und wird alle drei Monate neu aufgelgt.
Es gibt also jetzt theoretisch keine neuen Erkenntnisse, das wird schon seit knapp 5 Jahren so gelebt. Und bis jetzt hat hier noch niemand geschrien, dass am Praterstern ein waffenrechtlicher Vorfall eines LWB vorgekommen wäre.
Wir sollten uns lieber darauf konzentrieren, eine Ausweitung auf Rest-Österreich zu vermeiden, als uns in Detailfragen zu verstricken.
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Was wohl nicht zuletzt auch damit zu tun hat dass die Waffenverbotszone am Praterstern (und in Innsbruck) sich nur auf Verkehrsflächen nicht jedoch auf Wohngebiete erstreckt.
In der neuen Waffenverbotszone in Inner-Favoriten haben dutzende Legalwaffenbesitzer Ihren Hauptwohnsitz.
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Bist du schon mal kontrolliert worden?twin2000 hat geschrieben: ↑Fr 29. Mär 2024, 15:37Was wohl nicht zuletzt auch damit zu tun hat dass die Waffenverbotszone am Praterstern (und in Innsbruck) sich nur auf Verkehrsflächen nicht jedoch auf Wohngebiete erstreckt.
In der neuen Waffenverbotszone in Inner-Favoriten haben dutzende Legalwaffenbesitzer Ihren Hauptwohnsitz.
Ich kenne niemanden.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
ich bin auch noch nie mit einer gewehrtasche durch eine waffenverbotszone gegangen ......AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 29. Mär 2024, 15:48Bist du schon mal kontrolliert worden?twin2000 hat geschrieben: ↑Fr 29. Mär 2024, 15:37Was wohl nicht zuletzt auch damit zu tun hat dass die Waffenverbotszone am Praterstern (und in Innsbruck) sich nur auf Verkehrsflächen nicht jedoch auf Wohngebiete erstreckt.
In der neuen Waffenverbotszone in Inner-Favoriten haben dutzende Legalwaffenbesitzer Ihren Hauptwohnsitz.
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Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Freut mich, dass du mit dieser "wird schon nix passieren"-Mentalität gut zurecht kommst. Tatsache ist: Es gibt ein Gesetz und eine Verordnung, die handwerklich einfach nur mies gemacht sind und den LWB in Rechtsunsicherheit zurücklassen.HD1903 hat geschrieben: ↑Fr 29. Mär 2024, 15:23Die ganze Diskussion was, wie, wo und wann gilt ist heute eigentlich unsinnig.
Die Verordnung für den Reumannplatz -> https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/2577.pdf
ist inhaltlich (mit Ausnahme der Örtlichkeit) identisch mit der Verordnung für den Praterstern -> https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/2557.pdf.
Und die gilt schon seit 2019, und wird alle drei Monate neu aufgelgt.
Es gibt also jetzt theoretisch keine neuen Erkenntnisse, das wird schon seit knapp 5 Jahren so gelebt. Und bis jetzt hat hier noch niemand geschrien, dass am Praterstern ein waffenrechtlicher Vorfall eines LWB vorgekommen wäre.
Wir sollten uns lieber darauf konzentrieren, eine Ausweitung auf Rest-Österreich zu vermeiden, als uns in Detailfragen zu verstricken.
Ich hab' zwar keine richtig teuren Waffen (die teuerste kostete einen mittleren vierstelligen Betrag), aber ich würde keine davon gern hergeben, nur weil der Beamte am Vortag nicht dürfen hat...
LG,
Andi
Andi
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Seit 2019 sind in der Politik alle Hemmungen gefallen.
So schlimm kann es aber nicht sein. Nicht mal Omas gegen Rechts demonstrieren dagegen.
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Eine ganz blöde Frage jetzt - eine Freundin von mir wohnt in der neuen Waffenverbotszone in Favoriten.
Was wäre wenn sie neue Küchenmesser für ihre wohnung brauchen würde? Bekommt sie dafür eine Sondergenehmigung? Weil ist ja auch ein Messer. Und Küchenmesser sind meistens auch noch ziemlich groß!
Was wäre wenn sie neue Küchenmesser für ihre wohnung brauchen würde? Bekommt sie dafür eine Sondergenehmigung? Weil ist ja auch ein Messer. Und Küchenmesser sind meistens auch noch ziemlich groß!
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Die Frage ist natürlich ernst gemeint...
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!
Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Ein Thread im Standard von 2019 erwähnt dies:
"Mit sich führen" ist lt. meinem Verständnis nicht gleichzusetzen mit "Waffen führen".
Ich kenne weder diese noch die weiter oben erwähnte BMI Quelle die auch den Transport verbietet.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Transport zur Ausübung des Schießsports, Kauf, Verkauf, etc. für LWB verboten ist, da die regelmäßige Ausübung des Schießsports mitunter ein Grund für die Bewilligung einer WBK ist. Damit könnten alle Bewohner dieser Gegend bei einer jahrelangen Verlängerung ( wie am Praterstern) dies nicht mehr erfüllen.
Aber kann durchaus sein, dass ich mich hier irre...
Macht auch nicht wirklich Sinn - entladen eh klar, gesichert? woher soll das stammen?Laut Auskunft der Abteilung II-2-a des BMI wird die WBK auch vom Begriff "waffenrechtliche Bewilligung" umfasst und der Transport damit zulässig.
Zitat: "Gem. § 36b Abs. 1 SPG gilt das Verbot nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grundlage einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesem Ort mit sich führen. Personen die eine Waffe aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung (wozu auch die Waffenbesitzkarte zählt) führen bzw. transportieren (entladen und gesichert), sind somit ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen. Diese Ausnahme besteht ex lege und muss in der Verordnung nicht wiederholt werden."
"Mit sich führen" ist lt. meinem Verständnis nicht gleichzusetzen mit "Waffen führen".
Ich kenne weder diese noch die weiter oben erwähnte BMI Quelle die auch den Transport verbietet.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Transport zur Ausübung des Schießsports, Kauf, Verkauf, etc. für LWB verboten ist, da die regelmäßige Ausübung des Schießsports mitunter ein Grund für die Bewilligung einer WBK ist. Damit könnten alle Bewohner dieser Gegend bei einer jahrelangen Verlängerung ( wie am Praterstern) dies nicht mehr erfüllen.
Aber kann durchaus sein, dass ich mich hier irre...
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Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024
Praktisch, wird deine Freundin wohl eher nicht kontrolliert werden.Scout17 hat geschrieben: ↑Fr 29. Mär 2024, 22:18Eine ganz blöde Frage jetzt - eine Freundin von mir wohnt in der neuen Waffenverbotszone in Favoriten.
Was wäre wenn sie neue Küchenmesser für ihre wohnung brauchen würde? Bekommt sie dafür eine Sondergenehmigung? Weil ist ja auch ein Messer. Und Küchenmesser sind meistens auch noch ziemlich groß!
Theoretisch, dürfte sie das laut Verordnung nicht, soweit ich das raus lese, da ja nicht zwischen führen und transport unterschieden wird. Wird aber auch vom betreffenden Beamten abhängen, wie der das dann beurteilt, ob Küchenmesser zbsp im Blister oder Karton verpackt da dazu gehören.