Was mich auch interessieren würde wie eine Magazin Neukauf Meldung grundsätzlich aussieht. Also welche zeitlichen und formalen Vorgaben es laut Gesetz gibt.
Danke schon einmal für die Antworten
![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
Es gibt keine, darum gehen alle davon aus, dass bezüglich Meldungen die selben Regeln gelten wie bei Kat B.Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Mo 1. Apr 2024, 17:04...
Was mich auch interessieren würde wie eine Magazin Neukauf Meldung grundsätzlich aussieht. Also welche zeitlichen und formalen Vorgaben es laut Gesetz gibt.
...
Na ja, aber wenn das selber gedruckt ist, was schreibt man da, wovon hat man das bekommen? Aus Nichts...?rider650 hat geschrieben: ↑Mo 1. Apr 2024, 22:58Es gibt keine, darum gehen alle davon aus, dass bezüglich Meldungen die selben Regeln gelten wie bei Kat B.Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Mo 1. Apr 2024, 17:04...
Was mich auch interessieren würde wie eine Magazin Neukauf Meldung grundsätzlich aussieht. Also welche zeitlichen und formalen Vorgaben es laut Gesetz gibt.
...
Ich bin damit zumindest gut gefahren bis jetzt: Einfach die selbe Meldung nehmen und 'Kat B Waffe' durch 'Magazin gem. §17 Z8' ersetzen und innerhalb der 6 Wochen Frist melden.
Was in der Meldung zu stehen hat sagt dir §28 Waffg 1996: 'Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung'
Wenn du dann beispielsweise ein chinesisches AK Magazin aus den 60ern überlässt, gibts du an 'Art = Magazin, Kaliber = nicht zutreffend, Marke = unbekannt, Type = AK, Herstellungsnr = nicht vorhanden' - oder so ähnlich. So habe ich das bis jetzt immer gemacht.
näh
Ich kenne bis dato keinen Händler bei dem ich einem Neukauf (auch Kategorie C) getätigt habe, der nicht automatisch die Meldung gemacht hat. Aber anscheinend gibt's das doch bei Kategorie C. Ist aber in diesem Fall egal, da es sich um Kategorie A handelt bei großen Magazinen.
Die Feder könnte ich selbst biegen mit 3D gedrucktem Werkzeug oder Zukaufen. Aus deinem unteren Absatz müsste beides davon legal sein wenn ich es für mich selbst fertige oder? Oder gibt es irgendwelche Einschränkungen beim Kauf von Magazinfedern?
Legal schon, aber Meldung an die Behörde bleibt dir nicht erspart.Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 12:51Die Feder könnte ich selbst biegen mit 3D gedrucktem Werkzeug oder Zukaufen. Aus deinem unteren Absatz müsste beides davon legal sein wenn ich es für mich selbst fertige oder? Oder gibt es irgendwelche Einschränkungen beim Kauf von Magazinfedern?
frist sind 6 wochenMaster-chief1000 hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 13:06Da hast du natürlich recht. Sollte die Meldung dann im besten fall schon vor der Fertigung gemacht werden?
Hab halt im Hinterkopf die Befürchtung das die Behörde mir die Meldung aus welchem Grund auch immer nicht machen möchte und ich im Anschluss das Problem habe das mich die Behörde nach den Magazinen fragt. Gibt es jemand der sowas schon einmal gemacht hat?
Danke für die Antwort werde ich so machen und davor einmal nachfragen. Wären dir Zufällig Fälle bekannt die etwas in der Richtung gemacht hätten?gewo hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 13:24frist sind 6 wochenMaster-chief1000 hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 13:06Da hast du natürlich recht. Sollte die Meldung dann im besten fall schon vor der Fertigung gemacht werden?
Hab halt im Hinterkopf die Befürchtung das die Behörde mir die Meldung aus welchem Grund auch immer nicht machen möchte und ich im Anschluss das Problem habe das mich die Behörde nach den Magazinen fragt. Gibt es jemand der sowas schon einmal gemacht hat?
innerhalb von 6 wochen nach "uebernahme" musst du gemeldet haben
kann trotzdem sinnvoll sein vor dem projekt bei deiner behoerde zu fragen wie sie das ganze sieht ...